Richter droht Trump mit Rauswurf aus Gerichtssaal
ANALYSE Der von E. Jean Carroll wegen Verleumdung verklagte Ex-Präsident versucht, aus dem Prozess gegen ihn ein Spektakel zu machen.
NEW YORK Das kann teuer werden. Mit diesem Satz fassen Rechtsexperten die Konsequenzen zusammen, die Donald Trump wegen schlechtem Benehmen und fortgesetzten Verleumdungen seines Opfers drohen. Doch das hält den von der Journalistin E. Jean Carroll auf mindestens zehn Millionen Dollar Schadensersatz Verklagten nicht davon ab. Er macht trotzdem weiter mit seinen Lügen über die Frau, die er Mitte der 90er-Jahre in der Umkleidekabine eines New Yorker Luxuskaufhauses vergewaltigt hatte.
Sogar während der Gerichtsverhandlung von Manhattan missachtet Trump mit seinem Verhalten die Regeln. Es ist der zweite Zivilprozess gegen ihn, bei dem es nicht mehr darum geht, ob er Carroll sexuell angegriffen hat. Das war bereits in einem anderen Verfahren von einer Jury festgestellt worden, die der ehemaligen Star-Kolumnistin des Magazins „Elle“ein Schmerzensgeld in Höhe von fast fünf Millionen Dollar zugesprochen hatte.
Dieses Mal geht es um zusätzliche Ansprüche wegen Verleumdung, die in Tage nach der Veröffentlichung von Carrolls Memoiren, 2019, zurückreichen. Das New York Magazin hatte seinerzeit Auszüge aus dem Buch veröffentlicht, in dem die Ratgeberin einer BeziehungsKolumne erstmals über den Vorfall in dem Bergdorf Goodman Kaufhaus geschrieben hatte.
„Ich bin hier, weil Donald Trump mich angegriffen hat und behauptete, als ich darüber schrieb, es sei niemals passiert“, erklärte die heute 80-jährige Frau am Mittwoch vor Gericht. „Er hat gelogen und meine Reputation zerstört.“Dann schilderte Carroll, was passierte, nachdem der damalige Präsident sie der Lüge bezichtigt hatte. Plötzlich sei sie von beliebten Sendungen wie „Good Morning America“oder die „Today“nicht mehr als Gast eingeladen worden. Via soziale Medien fluteten Trump-Anhänger sie mit hässlichen Postings, die sie beleidigten, schmähten und ihr drohten.
Während sie sprach, zog der nur wenige Meter von ihr entfernt sitzende Trump Grimassen. Er schüttelte den Kopf, stöhnte auf und redete laut mit seinen Anwälten. Wiederholt beschimpfte er sein Opfer. „Hexenjagd“, raunte er Richtung Jury. Auch das Wort „Betrug“fiel. Bereits am Morgen hatte Richter Lewis A. Kaplan Trump angewiesen, die Lautstärke seiner Gespräche mit den Anwälten zu verringern.
Am Mittag drohte er dem Ex-Präsidenten mit dem Rausschmiss aus dem Gerichtssaal. „Herr Trump hat das Recht, anwesend zu sein“, erklärte Richter Kaplan. Aber wenn er seine Störungen und Beeinflussungsversuche der Geschworenen fortsetze, könne er dieses Recht verlieren. „Ich hoffe, ich muss nicht erwägen, sie von dem Verfahren auszuschließen“, warnte er den Beklagten.
„Ich würde das lieben“, feuerte Trump zurück, während er mit seinen Händen in der Luft gestikulierte. Worauf der Richter ihm vorhielt, keine Kontrolle über sich zu haben. „Sie auch nicht“, schnappte Trump zurück. Fürs Erste kam er mit einer Mahnung davon. Am Donnerstag konnte nichts passieren, weil Trump wegen der Beerdigung seiner Schwiegermutter nicht zu Gericht kommen konnte. Seine Anwesenheit ist in einem Zivilverfahren nicht erforderlich, um weiterzugehen. Richter Kaplan hatte den Antrag auf Verschiebung zurückgewiesen.
Während Trump bei dem ersten Verfahren, als es um die konkreten Vergewaltigungsvorwürfe ging, schwieg, plant er am Montag über die Schmerzensgeldforderungen gegen ihn vor Gericht zu sprechen. Die könnten nur der Anfang sein. Carrolls Anwälte prüfen, ob sie wegen seiner fortgesetzten Lügen während dieses Verfahrens einen dritten Prozess anstreben.