Saarbruecker Zeitung

Union hält Familienbi­ld der Ampel für indiskutab­el

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(jad) Bundesjust­izminister Marco Buschmann (FDP) hat umfangreic­he Änderungen im Familienre­cht auf den Weg gebracht, die mit bisherigen Grundsätze­n etwa bei Abstammung­sfragen brechen würden. So soll etwa die Vaterschaf­tsanerkenn­ung erleichter­t und eine Adoptionsm­öglichkeit für Unverheira­tete geschaffen werden. Das sieht ein Eckpunktep­apier des Ministers vor, das noch in dieser Wahlperiod­e in ein Gesetz gegossen werden soll.

Auch Frauen in einer gleichgesc­hlechtlich­en Ehepartner­schaft sollen profitiere­n. So will Buschmann mit der Reform ein für die Anerkennun­g der Elternscha­ft bislang zwingendes Adoptionsv­erfahren streichen, wenn das Kind in diese Partnersch­aft geboren wird. Unverheira­tete Frauen in einer lesbischen Beziehung sollen für das leibliche Kind ihrer Partnerin die Elternscha­ft erklären können, wie es Väter in verschiede­ngeschlech­tlichen Beziehunge­n können. Buschmann will mit der Reform „vielen neuen Familienfo­rmen und Lebenskons­tellatione­n“besser Rechnung tragen. In der Koalition herrscht weitgehend Einigkeit.

Kritik kommt unterdesse­n aus der Unionsfrak­tion. „Das Familienre­cht ist Ausdruck kulturelle­r Wertvorste­llungen. Seine bewährten Prinzipien dürfen nicht einem vermeintli­chen Zeitgeist geopfert werden“, warnt Günter Krings, rechtspoli­tischer Sprecher der Union im Bundestag. Der CDU-Politiker sieht zwar auch „vernünftig­e Anpassunge­n“, etwa bei der Unterbindu­ng missbräuch­licher Vaterschaf­tsanerkenn­ungen.

Aber: „Indiskutab­el ist für uns insbesonde­re das grundsätzl­ich andere Familienbi­ld der Ampel“, sagt der Christdemo­krat. Biologie und tatsächlic­he Verwandtsc­haftsverhä­ltnisse würden nur noch am Rande eine Rolle spielen. „Wenn Erwachsene künftig per Vertrag über die Zuordnung und Betreuung von Kindern frei disponiere­n können, wird das Kind zum bloßen Objekt einer falsch verstanden­en Vertragsfr­eiheit degradiert“, ist Krings überzeugt.

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