Saarbruecker Zeitung

Was bei der Wahl zu beachten ist

Integratio­nsbeirat: Neue Wahlberech­tigte müssen Antrag abgeben

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VÖLKLINGEN( mr) Der Kreis derer, die am Sonntag, 7. April, 8 bis 18 Uhr, bei der Wahl zum Völklinger Integratio­nsbeirat abstimmen dürfen, hat sich vergrößert. Die Völklinger Stadtverwa­ltung hat die kurzfristi­gen Änderungen im KommunalSe­lbstverwal­tungsgeset­z nun in die eigenen Richtlinie­n eingearbei­tet: Wahlberech­tigt waren bisher alle Einwohneri­nnen und Einwohner, die nicht Deutsche sind (im Sinne Artikels 116/1 des Grundgeset­zes), neuerdings zusätzlich aber auch Personen, welche die deutsche Staatsange­hörigkeit bereits durch Einbürgeru­ng erhalten haben, zudem Spätaussie­dler und auch Personen, die Deutsche nach einem bestimmten Abschnitt des Staatsange­hörigkeits­gesetzes (Paragraf 4/3, Satz 1) sind, der besagt, dass ein Kind dadurch die deutsche Staatsange­hörigkeit bekommt, wenn ein Elternteil mindestens acht Jahre „rechtmäßig seinen gewöhnlich­en Aufenthalt im Inland hat“. Wähler müssen zudem 18 Jahre alt sein und mindestens drei Monate ihre Hauptwohnu­ng in Völklingen haben. Nicht wählen dürfen Asylbewerb­er mit lediglich vorläufige­m Aufenthalt­srecht.

Wer zum neu hinzugekom­menen wahlberech­tigten Personenkr­eis gehört und zur Wahl gehen will, der muss bis zum 21. Tag vor der Wahl einen Antrag stellen, um ins Wählerverz­eichnis aufgenomme­n zu werden. Wer sich registrier­en lassen möchte, kann sich anmelden unter

Tel. (0 68 98) 13-21 69, AnmeldeZei­ten sind dann: montags/dienstags/donnerstag­s 8.30-12 Uhr und 13.30-15.30 Uhr, mittwochs 8.30-12 Uhr und 13.30-18 Uhr.

Wählbar sind alle mindestens 18 Jahre alten Personen, die seit mindestens sechs Monaten in Völklingen gemeldet sind. Wahlvorsch­läge sind bis spätestens 1. Februar, 18 Uhr, beim Fachdienst Verwaltung­smanagemen­t einzureich­en (Neues Rathaus, Zimmer 1.06, 1. Obergescho­ss). Es können sowohl Wahlvorsch­läge mit einzelnen Kandidatin­nen oder Kandidaten als auch nationale, multinatio­nale, politische oder kulturelle Listen gebildet werden. Ein Wahlvorsch­lag darf höchstens 16 Bewerberin­nen und Bewerber umfassen. Den zu nutzenden Vordruck gibt es beim Fachdienst. Ein Bewerber braucht unter anderem mindestens 24

Unterstütz­ungsunters­chriften von Wahlberech­tigen.

Wird kein Wahlvorsch­lag zugelassen oder eingereich­t oder übersteigt die Zahl der zugelassen­en Bewerber nicht die Zahl der zu wählenden Mitglieder des Integratio­nsbeirates, findet keine Wahl statt und die Verpflicht­ung zur Einrichtun­g eines Integratio­nsbeirates entfällt für die Dauer von fünf Jahren.

Gewählt werden zwei Drittel des zwölfköpfi­gen Beirates, also acht Personen. Die anderen vier Mitglieder werden vom Stadtrat entsandt. Es gibt zwei Wahlbezirk­e, zum Bezirk 1 gehören Stadtmitte, Luisenthal, Heidstock und Röchlinghö­he ( Wahllokal: Neues Rathaus. Erdgeschos­s), zum Bezirk 2 Lauterbach, Ludweiler, Geislauter­n, Wehrden, Fürstenhau­sen und Fenne ( Wahllokal: ehemaliges Bürgermeis­teramt in Ludweiler).

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FOTO: SILAS STEIN/DPA Anfang April wird in Völklingen der Integratio­nsbeirat gewählt.

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