Schick weist Vorwürfe energisch zurück
Vorm Amtsgericht St. Ingbert: HNO- Chefarzt des Uniklinikums bestreitet, zwei Ärztinnen unsittlich berührt zu haben.
HOMBURG/ST. INGBERT „Ich wurde in den letzten sieben Jahren oft von den Ermittlungsbehörden überrascht und enttäuscht. Ich gebe aber die Hoffnung nicht auf, dass hier im öffentlichen Raum alles zur Wahrheitsfindung getan wird und es Rechtsfrieden für mich, meine Frau und meine Kinder gibt.“Mit diesen Worten schloss Professor Bernhard Schick (56), der Chef der Hals-, Nasen- und Ohrenklinik am Homburger Uniklinikum (UKS), am Donnerstag seine Einlassung vorm St. Ingberter Amtsgericht.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mediziner, der seit dem 1. Juni 2009 in Homburg arbeitet und zwischen 2015 und 2018 auch dessen ärztlicher Direktor und damit automatisch Vorstandsvorsitzender war, sexuelle Belästigung in drei Fällen vor. Betroffen sein sollen zwei Ärztinnen, die an der Klinik im Rahmen ihrer Aus- und Weiterbildung beschäftigt waren – und inzwischen dort nicht mehr angestellt sind.
Sie hatten sich zunächst anonym an die Anti-Diskriminierungsstelle des Bundes gewandt. Konkret soll Schick eine der beiden zu einem unbekannten Zeitpunkt im Herbst 2017, vermutlich Oktober, in einem Operationssaal am UKS im Rahmen einer Operation von hinten mehrfach unsittlich an der Brust berührt und über diese gerieben haben.
Angeblich, um zu demonstrieren, welchen Druck sie bei der OP anwenden müsse.
Die andere Nebenklägerin soll er zweimal berührt haben, auch jeweils hinter ihr stehend. Einmal in einem OP-Saal Anfang Juni 2017 (vermutlich am 8. Juni) zwischen den Brüsten. Und einmal zeitlich danach, im Rahmen einer Visite vermutlich am 13. oder 14. Juni 2017 am unteren Rücken und dem Gesäß. Die Staatsanwaltschaft sieht in der Anklage wegen der exponierten Position Schicks ein besonderes öffentliches Interesse.
Der Mediziner, der die Gelegenheit lobte, sich zum ersten Mal öffentlich äußern zu dürfen, wies die Vorwürfe „entschieden“zurück. Auch der daraus erwachsene Strafbefehl sei für ihn „völlig unverständlich“. Wie auch das Verhalten der Staatsanwaltschaft. Befragungen von Mitarbeitern hätten die Anschuldigungen nicht bestätigt, im Gegenteil. Und die Anklage lasse Konkretisierungen von Fakten, Orten und Zeitpunkten durch die mutmaßlichen Opfer unerwähnt.
Er hob vor allem auf die Dokumentationspflichten am Uniklinikum ab. Welche Personen genau etwa an Operationen teilnehmen, werde minutengenau von vielen Personen per PC festgehalten. Diese Aufzeichnungen entkräfteten alle drei Anschuldigungen, wie Schick darlegte.
Ein Übergriff solle sich laut Aussage des mutmaßlichen Opfers im Rahmen einer Polypen-OP wohl im Oktober abgespielt haben. Doch von September bis November habe Schick mit ihm nicht gemeinsam operiert. Bei den beiden Polypen
OPs im Oktober 2017 sei er auf einer Mittelmeer-Kreuzfahrt gewesen. Ähnlich habe es sich bei den beiden Vorwürfen mit der anderen Ärztin verhalten. Abgespielt haben soll sich der erste Übergriff laut Schick, der auf frühere Aussagen der Frau abhob, bei einer Schilddrüsen-OP. Keine der drei Eingriffe, bei der diese am 8. Juni 2017 dabei war, sei aber ein solcher gewesen. 2017 habe sie laut Dokumentation überhaupt bei keinem Schilddrüsen-Eingriff teilgenommen, das sei auch nicht Inhalt ihrer Ausbildung gewesen. Der dritte Übergriff solle zudem laut Aussage des mutmaßlichen Opfers auf der sogenannten
Überwachungsstation passiert sein – wohl wenige Tage später. Die Ärztin sei da laut den Akten aber gar nicht dort gewesen.
Schick erklärte, infolge der Vorwürfe sein eigenes Haus in Fulda verloren zu haben, wo sein Erstwohnsitz liegt. Er habe bei Bekanntwerden der Anschuldigungen Anfang 2018 darum geben, dass „jeder Stein umgedreht“werde. Er sei für „uneingeschränkte Aufklärung, das gilt gerade für meine Person als Vorbild“. Auf Nachfrage von Richterin Antje Sattler sagte er, zu allen Mitarbeitern der Klinik verhalte er sich „normal“, mögliche Differenzen in der dienstlichen Tätigkeit mit den mutmaßlichen Opfern seien ihm „nicht erinnerlich“.
Auch berichtete er, als Arzt Empathie zu zeigen und in schwierigen Zeiten Anteil nehmen und Zuspruch zu vermitteln – wie er es selbst in der Ausbildung gelernt habe. In der Klinik könne das nicht nur bei Patienten, sondern auch bei Mitarbeitern geschehen. Solche Gesten könnten sein, Mitarbeiterinnen die Hände zu drücken oder sie in den Arm zu nehmen. Er habe dafür mehrfach Dank dafür erhalten, sei aber auch von einem Oberarzt darauf aufmerksam gemacht worden, dass das als unangenehm empfunden werde. Das habe ihn „überrascht“, er habe das aber „unverzüglich eingestellt und ausreichend körperliche Distanz gewahrt“. Und den Umstand früh im Verfahren, im September 2020 thematisiert. Er entschuldige sich bei allen, denen er so negative Gefühle vermittelt habe.
Der Prozess wird am 1. Februar fortgesetzt.
Befragungen von Mitarbeitern hätten die Anschuldigungen nicht bestätigt, im Gegenteil.