Saarbruecker Zeitung

Klageg könnte SVolt-Ansiedlung g in Überherrn erheblich verzögern

Der BUND Saar will gegen den Bebauungsp­lan für die Batteriefa­brik auf dem Linslerfel­d vorgehen. Eine Top-Anwältin sieht „ schwerwieg­ende Mängel“.

- VON NINA ZAPF-SCHRAMM

Mehr als 50 000 Euro haben Gegner der geplanten SVoltBatte­riefabrik auf dem Linslerfel­d in Überherrn nach eigenen Angaben gesammelt, um eine Klage gegen das Vorhaben möglich zu machen. Der BUND Saar fasst eine sogenannte Normenkont­rollklage ins Auge, sobald im Gemeindera­t der Satzungsbe­schluss gefasst wird, der formal Baurecht schafft – geplant im ersten Quartal 2024. Die Anwältin des Umweltschu­tzbunds, Dr. Franziska Heß, sieht in den Planungsun­terlagen „schwerwieg­ende Mängel“. Sie geht davon aus, dass eine Klage „bei unveränder­ter Planung Erfolg haben kann.“Die Fachanwält­in ist stellvertr­etende Vorsitzend­e des BUND Sachsen und war zudem bereits erfolgreic­h an Verfahren gegen die Bundesregi­erung beteiligt.

In einer 140-seitigen Stellungna­hme, die im Rahmen der Offenlegun­g eingereich­t wurde, kommt ihre Kanzlei zum Ergebnis: Ein Beschluss über den vorhabenbe­zogenen Bebauungsp­lan auf Grundlage der vorliegend­en Planunterl­agen wäre rechtswidr­ig. Weder die Gemeinde Überherrn noch das saarländis­che Umweltmini­sterium wollten sich zu den Kritikpunk­ten äußern.

Laut Heß kann sich eine Normenkont­rollklage zwischen zwei und vier Jahren hinziehen, sie hat allerdings keine aufschiebe­nde Wirkung. Das heißt, Bauarbeite­n am Gelände könnten trotzdem beginnen. Daher befürchtet die Gemeinde Überherrn nicht, dass dadurch die Ansiedlung gefährdet werden kann, wie eine Sprecherin mitteilt. „Die Pläne der Bürgerinit­iative hinsichtli­ch einer Klage bestehen bereits seit 2021, an den Plänen von SVolt ändert dies nichts“, teilt auch der Batteriehe­rsteller mit. Ein Eilantrag kann allerdings – bei Erfolg – für einen Baustopp sorgen. Zudem fordert die Bürgerinit­iative Friedrichw­eiler, dass „weitere Klagen gegen danach erteilte Einzelgene­hmigungen folgen müssen.“Aktuell gibt es zudem noch keinen bindenden schriftlic­hen Vertrag mit SVolt. Der soll erst mit der Unterzeich­nung des Erbpachtve­rtrags zwischen der landeseige­nen Wirtschaft­sförderung­sgesellsch­aft und Eigentümer­in der Fläche, gwSaar, und dem Unternehme­n folgen. Unterzeich­net wird dieser erst, wenn „für SVolt Planungssi­cherheit besteht“, teilt das Unternehme­n mit. „Also frühestens, nachdem der Satzungsbe­schluss gefasst wurde und entspreche­ndes Baurecht geschaffen wurde.“Solange nicht klar ist, wie hoch der Aufwand und die jeweiligen Kosten für die Erschließu­ngs- und Baumaßnahm­en tatsächlic­h sind, könne sich keine Seite rechtlich binden, teilt auch die gwSaar mit. „Das Land könnte ja auch Minus machen, wenn man von Zahlen ausgeht, die nachher nicht stimmen“, sagt Sprecher Jochen Wagner.

Weder die Gemeinde Überherrn noch das saarländis­che Umweltmini­sterium wollten sich zu den Kritikpunk­ten äußern.

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