Parteigericht stoppt Absetzung von Saarbrücker Parteispitze der AfD
Der AfD-Landesvorstand hat den Saarbrücker Kreisvorstand Anfang Januar abgesetzt. Ein Parteigericht hat dieses Vorgehen nun vorerst gestoppt.
Der AfD-Landesvorstand ist bei seinem Versuch, den Saarbrücker Kreisvorstand der Partei seines Amtes zu entheben, vorerst gescheitert. Das Landesschiedsgericht der AfD erließ am Montag eine einstweilige Anordnung. Demnach ist der alte Kreisvorstand unter Leitung des ehemaligen Landtagsabgeordneten Rudolf Müller wieder im Amt. Zudem untersagte das Gericht dem Landesvorstand, für den 21. Januar zu einem Kreisparteitag mit Neuwahl des Kreisvorstandes einzuladen.
Die Entscheidung des Parteigerichts in der Hauptsache steht zwar noch aus, allerdings ließ das Landesschiedsgericht in der Begründung seiner Eil-Entscheidung bereits durchblicken, dass es die Amtsenthebung als schärfstes Mittel für nicht verhältnismäßig hält.
Der AfD-Landesvorstand unter dem Abgeordneten Carsten Becker hatte am 2. Januar beschlossen, den Vorstand des ihm gegenüber kritisch eingestellten Kreisverbandes Saarbrücken-Stadt mit sofortiger Wirkung seines Amtes zu entheben – „wegen zahlreicher Verstöße gegen die Satzung sowie gegen die Grundsätze und Ordnung der Partei“(die SZ berichtete).
Im Einzelnen lauteten die Vorwürfe: „Unterdrückung innerparteilicher Demokratie“, „Einschränkung der Mitglieder in ihren Rechten“, „Verhinderung der Aufnahme von einkommensschwachen Antragsstellern“, „Verzögerung der Mitgliedsaufnahme“, „Verausgabung horrender Summen für Anwälte und aussichtslose Ordnungsmaßnahmen gegen unliebsame Parteifreunde“sowie „Ablehnung eines Mediationsverfahrens“.
Aus Sicht des Landesschiedsgerichts konnte der abgesetzte Kreisvorstand jedoch hinreichend glaubhaft machen, dass die Vorwürfe unbegründet sind. Gerichtspräsident Thorsten Ruppert schrieb in seiner Begründung, den Kreisvorstandsmitgliedern sei es „unzumutbar, das Hauptverfahren abzuwarten“: „Tatsächlich stünde zu befürchten, dass durch eine Neuwahl des Kreisvorstandes des Kreisverbandes Saarbrücken-Stadt unumkehrbare und möglicherweise rechts- und satzungswidrige Tatsachen vorschnell geschaffen würden, welche eine Entscheidung in der Hauptsache – die hier nicht vorweggenommen wird – vorab die Wirkung nehmen könnte.“
Im Hinblick auf die bevorstehenden Europa- und Kommunalwahlen sei eine „weitestgehende Beeinträchtigung“der politischen Arbeit auf Kreisebene zu befürchten, was zu einem „schweren Schaden für die AfD auch im Hinblick auf zu erwartende Wahlergebnisse“führen könne.