Frauenbeauftragte wollen Sprache in Saar-Verfassung modernisieren
Frauenverbände fordern eine sprachliche Modernisierung der Saar-Verfassung. Frauenbeauftragte stellen zudem Bezüge zum Christentum infrage.
SAARBRÜCKEN Die Frauenbeauftragten der saarländischen Städte, Gemeinden und Landkreise sowie der Frauenrat Saarland machen sich für eine Modernisierung der saarländischen Verfassung stark. Sie fordern eine geschlechtergerechte Sprache. Die Frauenbeauftragten halten darüber hinaus die verfassungsrechtliche Verankerung von „christlichen Sitten und Werten“für überholt.
Die Verfassung von 1947 verwendet durchgängig das generische Maskulinum: „Ministerpräsident“, „Minister“oder „Arbeitnehmer“. Die Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) Kommunale Frauenbeauftragte im Saarland weist in einer Stellungnahme an den Landtag darauf hin, dass das Landesgleichstellungsgesetz staatlichen Stellen vorschreibt, aus Gründen der Gleichberechtigung von Frauen und Männern geschlechtsneutrale Bezeichnungen – etwa „Lehrkräfte“– zu verwenden oder die weibliche und männliche Form zu verwenden.
Der Frauenrat Saarland, der 41 Frauenverbände mit rund 100 000 Mitgliedern vertritt, schließt sich an: „Sprache beeinflusst unser Denken,
Fühlen und Handeln. Darüber hinaus bildet Sprache Gesellschaft und deren jeweilige Struktur ab.“Unterstützung kommt von den Grünen: „Die Verfassung sollte auch in ihrer Sprache inklusiv sein und Bürger:innen aller Geschlechtsidentitäten adressieren“, teilten die Landeschefs Jeanne Dillschneider und Volker Morbe mit.
Derzeit befindet sich eine geplante Überarbeitung der Verfassung im parlamentarischen Verfahren. Dabei geht es um die Streichung des Begriffes „Rasse“sowie die Verankerung der Förderung des Ehrenamts und der Nachhaltigkeit – diese Änderungen werden von den Frauenbeauftragten und dem Frauenrat befürwortet. Bei der Anhörung von Verbänden im Landtag machte die Landesarbeitsgemeinschaft Kommunale Frauenbeauftragte gegenüber den Abgeordneten aber zusätzlichen Änderungsbedarf geltend.
„Artikel 26 und 30 nennen explizit christliche Sitten und Werte. Diese sind nicht getrennt von Geschlechterrollen betrachtbar“, heißt es in ihrer Stellungnahme. „Die traditionelle christliche Rolle der Frau ist in der häuslichen Sphäre als sorgende Unterstützerin des Ehemannes verortet. Diese Rolle steht der Umsetzung der Gleichstellung in der Praxis – auf dem Papier haben wir sie ja – entgegen.“
Artikel 26 der Saar-Verfassung gibt Eltern das Recht, „auf der Grundlage des natürlichen und christlichen Sittengesetzes“ihre Kinder zu erziehen. In Artikel 30 heißt es unter anderem, die Jugend sei „in der Ehrfurcht vor Gott“und „im Geiste der christlichen Nächstenliebe“zu erziehen. Die Grünen fordern eine Prüfung, ob diese Formulierungen noch zeitgemäß sind – der Staat sei zur weltanschaulichen Neutralität verpflichtet.
„Sprache beeinflusst unser Denken, Fühlen und Handeln.“Aus einer Stellungnahme des Frauenrats Saarland