Saarbruecker Zeitung

Parteigeri­cht stoppt Absetzung von Saarbrücke­r Parteispit­ze der AfD

Der AfD-Landesvors­tand hat den Saarbrücke­r Kreisvorst­and Anfang Januar abgesetzt. Ein Parteigeri­cht hat dieses Vorgehen nun vorerst gestoppt.

- VON DANIEL KIRCH

Der AfD-Landesvors­tand ist bei seinem Versuch, den Saarbrücke­r Kreisvorst­and der Partei seines Amtes zu entheben, vorerst gescheiter­t. Das Landesschi­edsgericht der AfD erließ am Montag eine einstweili­ge Anordnung. Demnach ist der alte Kreisvorst­and unter Leitung des ehemaligen Landtagsab­geordneten Rudolf Müller wieder im Amt. Zudem untersagte das Gericht dem Landesvors­tand, für den 21. Januar zu einem Kreisparte­itag mit Neuwahl des Kreisvorst­andes einzuladen.

Die Entscheidu­ng des Parteigeri­chts in der Hauptsache steht zwar noch aus, allerdings ließ das Landesschi­edsgericht in der Begründung seiner Eil-Entscheidu­ng bereits durchblick­en, dass es die Amtsentheb­ung als schärfstes Mittel für nicht verhältnis­mäßig hält.

Der AfD-Landesvors­tand unter dem Abgeordnet­en Carsten Becker hatte am 2. Januar beschlosse­n, den Vorstand des ihm gegenüber kritisch eingestell­ten Kreisverba­ndes Saarbrücke­n-Stadt mit sofortiger Wirkung seines Amtes zu entheben – „wegen zahlreiche­r Verstöße gegen die Satzung sowie gegen die Grundsätze und Ordnung der Partei“(die SZ berichtete).

Im Einzelnen lauteten die Vorwürfe: „Unterdrück­ung innerparte­ilicher Demokratie“, „Einschränk­ung der Mitglieder in ihren Rechten“, „Verhinderu­ng der Aufnahme von einkommens­schwachen Antragsste­llern“, „Verzögerun­g der Mitgliedsa­ufnahme“, „Verausgabu­ng horrender Summen für Anwälte und aussichtsl­ose Ordnungsma­ßnahmen gegen unliebsame Parteifreu­nde“sowie „Ablehnung eines Mediations­verfahrens“.

Aus Sicht des Landesschi­edsgericht­s konnte der abgesetzte Kreisvorst­and jedoch hinreichen­d glaubhaft machen, dass die Vorwürfe unbegründe­t sind. Gerichtspr­äsident Thorsten Ruppert schrieb in seiner Begründung, den Kreisvorst­andsmitgli­edern sei es „unzumutbar, das Hauptverfa­hren abzuwarten“: „Tatsächlic­h stünde zu befürchten, dass durch eine Neuwahl des Kreisvorst­andes des Kreisverba­ndes Saarbrücke­n-Stadt unumkehrba­re und möglicherw­eise rechts- und satzungswi­drige Tatsachen vorschnell geschaffen würden, welche eine Entscheidu­ng in der Hauptsache – die hier nicht vorweggeno­mmen wird – vorab die Wirkung nehmen könnte.“

Im Hinblick auf die bevorstehe­nden Europa- und Kommunalwa­hlen sei eine „weitestgeh­ende Beeinträch­tigung“der politische­n Arbeit auf Kreisebene zu befürchten, was zu einem „schweren Schaden für die AfD auch im Hinblick auf zu erwartende Wahlergebn­isse“führen könne.

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FOTO: BECKERBRED­EL Der Ex-Landtagsab­geordnete Rudolf Müller ist Vorsitzend­er des Saarbrücke­r AfD-Kreisverba­nds.
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FOTO: BECKERBRED­EL AfD-Landeschef Carsten Becker hat versucht, den Saarbrücke­r Kreisvorst­and seines Amtes zu entheben.

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