Wo die Liebe hinfällt
Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner hat ein Liebesverhältnis mit Bildungssenatorin Katharina Günther-Wünsch (beide CDU). Ein Pärchen innerhalb eines Kabinetts, das ist neu.
Der Ruf der Stadt ist dabei nicht das Problem. Berlin gilt ohnehin als modernes Sodom und Gomorra. Arm, aber sexy. Kein Problem ist auch, dass die Beteiligten die traditionellen Familienwerte der CDU verletzen, Wegner nicht zum ersten Mal. Wer den Bund fürs Leben ohne Brüche schafft, der werfe den ersten Stein. Prinzipiell ist die Liebe Privatsache. Keine Privatsache ist jedoch das Regieren. Da hat Amor nichts zu suchen. Nehmen wir die Landesverfassung: „Die Senatoren werden vom Regierenden Bürgermeister ernannt und entlassen“, steht da. Bestand die Affäre schon im April 2023 bei der Bildung des Senats?
Hat Wegner also seine Geliebte zur Ministerin gemacht, mussten andere dafür zurückstehen? Und wird er sie entlassen, wenn es notwendig ist? Oder nicht, weil es zu Hause Stress geben könnte?
Weiter: Wegner hat erklärt, beim Sparen würden Bildung und Polizei ausgenommen. Müssen nun andere Bereiche umso stärker leiden? Werden Theater geschlossen, weil der Kultursenator keine Chance hat bei einem heterosexuell recht aktiven Regierungschef, der mit der Bildungssenatorin techtelmechtelt? All diese Fragen werden gestellt und sie zeigen, dass die Beziehung die Legitimation des Regierungshandelns berührt, auch wenn schon hastig die Geschäftsordnung des Senats geändert wurde.
Auf der Leitungsebene von Unternehmen und Verwaltungen gibt es für solche Fälle klare Regeln. Dann muss sich einer von beiden einen anderen Job suchen. Auch im Berliner Senat kann das Problem nur so aufgelöst werden. Nach Lage der Dinge muss die Senatorin gehen, denn sie ist die Rangniedrigere. Nächstes Jahr sind Bundestagswahlen. Wegner ist auch CDU-Landeschef. Ihm sollte es ein leichtes sein, seine neue, als erfahrene Politikerin ausgewiesene Partnerin für einen sicheren Listenplatz zu empfehlen und sie so wegzubefördern. Denn auch Günther-Wünsch kann ja nicht dafür, dass sie sich verliebt hat. Das war und ist ihr gutes Recht.