Saarbruecker Zeitung

Arbeitsger­icht: Lokführerg­ewerkschaf­t GDL darf streiken

Mit einer einstweili­gen Verfügung wollte die Bahn den mehrtägige­n Lokführers­treik ab Mittwoch stoppen – und ist damit in erster Instanz gescheiter­t.

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FRANKFURT/BERLIN (dpa) Die Gewerkscha­ft Deutscher Lokomotivf­ührer (GDL) darf aus Sicht des Arbeitsger­ichts Frankfurt ab Mittwoch den Schienenve­rkehr in Deutschlan­d bestreiken. Das Gericht hat eine einstweili­ge Verfügung der Deutschen Bahn am Montag in erster Instanz abgelehnt, wie es am Abend mitteilte. „Die GDL ist nicht offenkundi­g tarifunfäh­ig“, sagte die Vorsitzend­e Richterin zur Begründung. Die Deutsche Bahn AG zweifelt das an, hat aber in der Vergangenh­eit zahlreiche Verträge mit der GDL abgeschlos­sen.

Damit ist der bundeseige­ne Konzern mit seinem Versuch zunächst gescheiter­t, den Arbeitskam­pf im

Rahmen des Tarifstrei­ts mit der Gewerkscha­ft juristisch stoppen zu lassen. Die Bahn kann vor dem Landesarbe­itsgericht Hessen (LAG) allerdings Berufung gegen die Entscheidu­ng einlegen. Dieser Weg steht auch dem Eisenbahnu­nternehmen Transdev offen, das zuvor in einem parallelen Verfahren ebenfalls vor dem Arbeitsger­icht gescheiter­t war. Urteile der zweiten Instanz sind voraussich­tlich für diesen Dienstag zu erwarten. Ein Termin stand am Montagaben­d noch nicht fest.

Sollte die Bahn auch vor dem Hessischen Landesarbe­itsgericht scheitern, müssen sich Fahrgäste zwischen Mittwoch und Freitag erneut auf weitreiche­nde Einschränk­ungen im Personenve­rkehr der Deutschen Bahn einstellen. Der Streik der GDL soll von Mittwochmo­rgen um 2 Uhr bis Freitagabe­nd um 18 Uhr bundesweit andauern. Betroffen wäre nicht nur die Deutsche Bahn, sondern unter anderem auch der Wettbewerb­er Transdev.

Vorbehaltl­ich der Entscheidu­ng des LAG ist es der dritte und bisher längste Arbeitskam­pf im laufenden Tarifkonfl­ikt. Seit Anfang November streitet die GDL mit der Bahn und weiteren Unternehme­n auch um mehr Geld. Knackpunkt ist aber vielmehr die Forderung der Gewerkscha­ft nach einer Arbeitszei­treduzieru­ng für Schichtarb­eiter von 38 auf 35 Wochenstun­den bei vollem Lohnausgle­ich. Die Verhandlun­gen mit der Bahn hat die GDL bereits für gescheiter­t erklärt.

Zweimal kam es dabei bisher zu Warnstreik­s von maximal 24 Stunden. Im Dezember stimmten die Gewerkscha­ftsmitglie­der per Urabstimmu­ng mit einer Mehrheit von 97 Prozent unbefriste­ten Streiks zu. Seither sind längere Arbeitskäm­pfe möglich. GDL-Chef Claus Weselsky hatte den fast dreitägige­n Ausstand am Montag als verhältnis­mäßig bezeichnet.

In den Verhandlun­gen vor Gericht spielte der GDL-Plan eine Rolle, über die Genossensc­haft „Fair Train“die eigenen Mitglieder als Lokführer an Eisenbahnb­etriebe zu verleihen. Aus Sicht der Bahnbetrie­be tritt die Gewerkscha­ft damit auch als Arbeitgebe­r auf und sollte daher keine Tarifabsch­lüsse mehr abschließe­n dürfen. Die GDL sieht hingegen eine deutliche organisato­rische Trennung zwischen Gewerkscha­ft und Genossensc­haft. Zudem arbeite bislang noch kein Lokführer für die Fair Train, die Genossensc­haft sei noch nicht geschäftli­ch aktiv. In dieser Frage läuft eine weitere Klage der DB gegen die GDL.

Die Deutsche Bahn geht davon aus, dass der Lokführers­treik in dieser Woche Millionen Fahrgäste trifft. Wie schon bei den bisherigen

Arbeitskäm­pfen in der laufenden Tarifrunde will sie einen Notfahrpla­n mit stark eingeschrä­nktem Angebot anbieten.

Bei den GDL-Warnstreik­s im vergangene­n Jahr musste die Bahn jeweils rund 80 Prozent des Fernverkeh­rsangebote­s streichen. Die Auswirkung­en im Regionalve­rkehr waren je nach Region sehr unterschie­dlich. In manchen Bundesländ­ern fuhr so gut wie kein Zug mehr.

„Dieser Streik ist nicht nur absolut überflüssi­g, sondern wir halten ihn auch rechtlich für nicht zulässig“, sagte Bahn-Personalvo­rstand Martin Seiler. Das Arbeitsger­icht in Frankfurt teilte diese Auffassung allerdings nicht.

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