Union hält Familienbild der Ampel für indiskutabel
(jad) Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat umfangreiche Änderungen im Familienrecht auf den Weg gebracht, die mit bisherigen Grundsätzen etwa bei Abstammungsfragen brechen würden. So soll etwa die Vaterschaftsanerkennung erleichtert und eine Adoptionsmöglichkeit für Unverheiratete geschaffen werden. Das sieht ein Eckpunktepapier des Ministers vor, das noch in dieser Wahlperiode in ein Gesetz gegossen werden soll.
Auch Frauen in einer gleichgeschlechtlichen Ehepartnerschaft sollen profitieren. So will Buschmann mit der Reform ein für die Anerkennung der Elternschaft bislang zwingendes Adoptionsverfahren streichen, wenn das Kind in diese Partnerschaft geboren wird. Unverheiratete Frauen in einer lesbischen Beziehung sollen für das leibliche Kind ihrer Partnerin die Elternschaft erklären können, wie es Väter in verschiedengeschlechtlichen Beziehungen können. Buschmann will mit der Reform „vielen neuen Familienformen und Lebenskonstellationen“besser Rechnung tragen. In der Koalition herrscht weitgehend Einigkeit.
Kritik kommt unterdessen aus der Unionsfraktion. „Das Familienrecht ist Ausdruck kultureller Wertvorstellungen. Seine bewährten Prinzipien dürfen nicht einem vermeintlichen Zeitgeist geopfert werden“, warnt Günter Krings, rechtspolitischer Sprecher der Union im Bundestag. Der CDU-Politiker sieht zwar auch „vernünftige Anpassungen“, etwa bei der Unterbindung missbräuchlicher Vaterschaftsanerkennungen.
Aber: „Indiskutabel ist für uns insbesondere das grundsätzlich andere Familienbild der Ampel“, sagt der Christdemokrat. Biologie und tatsächliche Verwandtschaftsverhältnisse würden nur noch am Rande eine Rolle spielen. „Wenn Erwachsene künftig per Vertrag über die Zuordnung und Betreuung von Kindern frei disponieren können, wird das Kind zum bloßen Objekt einer falsch verstandenen Vertragsfreiheit degradiert“, ist Krings überzeugt.