Kleinblittersdorf gewährt wieder den Windelzuschuss
Die Zuwendung gilt sowohl für Kleinkinder als auch für Inkontinenz-Patienten. Zuschuss muss bis Ende Juni beantragt werden.
KLEINBLITTERSDORF Wie schon in den Jahren zuvor gewährt die Gemeinde Kleinblittersdorf auch für das Jahr 2023 rückwirkend einen Windelzuschuss. „Durch den Zuschuss der Gemeinde sollen die im Zusammenhang mit der Windelentsorgung eventuell entstandenen finanziellen Nachteile für Eltern von Kleinkindern beziehungsweise Inkontinenz-Patienten ausgeglichen oder vermindert werden. Bei den Zuwendungen handelt es sich um eine freiwillige Leistung der Gemeinde Kleinblittersdorf. Ein Rechtsanspruch auf die Zuwendung besteht nicht“, sagt Rainer Lang (SPD), Bürgermeister von Kleinblittersdorf.
Der Zuschuss für das Jahr 2023 kann 2024 rückwirkend beantragt werden. Die Anträge müssen bis spätestens 30. Juni gestellt werden. Wie die Gemeindeverwaltung mitteilte, können später eingehende Anträge nicht berücksichtigt werden. Die Gemeinde zahlt den Zuschuss Anfang Juli aus.
Eine Voraussetzung für den Windelzuschuss ist, dass die Kleinkinder, für die die Zuwendung beantragt wird, in der Gemeinde Kleinblittersdorf wohnen und hier ihren Hauptwohnsitz haben. Weitere Voraussetzung ist, dass die Kinder zu Beginn des Kalenderjahres 2023 jünger als drei Jahre waren. Der Förderbetrag beträgt höchstens 25 Euro pro Kind im Jahr.
Bezugsberechtigte, die nicht das ganze Jahr in der Gemeinde mit Hauptwohnsitz gemeldet sind, erhalten den Zuschuss der Gemeinde nur anteilmäßig (monatlich). Kleinkinder erhalten den Zuschuss der Gemeinde im Jahr der Geburt und im Jahr der Erreichung der Altersgrenze von drei Jahren anteilmäßig (monatlich).
Bei Inkontinenz-Patienten sind die Voraussetzungen zur Antragsbewilligung: Die Personen sind in der Gemeinde Kleinblittersdorf mit Hauptwohnsitz gemeldet, leben in privaten Haushalten, können ein ärztliches Attest vorlegen und durch Unterschrift auf dem Antragsformular bestätigen, dass eine Inkontinenz vorliegt. Der Förderbetrag beträgt höchstens 50 Euro pro Inkontinenz-Patient im Jahr. Ab Festsetzung der Erkrankung wird der Windelzuschuss anteilmäßig (monatlich) gezahlt.
Bezugsberechtigte, die nicht das ganze Jahr in der Gemeinde mit Hauptwohnsitz gemeldet sind, erhalten den Zuschuss nur anteilig. Die Gemeindeverwaltung teilt weiter mit, dass ein Zuschuss nicht gewährt werden kann, wenn Sozialleistungen in Form von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Grundsicherungsleistungen, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder Hilfe zur Pflege (stationär) bezogen werden. Ein Zuschuss kann ebenfalls nicht gewährt werden für Personen, die in Pflegeeinrichtungen oder in ähnlichen Versorgungsstrukturen, zum Beispiel betreutes Wohnen, leben.
Wer Fragen zum Windelzuschuss hat, kann sich an die Gemeindemitarbeiterin Sabine Nagel wenden:
Tel. (0 05) 2 00 82 04. Fax:
(0 05) 2 00 83 88. E-Mail: s.nagel@kleinblittersdorf.de, Rathausstraße 16-18, Zimmer 1.13