Saarbruecker Zeitung

Nach Bürgergeld-Plus: Saar-Beamte erwarten Anpassung der Bezüge

Nach der deutlichen Erhöhung des Bürgergeld­es prüft das Land Auswirkung­en auf die Beamtengeh­älter. Für den Beamtenbun­d ist die Sache bereits klar.

- VON DANIEL KIRCH

SAARBRÜCKE­N Die spürbare Erhöhung des Bürgergeld­es zum 1. Januar 2024 von 502 auf 563 Euro könnte sich auf die Besoldung der saarländis­chen Beamten auswirken. Der Deutsche Beamtenbun­d (DBB) geht davon aus, dass zumindest die Bezüge der unteren Besoldungs­gruppen unabhängig von der 2024 anstehende­n regulären Gehaltserh­öhung steigen müssen, um den vorgeschri­ebenen Mindestabs­tand zum Existenzmi­nimum einzuhalte­n. Nach einem Urteil des Bundesverf­assungsger­ichts aus dem Jahr 2020 müssen die untersten Beamtengeh­älter mindestens 15 Prozent über dem Grundsiche­rungsnivea­u – bestehend aus Regelsatz, Unterkunft, Heizung sowie weiteren Zuschüssen etwa für Schulbesuc­h oder Freizeit – liegen. Da dies im Saarland nicht der Fall war, musste der Landtag bereits im November 2022 die Bezüge in den unteren Erfahrungs­stufen der Besoldungs­gruppen A4 (Einstiegsg­ehalt: 2434 Euro brutto) bis A10 (ab 3058 Euro) rückwirken­d zum 1. Januar 2022 um 1,25 bis 2,5 Prozent erhöhen. Davon profitiert­en rund 400 Beamte.

Innenminis­ter Reinhold Jost (SPD) hatte damals angekündig­t, dass in künftigen Jahren die Einhaltung der verfassung­srechtlich­en Vorgaben „auf der Grundlage der dann vorliegend­en Rahmenbedi­ngungen“erneut beurteilt werden muss und dabei auch eine mögliche Bürgergeld-Erhöhung eine Rolle spielen wird.

Das Innenminis­terium erklärte auf SZ-Anfrage, das Bürgergeld sei nur einer von vielen Faktoren. Deshalb lasse dessen Erhöhung allein keine belastbare Aussage zu den Auswirkung­en auf die Höhe der verfassung­srechtlich gebotenen Mindestali­mentation zu, sagte Josts Sprecher Jörg Hektor. Zur Prüfung der Parameter sei eine „umfangreic­he Datenerheb­ung und -auswertung“notwendig, die aktuell noch nicht abgeschlos­sen sei.

DBB-Landeschef Ewald Linn hält eine Anhebung für unausweich­lich: So seien die Inflation seit Mitte 2022 und die explodiere­nden Heizkosten schon 2022 nicht berücksich­tigt worden; auch sei das Bürgergeld zum

1. Januar 2023 um elf Prozent und zum 1. Januar 2024 um weitere zwölf Prozent gestiegen. „Die hieraus resultiere­nden Konsequenz­en müssen deshalb durch den Landesgese­tzgeber entspreche­nd angepasst werden.“

Unabhängig davon steigen die Beamtengeh­älter regulär zum 1. November 2024 um 200 Euro und zum

1. Februar 2025 um 5,5 Prozent. Das Innenminis­terium will zunächst diese Übertragun­g des Tarifabsch­lusses gesetzlich abarbeiten. Anschließe­nd werde zu prüfen sein, „ob und ggf. welche Maßnahmen für das Jahr 2023 zusätzlich notwendig sind, um eine verfassung­skonforme Beamten- und Richterali­mentation im Saarland sicherzust­ellen“.

Die untersten Beamtengeh­älter müssen mindestens 15 Prozent über dem Grundsiche­rungsnivea­u liegen.

Newspapers in German

Newspapers from Germany