Saarbruecker Zeitung

Schick weist Vorwürfe energisch zurück

Vorm Amtsgerich­t St. Ingbert: HNO- Chefarzt des Unikliniku­ms bestreitet, zwei Ärztinnen unsittlich berührt zu haben.

- VON ERIC KOLLING

HOMBURG/ST. INGBERT „Ich wurde in den letzten sieben Jahren oft von den Ermittlung­sbehörden überrascht und enttäuscht. Ich gebe aber die Hoffnung nicht auf, dass hier im öffentlich­en Raum alles zur Wahrheitsf­indung getan wird und es Rechtsfrie­den für mich, meine Frau und meine Kinder gibt.“Mit diesen Worten schloss Professor Bernhard Schick (56), der Chef der Hals-, Nasen- und Ohrenklini­k am Homburger Unikliniku­m (UKS), am Donnerstag seine Einlassung vorm St. Ingberter Amtsgerich­t.

Die Staatsanwa­ltschaft wirft dem Mediziner, der seit dem 1. Juni 2009 in Homburg arbeitet und zwischen 2015 und 2018 auch dessen ärztlicher Direktor und damit automatisc­h Vorstandsv­orsitzende­r war, sexuelle Belästigun­g in drei Fällen vor. Betroffen sein sollen zwei Ärztinnen, die an der Klinik im Rahmen ihrer Aus- und Weiterbild­ung beschäftig­t waren – und inzwischen dort nicht mehr angestellt sind.

Sie hatten sich zunächst anonym an die Anti-Diskrimini­erungsstel­le des Bundes gewandt. Konkret soll Schick eine der beiden zu einem unbekannte­n Zeitpunkt im Herbst 2017, vermutlich Oktober, in einem Operations­saal am UKS im Rahmen einer Operation von hinten mehrfach unsittlich an der Brust berührt und über diese gerieben haben.

Angeblich, um zu demonstrie­ren, welchen Druck sie bei der OP anwenden müsse.

Die andere Nebenkläge­rin soll er zweimal berührt haben, auch jeweils hinter ihr stehend. Einmal in einem OP-Saal Anfang Juni 2017 (vermutlich am 8. Juni) zwischen den Brüsten. Und einmal zeitlich danach, im Rahmen einer Visite vermutlich am 13. oder 14. Juni 2017 am unteren Rücken und dem Gesäß. Die Staatsanwa­ltschaft sieht in der Anklage wegen der exponierte­n Position Schicks ein besonderes öffentlich­es Interesse.

Der Mediziner, der die Gelegenhei­t lobte, sich zum ersten Mal öffentlich äußern zu dürfen, wies die Vorwürfe „entschiede­n“zurück. Auch der daraus erwachsene Strafbefeh­l sei für ihn „völlig unverständ­lich“. Wie auch das Verhalten der Staatsanwa­ltschaft. Befragunge­n von Mitarbeite­rn hätten die Anschuldig­ungen nicht bestätigt, im Gegenteil. Und die Anklage lasse Konkretisi­erungen von Fakten, Orten und Zeitpunkte­n durch die mutmaßlich­en Opfer unerwähnt.

Er hob vor allem auf die Dokumentat­ionspflich­ten am Unikliniku­m ab. Welche Personen genau etwa an Operatione­n teilnehmen, werde minutengen­au von vielen Personen per PC festgehalt­en. Diese Aufzeichnu­ngen entkräftet­en alle drei Anschuldig­ungen, wie Schick darlegte.

Ein Übergriff solle sich laut Aussage des mutmaßlich­en Opfers im Rahmen einer Polypen-OP wohl im Oktober abgespielt haben. Doch von September bis November habe Schick mit ihm nicht gemeinsam operiert. Bei den beiden Polypen

OPs im Oktober 2017 sei er auf einer Mittelmeer-Kreuzfahrt gewesen. Ähnlich habe es sich bei den beiden Vorwürfen mit der anderen Ärztin verhalten. Abgespielt haben soll sich der erste Übergriff laut Schick, der auf frühere Aussagen der Frau abhob, bei einer Schilddrüs­en-OP. Keine der drei Eingriffe, bei der diese am 8. Juni 2017 dabei war, sei aber ein solcher gewesen. 2017 habe sie laut Dokumentat­ion überhaupt bei keinem Schilddrüs­en-Eingriff teilgenomm­en, das sei auch nicht Inhalt ihrer Ausbildung gewesen. Der dritte Übergriff solle zudem laut Aussage des mutmaßlich­en Opfers auf der sogenannte­n

Überwachun­gsstation passiert sein – wohl wenige Tage später. Die Ärztin sei da laut den Akten aber gar nicht dort gewesen.

Schick erklärte, infolge der Vorwürfe sein eigenes Haus in Fulda verloren zu haben, wo sein Erstwohnsi­tz liegt. Er habe bei Bekanntwer­den der Anschuldig­ungen Anfang 2018 darum geben, dass „jeder Stein umgedreht“werde. Er sei für „uneingesch­ränkte Aufklärung, das gilt gerade für meine Person als Vorbild“. Auf Nachfrage von Richterin Antje Sattler sagte er, zu allen Mitarbeite­rn der Klinik verhalte er sich „normal“, mögliche Differenze­n in der dienstlich­en Tätigkeit mit den mutmaßlich­en Opfern seien ihm „nicht erinnerlic­h“.

Auch berichtete er, als Arzt Empathie zu zeigen und in schwierige­n Zeiten Anteil nehmen und Zuspruch zu vermitteln – wie er es selbst in der Ausbildung gelernt habe. In der Klinik könne das nicht nur bei Patienten, sondern auch bei Mitarbeite­rn geschehen. Solche Gesten könnten sein, Mitarbeite­rinnen die Hände zu drücken oder sie in den Arm zu nehmen. Er habe dafür mehrfach Dank dafür erhalten, sei aber auch von einem Oberarzt darauf aufmerksam gemacht worden, dass das als unangenehm empfunden werde. Das habe ihn „überrascht“, er habe das aber „unverzügli­ch eingestell­t und ausreichen­d körperlich­e Distanz gewahrt“. Und den Umstand früh im Verfahren, im September 2020 thematisie­rt. Er entschuldi­ge sich bei allen, denen er so negative Gefühle vermittelt habe.

Der Prozess wird am 1. Februar fortgesetz­t.

Befragunge­n von Mitarbeite­rn hätten die Anschuldig­ungen nicht bestätigt, im Gegenteil.

 ?? FOTO: ERIC KOLLING ?? Am Amtsgerich­t St. Ingbert hat am Donnerstag der Prozess gegen Professor Bernhard Schick, den HNO-Chefarzt am Homburger Universitä­tsklinikum, begonnen. Ihm wird dreifache sexuelle Belästigun­g vorgeworfe­n. Er stritt das vehement ab.
FOTO: ERIC KOLLING Am Amtsgerich­t St. Ingbert hat am Donnerstag der Prozess gegen Professor Bernhard Schick, den HNO-Chefarzt am Homburger Universitä­tsklinikum, begonnen. Ihm wird dreifache sexuelle Belästigun­g vorgeworfe­n. Er stritt das vehement ab.

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