Klageg könnte SVolt-Ansiedlung g in Überherrn erheblich verzögern
Der BUND Saar will gegen den Bebauungsplan für die Batteriefabrik auf dem Linslerfeld vorgehen. Eine Top-Anwältin sieht „ schwerwiegende Mängel“.
Mehr als 50 000 Euro haben Gegner der geplanten SVoltBatteriefabrik auf dem Linslerfeld in Überherrn nach eigenen Angaben gesammelt, um eine Klage gegen das Vorhaben möglich zu machen. Der BUND Saar fasst eine sogenannte Normenkontrollklage ins Auge, sobald im Gemeinderat der Satzungsbeschluss gefasst wird, der formal Baurecht schafft – geplant im ersten Quartal 2024. Die Anwältin des Umweltschutzbunds, Dr. Franziska Heß, sieht in den Planungsunterlagen „schwerwiegende Mängel“. Sie geht davon aus, dass eine Klage „bei unveränderter Planung Erfolg haben kann.“Die Fachanwältin ist stellvertretende Vorsitzende des BUND Sachsen und war zudem bereits erfolgreich an Verfahren gegen die Bundesregierung beteiligt.
In einer 140-seitigen Stellungnahme, die im Rahmen der Offenlegung eingereicht wurde, kommt ihre Kanzlei zum Ergebnis: Ein Beschluss über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan auf Grundlage der vorliegenden Planunterlagen wäre rechtswidrig. Weder die Gemeinde Überherrn noch das saarländische Umweltministerium wollten sich zu den Kritikpunkten äußern.
Laut Heß kann sich eine Normenkontrollklage zwischen zwei und vier Jahren hinziehen, sie hat allerdings keine aufschiebende Wirkung. Das heißt, Bauarbeiten am Gelände könnten trotzdem beginnen. Daher befürchtet die Gemeinde Überherrn nicht, dass dadurch die Ansiedlung gefährdet werden kann, wie eine Sprecherin mitteilt. „Die Pläne der Bürgerinitiative hinsichtlich einer Klage bestehen bereits seit 2021, an den Plänen von SVolt ändert dies nichts“, teilt auch der Batteriehersteller mit. Ein Eilantrag kann allerdings – bei Erfolg – für einen Baustopp sorgen. Zudem fordert die Bürgerinitiative Friedrichweiler, dass „weitere Klagen gegen danach erteilte Einzelgenehmigungen folgen müssen.“Aktuell gibt es zudem noch keinen bindenden schriftlichen Vertrag mit SVolt. Der soll erst mit der Unterzeichnung des Erbpachtvertrags zwischen der landeseigenen Wirtschaftsförderungsgesellschaft und Eigentümerin der Fläche, gwSaar, und dem Unternehmen folgen. Unterzeichnet wird dieser erst, wenn „für SVolt Planungssicherheit besteht“, teilt das Unternehmen mit. „Also frühestens, nachdem der Satzungsbeschluss gefasst wurde und entsprechendes Baurecht geschaffen wurde.“Solange nicht klar ist, wie hoch der Aufwand und die jeweiligen Kosten für die Erschließungs- und Baumaßnahmen tatsächlich sind, könne sich keine Seite rechtlich binden, teilt auch die gwSaar mit. „Das Land könnte ja auch Minus machen, wenn man von Zahlen ausgeht, die nachher nicht stimmen“, sagt Sprecher Jochen Wagner.
Weder die Gemeinde Überherrn noch das saarländische Umweltministerium wollten sich zu den Kritikpunkten äußern.