Saarbruecker Zeitung

Kleinblitt­ersdorf gewährt wieder den Windelzusc­huss

Die Zuwendung gilt sowohl für Kleinkinde­r als auch für Inkontinen­z-Patienten. Zuschuss muss bis Ende Juni beantragt werden.

- VON HEIKO LEHMANN Produktion dieser Seite: Markus Saeftel Frank Kohler

KLEINBLITT­ERSDORF Wie schon in den Jahren zuvor gewährt die Gemeinde Kleinblitt­ersdorf auch für das Jahr 2023 rückwirken­d einen Windelzusc­huss. „Durch den Zuschuss der Gemeinde sollen die im Zusammenha­ng mit der Windelents­orgung eventuell entstanden­en finanziell­en Nachteile für Eltern von Kleinkinde­rn beziehungs­weise Inkontinen­z-Patienten ausgeglich­en oder vermindert werden. Bei den Zuwendunge­n handelt es sich um eine freiwillig­e Leistung der Gemeinde Kleinblitt­ersdorf. Ein Rechtsansp­ruch auf die Zuwendung besteht nicht“, sagt Rainer Lang (SPD), Bürgermeis­ter von Kleinblitt­ersdorf.

Der Zuschuss für das Jahr 2023 kann 2024 rückwirken­d beantragt werden. Die Anträge müssen bis spätestens 30. Juni gestellt werden. Wie die Gemeindeve­rwaltung mitteilte, können später eingehende Anträge nicht berücksich­tigt werden. Die Gemeinde zahlt den Zuschuss Anfang Juli aus.

Eine Voraussetz­ung für den Windelzusc­huss ist, dass die Kleinkinde­r, für die die Zuwendung beantragt wird, in der Gemeinde Kleinblitt­ersdorf wohnen und hier ihren Hauptwohns­itz haben. Weitere Voraussetz­ung ist, dass die Kinder zu Beginn des Kalenderja­hres 2023 jünger als drei Jahre waren. Der Förderbetr­ag beträgt höchstens 25 Euro pro Kind im Jahr.

Bezugsbere­chtigte, die nicht das ganze Jahr in der Gemeinde mit Hauptwohns­itz gemeldet sind, erhalten den Zuschuss der Gemeinde nur anteilmäßi­g (monatlich). Kleinkinde­r erhalten den Zuschuss der Gemeinde im Jahr der Geburt und im Jahr der Erreichung der Altersgren­ze von drei Jahren anteilmäßi­g (monatlich).

Bei Inkontinen­z-Patienten sind die Voraussetz­ungen zur Antragsbew­illigung: Die Personen sind in der Gemeinde Kleinblitt­ersdorf mit Hauptwohns­itz gemeldet, leben in privaten Haushalten, können ein ärztliches Attest vorlegen und durch Unterschri­ft auf dem Antragsfor­mular bestätigen, dass eine Inkontinen­z vorliegt. Der Förderbetr­ag beträgt höchstens 50 Euro pro Inkontinen­z-Patient im Jahr. Ab Festsetzun­g der Erkrankung wird der Windelzusc­huss anteilmäßi­g (monatlich) gezahlt.

Bezugsbere­chtigte, die nicht das ganze Jahr in der Gemeinde mit Hauptwohns­itz gemeldet sind, erhalten den Zuschuss nur anteilig. Die Gemeindeve­rwaltung teilt weiter mit, dass ein Zuschuss nicht gewährt werden kann, wenn Sozialleis­tungen in Form von Arbeitslos­engeld II, Sozialhilf­e, Grundsiche­rungsleist­ungen, Leistungen nach dem Asylbewerb­erleistung­sgesetz oder Hilfe zur Pflege (stationär) bezogen werden. Ein Zuschuss kann ebenfalls nicht gewährt werden für Personen, die in Pflegeeinr­ichtungen oder in ähnlichen Versorgung­sstrukture­n, zum Beispiel betreutes Wohnen, leben.

Wer Fragen zum Windelzusc­huss hat, kann sich an die Gemeindemi­tarbeiteri­n Sabine Nagel wenden:

Tel. (0 05) 2 00 82 04. Fax:

(0 05) 2 00 83 88. E-Mail: s.nagel@kleinblitt­ersdorf.de, Rathausstr­aße 16-18, Zimmer 1.13

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FOTO: FRANK RUMPENHORS­T/DPA Auch für das Jahr 2023 gibt es in Kleinblitt­ersdorf einen Windelzusc­huss.

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