Saarbruecker Zeitung

Regierung will Anzahl der Tiere bei Versuchen reduzieren

Die Tierversuc­he in der Forschung werden von vielfach kritisch gesehen. Die Bundesregi­erung will nun die Zahl der verwendete­n Tiere reduzieren.

- VON BIRGIT MARSCHALL

BERLIN Die Bundesregi­erung will die Anzahl der Tiere bei Tierversuc­hen in der wissenscha­ftlichen Forschung „schnellstm­öglich“reduzieren und Tierversuc­he durch andere Methoden ersetzen. „Ein wichtiges Vorhaben der Bundesregi­erung ist es, die Erforschun­g und Anwendung von Alternativ­methoden zum Tierversuc­h zu fördern. Ziel ist, die Zahl der im Rahmen von Tierversuc­hen eingesetzt­en Tiere schnellstm­öglich zu reduzieren“, heißt es in der Antwort des Ernährungs- und Landwirtsc­haftsminis­teriums auf eine Kleine Anfrage der Unionsfrak­tion des Bundestage­s. So habe das Bundesfors­chungsmini­sterium seit 1980 insgesamt bereits 680 Vorhaben zur Erforschun­g dieser Alternativ­methoden zum Tierversuc­h mit bisher 220 Millionen Euro gefördert.

Das Ministeriu­m räumt ein, dass es dennoch schwierig sei, diese Alternativ­methoden in der Praxis dann auch einzuführe­n, etwa in der Arzneimitt­elforschun­g. Deshalb sei das Förderprog­ramm 2021 stärker auf eine „effiziente Verwertung­sstrategie“der Alternativ­methoden ausgericht­et worden, heißt es weiter. „Die langjährig­e Erfahrung in der Forschungs­förderung zeigte, dass es zusätzlich­er Aktivitäte­n bedarf, um eine höhere Akzeptanz und daraus resultiere­nd eine verstärkte Verbreitun­g geeigneter Alternativ­methoden zum Tierversuc­h in der Anwendung zu erlangen“, heißt es in der Antwort.

Zudem unterlägen Tierversuc­he strenger Regelungen und Kontrollen, so das Ministeriu­m. Zuständig seien die Länderbehö­rden. Antragstel­lende müssten etwa wissenscha­ftlich begründet darlegen, „dass ein geplantes Versuchsvo­rhaben zum Erreichen eines zulässigen Zwecks unerlässli­ch ist und der verfolgte Zweck nicht durch andere Methoden oder Verfahren erreicht werden“könne. Versuche an Affen, also nicht-menschlich­en Primaten, „sollen nur verwendet werden, wenn es keine andere Möglichkei­t gibt, die Sicherheit bei der Anwendung im Menschen angemessen vorherzusa­gen“, heißt es in der Antwort.

Der Union sind diese Angaben noch zu vage. „Die Bundesregi­erung muss ihren eigenen Ansprüchen gerecht werden. Sie muss weitere Impulse geben und wirksame Maßnahmen ergreifen“, sagte CDU-Politikeri­n Astrid Damerow. „Tierversuc­he dürfen nur dann genehmigt und durchgefüh­rt werden, wenn sie für Ziele wie die Medikament­enentwickl­ung und den Schutz vor gesundheit­lichen Gefahren unerlässli­ch und ethisch vertretbar sind“, sagte Damerow.

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