Was bei der Wahl zu beachten ist
Integrationsbeirat: Neue Wahlberechtigte müssen Antrag abgeben
VÖLKLINGEN( mr) Der Kreis derer, die am Sonntag, 7. April, 8 bis 18 Uhr, bei der Wahl zum Völklinger Integrationsbeirat abstimmen dürfen, hat sich vergrößert. Die Völklinger Stadtverwaltung hat die kurzfristigen Änderungen im KommunalSelbstverwaltungsgesetz nun in die eigenen Richtlinien eingearbeitet: Wahlberechtigt waren bisher alle Einwohnerinnen und Einwohner, die nicht Deutsche sind (im Sinne Artikels 116/1 des Grundgesetzes), neuerdings zusätzlich aber auch Personen, welche die deutsche Staatsangehörigkeit bereits durch Einbürgerung erhalten haben, zudem Spätaussiedler und auch Personen, die Deutsche nach einem bestimmten Abschnitt des Staatsangehörigkeitsgesetzes (Paragraf 4/3, Satz 1) sind, der besagt, dass ein Kind dadurch die deutsche Staatsangehörigkeit bekommt, wenn ein Elternteil mindestens acht Jahre „rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat“. Wähler müssen zudem 18 Jahre alt sein und mindestens drei Monate ihre Hauptwohnung in Völklingen haben. Nicht wählen dürfen Asylbewerber mit lediglich vorläufigem Aufenthaltsrecht.
Wer zum neu hinzugekommenen wahlberechtigten Personenkreis gehört und zur Wahl gehen will, der muss bis zum 21. Tag vor der Wahl einen Antrag stellen, um ins Wählerverzeichnis aufgenommen zu werden. Wer sich registrieren lassen möchte, kann sich anmelden unter
Tel. (0 68 98) 13-21 69, AnmeldeZeiten sind dann: montags/dienstags/donnerstags 8.30-12 Uhr und 13.30-15.30 Uhr, mittwochs 8.30-12 Uhr und 13.30-18 Uhr.
Wählbar sind alle mindestens 18 Jahre alten Personen, die seit mindestens sechs Monaten in Völklingen gemeldet sind. Wahlvorschläge sind bis spätestens 1. Februar, 18 Uhr, beim Fachdienst Verwaltungsmanagement einzureichen (Neues Rathaus, Zimmer 1.06, 1. Obergeschoss). Es können sowohl Wahlvorschläge mit einzelnen Kandidatinnen oder Kandidaten als auch nationale, multinationale, politische oder kulturelle Listen gebildet werden. Ein Wahlvorschlag darf höchstens 16 Bewerberinnen und Bewerber umfassen. Den zu nutzenden Vordruck gibt es beim Fachdienst. Ein Bewerber braucht unter anderem mindestens 24
Unterstützungsunterschriften von Wahlberechtigen.
Wird kein Wahlvorschlag zugelassen oder eingereicht oder übersteigt die Zahl der zugelassenen Bewerber nicht die Zahl der zu wählenden Mitglieder des Integrationsbeirates, findet keine Wahl statt und die Verpflichtung zur Einrichtung eines Integrationsbeirates entfällt für die Dauer von fünf Jahren.
Gewählt werden zwei Drittel des zwölfköpfigen Beirates, also acht Personen. Die anderen vier Mitglieder werden vom Stadtrat entsandt. Es gibt zwei Wahlbezirke, zum Bezirk 1 gehören Stadtmitte, Luisenthal, Heidstock und Röchlinghöhe ( Wahllokal: Neues Rathaus. Erdgeschoss), zum Bezirk 2 Lauterbach, Ludweiler, Geislautern, Wehrden, Fürstenhausen und Fenne ( Wahllokal: ehemaliges Bürgermeisteramt in Ludweiler).