Was der BUND Saar an den SVolt-Plänen kritisiert
Probleme sehen die Umweltschützer in einer Stellungnahme vor allem beim Wasserrecht und beim Arten- und Habitatschutz.
(nid) Rund vier Wochen lang hatte die Öffentlichkeit die Möglichkeit, die überarbeiteten Pläne für den Bebauungsplan der SVolt-Batteriefabrik in Überherrn einzusehen und Stellungnahmen einzureichen. Auf 140 Seiten kommt die Kanzlei Baumann Rechtsanwälte aus Leipzig im Auftrag des BUND Saar zu der Erkenntnis: „Ein fehlerfreier Beschluss über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan auf Grundlage der vorliegenden Planunterlagen ist ebenso ausgeschlossen wie die Teiländerung des Flächennutzungsplans. Entsprechende Beschlüsse wären formell als auch materiell rechtswidrig.“Die in dem Papier der Kanzlei genannten Einwände kämen auch bei einer möglichen Normenkontrollklage zum Tragen. Ein paar Kritikpunkte in der Übersicht:
In der Stellungnahme wird kritisiert, dass die umfangreichen Unterlagen nicht kopierbar, nicht druckbar und nicht durchsuchbar waren.
Man habe innerhalb der kurzen Frist von vier Wochen nicht effektiv mit den Dokumenten arbeiten können. Die Anwälte des BUND sehen daher einen Verstoß gegen das „Gebot der fairen Verfahrensführung“.
Außerdem seien gar nicht alle notwendigen Unterlagen ausgelegt worden. Demnach fehlten sämtliche Stellungnahmen von Behörden oder anerkannten Umweltvereinigungen, obwohl die Bekanntmachung sogar auf eine der Stellungnahmen des Landesamts für Umwelt- und Arbeitsschutz verweist. Beide Punkte wären formelle Fehler.
Kritik gibt es auch an der Ausarbeitung der Pläne. Der Vorhaben- und Erschließungsplan sei mehr Projektpräsentation als Plandokument, heißt es. Es fehlten Maßstäbe. So sei nicht genau erkennbar, welche Flächen innerhalb des Vorhaben- und Erschließungsplanes liegen. Konkret geht es dabei um die geplante Verlegung der Landstraßen. Gegebenenfalls wäre nach Auffassung der
Kanzlei ein weiterer Bebauungsplan nötig.
Die Anwälte halten zudem die Alternativenprüfung für rechtlich nicht tragfähig: unter anderem wegen Diskrepanzen in der Mindestgröße. 50 Hektar sollen aus dem Landschaftsschutzgebiet ausgegliedert werden, 70 Hektar Flächenbedarf waren demnach vorher angegeben. Außerdem halten sie die Begründung für die angegebene Größe für fragwürdig. Diese fußt auf zwei parallel verlaufenden Produktionsstraßen. Ähnliche Anlagen gebe es aber weder in anderen Batteriefabriken, noch in SVolt-Fabriken selbst.
Am ausführlichsten geht die Einwendung auf das Wasserrecht und den Arten- und Habitatschutz ein. Hier fehlen laut Rechtsanwältin Dr. Franziska Heß zwingend erforderliche Umweltverträglichkeitsprüfungen. Sie sieht vor allem Auswirkungen auf das angrenzende Natura-2000-Schutzgebiet Warndt. Die Kanzlei will eigene Fachgutachten erstellen lassen, die in der Kürze der Frist nicht umsetzbar gewesen seien. Allerdings ist das Thema Wasser auch noch nicht abgeschlossen. Es ist noch ein Gutachten zur Reduktion der Wassermenge in Arbeit. Der Gemeinderat Überherrn hat sich das Recht eingeräumt, noch einmal über das Vorhaben abzustimmen, sobald mehr Details zur Wassernutzung bekannt sind. Nach den jetzigen Plänen fordert SVolt die Sicherstellung von einer Million Kubikmeter Wasser pro Jahr.
Ob ein einzelner angeführter Punkt ausreichen könnte, um das Vorhaben zu stoppen, kommt auf den Mangel an. „Prinzipiell ist es so, dass sowohl einzelne formelle Mängel als auch inhaltliche Fehler den Bebauungsplan vollständig rechtswidrig machen können“, sagt Fachanwältin Heß, Partnerin der Kanzlei Baumann Rechtsanwälte. Der Bebauungsplan könne dann entweder durch das Gericht aufgehoben werden oder aber nur für unwirksam erklärt werden. Dann hätte die Gemeinde die Möglichkeit, bestimmte Fehler noch zu beheben. „Aus unserer Sicht sind schon sehr schwerwiegende Mängel dabei“, sagt Heß.
Das chinesische Unternehmen scheint die drohende Klage nicht aus der Ruhe zu bringen. „Die Pläne der Bürgerinitiative hinsichtlich einer Klage bestehen bereits seit 2021, an den Plänen von SVolt ändert dies nichts“, teilte der Batteriehersteller auf SZ-Anfrage mit. Auch die Gemeinde Überherrn befürchtet keine Gefährdung der Ansiedlung, da eine Normenkontrollklage keine aufschiebende Wirkung hätte. Darüber hinaus wollte sich die Gemeinde nicht äußern. „Die Stellungnahme des BUND wird wie jede andere Stellungnahme behandelt. Daher äußern wir uns zum jetzigen Zeitpunkt nicht zu deren Inhalt“, heißt es auf Nachfrage.