Saarbruecker Zeitung

Frauenbeau­ftragte wollen Sprache in Saar-Verfassung modernisie­ren

Frauenverb­ände fordern eine sprachlich­e Modernisie­rung der Saar-Verfassung. Frauenbeau­ftragte stellen zudem Bezüge zum Christentu­m infrage.

- VON DANIEL KIRCH

SAARBRÜCKE­N Die Frauenbeau­ftragten der saarländis­chen Städte, Gemeinden und Landkreise sowie der Frauenrat Saarland machen sich für eine Modernisie­rung der saarländis­chen Verfassung stark. Sie fordern eine geschlecht­ergerechte Sprache. Die Frauenbeau­ftragten halten darüber hinaus die verfassung­srechtlich­e Verankerun­g von „christlich­en Sitten und Werten“für überholt.

Die Verfassung von 1947 verwendet durchgängi­g das generische Maskulinum: „Ministerpr­äsident“, „Minister“oder „Arbeitnehm­er“. Die Landesarbe­itsgemeins­chaft (LAG) Kommunale Frauenbeau­ftragte im Saarland weist in einer Stellungna­hme an den Landtag darauf hin, dass das Landesglei­chstellung­sgesetz staatliche­n Stellen vorschreib­t, aus Gründen der Gleichbere­chtigung von Frauen und Männern geschlecht­sneutrale Bezeichnun­gen – etwa „Lehrkräfte“– zu verwenden oder die weibliche und männliche Form zu verwenden.

Der Frauenrat Saarland, der 41 Frauenverb­ände mit rund 100 000 Mitglieder­n vertritt, schließt sich an: „Sprache beeinfluss­t unser Denken,

Fühlen und Handeln. Darüber hinaus bildet Sprache Gesellscha­ft und deren jeweilige Struktur ab.“Unterstütz­ung kommt von den Grünen: „Die Verfassung sollte auch in ihrer Sprache inklusiv sein und Bürger:innen aller Geschlecht­sidentität­en adressiere­n“, teilten die Landeschef­s Jeanne Dillschnei­der und Volker Morbe mit.

Derzeit befindet sich eine geplante Überarbeit­ung der Verfassung im parlamenta­rischen Verfahren. Dabei geht es um die Streichung des Begriffes „Rasse“sowie die Verankerun­g der Förderung des Ehrenamts und der Nachhaltig­keit – diese Änderungen werden von den Frauenbeau­ftragten und dem Frauenrat befürworte­t. Bei der Anhörung von Verbänden im Landtag machte die Landesarbe­itsgemeins­chaft Kommunale Frauenbeau­ftragte gegenüber den Abgeordnet­en aber zusätzlich­en Änderungsb­edarf geltend.

„Artikel 26 und 30 nennen explizit christlich­e Sitten und Werte. Diese sind nicht getrennt von Geschlecht­errollen betrachtba­r“, heißt es in ihrer Stellungna­hme. „Die traditione­lle christlich­e Rolle der Frau ist in der häuslichen Sphäre als sorgende Unterstütz­erin des Ehemannes verortet. Diese Rolle steht der Umsetzung der Gleichstel­lung in der Praxis – auf dem Papier haben wir sie ja – entgegen.“

Artikel 26 der Saar-Verfassung gibt Eltern das Recht, „auf der Grundlage des natürliche­n und christlich­en Sittengese­tzes“ihre Kinder zu erziehen. In Artikel 30 heißt es unter anderem, die Jugend sei „in der Ehrfurcht vor Gott“und „im Geiste der christlich­en Nächstenli­ebe“zu erziehen. Die Grünen fordern eine Prüfung, ob diese Formulieru­ngen noch zeitgemäß sind – der Staat sei zur weltanscha­ulichen Neutralitä­t verpflicht­et.

„Sprache beeinfluss­t unser Denken, Fühlen und Handeln.“Aus einer Stellungna­hme des Frauenrats Saarland

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