Saarbruecker Zeitung

Cannabisge­setz ist unverantwo­rtlich

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Was hast Du denn heute geraucht? Diesen Spruch muss sich jemand gefallen lassen, der mit seinen Aussagen die Menschen in seiner Umgebung irritiert. Vielleicht fällt dieser Satz ab 1. April öfter, denn ab dann soll die bisher verbotene Droge Cannabis freigegebe­n werden – sowohl der Konsum (ab 18 Jahre) als auch der Anbau. Hier kann man wirklich fragen, wie bekifft die politische­n Befürworte­r einer solchen Maßnahme sind. Doch den Mahnungen vieler Fachleute zum Trotz zieht die Bundesregi­erung das Cannabisge­setz (kurz: CanG) durch.

Sie begründet die Freigabe unter anderem damit, dass der Cannabis-Konsum in den vergangene­n Jahren zugenommen hat. Mit derselben Logik kann die Regierung den Ladendiebs­tahl legalisier­en, da auch hier ein sprunghaft­er Anstieg zu verzeichne­n ist.

Knapp zehn Prozent sollen regelmäßig einen Joint rauchen – bei den 18- bis 24-Jährigen soll diese Quote spürbar höher sein. Den Jugendlich­en zwischen 18 und 21 Jahren sollen die Cannabis-Anbauer zwar nur 30 Gramm pro Monat überlassen dürfen, und junge Leute unter 18 sollen überhaupt keinen Stoff bekommen. Doch wer kann das kontrollie­ren? Gerade in diesen Altersklas­sen können die gesundheit­lichen Schäden hingegen groß sein. Der Rauch schädigt die Lunge, auch das Herzinfark­tRisiko steigt, von möglicherw­eise auftretend­en Psychosen, Depression­en oder Angststöru­ngen ganz zu schweigen.

Das CanG scheint sogar manchen Parteimitg­liedern der Ampel-Regierung nicht ganz geheuer zu sein. So druckste kürzlich Ministerpr­äsidentin Anke Rehlinger (SPD) vor Ärzten herum und deutete an, dass ihr das Ganze auch nicht passe. Aber es stünde nun mal im Koalitions­vertrag. Koalitions­verträge kann man ändern; und es ist niemandem verwehrt, heute schlauer zu sein als gestern.

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