Für mehr Rechte in der häuslichen Betreuung
Der Sozialverband VdK und die Arbeitskammer legen ein Konzept für mehr Rechtssicherheit für Angehörige von Pflegebedürftigen und deren Helfer aus Osteuropa vor.
Der Sozialverband VdK und die Arbeitskammer Saarland legen ein Konzept für mehr Rechtssicherheit für Angehörige von Pflegebedürftigen und deren Helfer aus Osteuropa vor. Darin fordern sie auch einen Rechtsanspruch auf Urlaub und geregelte Arbeitszeiten.
Sie kommen meist aus Polen oder Rumänien. Frauen, die im Saarland Pflegebedürftige rund um die Uhr zuhause betreuen. Der Sozialverband VdK im Saarland und die Arbeitskammer (AK) sprechen von rund 7000 Kräften, die mehr als 3000 Familien im Saarland unterstützen. Aber: Viele der Familien lebten „in ständiger Rechtsunsicherheit“und bekämen bisher für die nötigen Aufwendungen keine Leistungen aus der Pflegeversicherung. Betreuungskräfte rutschten teils in die Illegalität ab, weil Verträge, Arbeitserlaubnis oder Versicherungsschutz fehlten. „Die Politik scheut sich seit Jahren, eine gesetzliche Lösung für diese derzeit unverzichtbare Versorgungssäule für hilfebedürftige Menschen auf den Weg zu bringen“, kritisieren der VdK und die AK. Der Bundesgesetzgeber müsse die rechtlichen Rahmen hierfür schaffen. Die Verbände selbst haben nach eigenen Angaben ein bundesweit „einmaliges Konzept mit Lösungsvorschlägen“erarbeitet, das sie am Dienstag vorstellten. „Der größte Wunsch pflegebedürftiger Menschen ist es, zuhause versorgt zu werden. Wir wollen eine rechtlich saubere Lösung für eine Dienstleistung, die mittlerweile tausendfach in Deutschland praktiziert wird“, sagt der VdK-Landesvorsitzende Armin Lang. Das Thema müsse raus der „Grauzone“, erklärt Jürgen Bender, Pflegebeauftragter des Saarlandes, der ebenfalls an der Ausarbeitung des Konzepts beteiligt war. Mit der Initiative wolle man erreichen, dass jeder eine häusliche Betreuung in Anspruch nehmen könne – „fair, fachlich abgesichert und auch bezahlbar“.
In ihrem Konzept fordern sie für die Betreuungskräfte unter anderem einen Rechtsanspruch auf geregelte Arbeits- und Präsenzzeiten, Ruhe- und Freizeiten sowie Urlaub. Weil die Kräfte in den meisten Fällen unter einem Dach mit den pflegebedürftigen Personen lebten, würden sich Arbeits- und Ruhezeiten oft nicht streng voneinander trennen lassen. „Das führt unter den derzeitigen Regelungen zwangsläufig immer wieder zu arbeitszeitrechtlichen Verstößen“, sagt Beatrice Zeiger, AK-Geschäftsführerin. Um das zu verhindern, müsse die häusliche Betreuung durch Angebote professioneller Pflegedienste ergänzt werden – geregelt in einem individuellen Versorgungsplan. Zumal Betreuungskräfte keine Pflegekräfte seien, betont Zeiger. Dringend notwendig seien auch feste Qualitätsstandards für Vermittlungsagenturen, die sich um den Kontakt der osteuropäischen Betreuer und der Einsatzfamilien kümmerten, sagt Birgit Mohns-Welsch vom sozialpolitischen Ausschuss des VdK.
Auch feste Regeln für die Betreuungspersonen
müsse es geben: Einen „Grundstock an Fachkenntnissen für Notfallsituationen in der Versorgung und ein Mindestmaß an Sprachkenntnissen, so dass sie sich mit den hilfebedürftigen Menschen angemessen verständigen können“. Zudem passende Weiterbildungsangebote. Die Bezahlung müsse wenigstens dem gesetzlichen Mindestlohn entsprechen. Kosten für Unterkunft, Verpflegung
und Fahrten dürften nicht abgezogen werden.
Da es für die Betreuung in häuslicher Gemeinschaft derzeit keinen eigenständigen Rechtsanspruch auf Leistungen im Pflegeversicherungsrecht gibt, sondern diese Hilfe nur anteilig aus dem Pflegegeld mitfinanziert werden kann, sei sie für viele Pflegebedürftige beziehungsweise deren Angehörige nicht finanzierbar. Mohns-Welsch spricht von rund 2500 Euro monatlich für eine gut organisierte Betreuung. Davon werde nur ein Bruchteil übernommen. Daher fordern VdK und Arbeitskammer hierfür „schnellstens einen Mit-Finanzierungsanspruch als Pflegesachleistung im Pflegeversicherungsrecht“.
Die saarländische Landesregierung „muss umgehend über den Bundesrat die Initiative ergreifen, um auf Bundesebene rechtsverbindliche Regelungen herbeizuführen“, fordern der Vorstandsvorsitzende der Arbeitskammer des Saarlandes, Jörg Caspar, VdK-Landeschef Armin Lang. Ebenso müssten die Pflegekassen und Sozialhilfeträger in die Pflicht genommen werden. Mit dem Konzept des VdK und der AK hätte das Saarland „eine einmalige Chance, Geschichte zu schreiben und bundesweit eine Vorreiterrolle einzunehmen“, sagt Lang.
7000 Betreuungskräfte aus Osteuropa arbeiten im Saarland.
Quelle:
VdK und Arbeitskammer Saarland