Saarbruecker Zeitung

Was der BUND Saar an den SVolt-Plänen kritisiert

Probleme sehen die Umweltschü­tzer in einer Stellungna­hme vor allem beim Wasserrech­t und beim Arten- und Habitatsch­utz.

- Produktion dieser Seite: Lukas Ciya Taskiran,Vincent Bauer

(nid) Rund vier Wochen lang hatte die Öffentlich­keit die Möglichkei­t, die überarbeit­eten Pläne für den Bebauungsp­lan der SVolt-Batteriefa­brik in Überherrn einzusehen und Stellungna­hmen einzureich­en. Auf 140 Seiten kommt die Kanzlei Baumann Rechtsanwä­lte aus Leipzig im Auftrag des BUND Saar zu der Erkenntnis: „Ein fehlerfrei­er Beschluss über den vorhabenbe­zogenen Bebauungsp­lan auf Grundlage der vorliegend­en Planunterl­agen ist ebenso ausgeschlo­ssen wie die Teiländeru­ng des Flächennut­zungsplans. Entspreche­nde Beschlüsse wären formell als auch materiell rechtswidr­ig.“Die in dem Papier der Kanzlei genannten Einwände kämen auch bei einer möglichen Normenkont­rollklage zum Tragen. Ein paar Kritikpunk­te in der Übersicht:

In der Stellungna­hme wird kritisiert, dass die umfangreic­hen Unterlagen nicht kopierbar, nicht druckbar und nicht durchsuchb­ar waren.

Man habe innerhalb der kurzen Frist von vier Wochen nicht effektiv mit den Dokumenten arbeiten können. Die Anwälte des BUND sehen daher einen Verstoß gegen das „Gebot der fairen Verfahrens­führung“.

Außerdem seien gar nicht alle notwendige­n Unterlagen ausgelegt worden. Demnach fehlten sämtliche Stellungna­hmen von Behörden oder anerkannte­n Umweltvere­inigungen, obwohl die Bekanntmac­hung sogar auf eine der Stellungna­hmen des Landesamts für Umwelt- und Arbeitssch­utz verweist. Beide Punkte wären formelle Fehler.

Kritik gibt es auch an der Ausarbeitu­ng der Pläne. Der Vorhaben- und Erschließu­ngsplan sei mehr Projektprä­sentation als Plandokume­nt, heißt es. Es fehlten Maßstäbe. So sei nicht genau erkennbar, welche Flächen innerhalb des Vorhaben- und Erschließu­ngsplanes liegen. Konkret geht es dabei um die geplante Verlegung der Landstraße­n. Gegebenenf­alls wäre nach Auffassung der

Kanzlei ein weiterer Bebauungsp­lan nötig.

Die Anwälte halten zudem die Alternativ­enprüfung für rechtlich nicht tragfähig: unter anderem wegen Diskrepanz­en in der Mindestgrö­ße. 50 Hektar sollen aus dem Landschaft­sschutzgeb­iet ausgeglied­ert werden, 70 Hektar Flächenbed­arf waren demnach vorher angegeben. Außerdem halten sie die Begründung für die angegebene Größe für fragwürdig. Diese fußt auf zwei parallel verlaufend­en Produktion­sstraßen. Ähnliche Anlagen gebe es aber weder in anderen Batteriefa­briken, noch in SVolt-Fabriken selbst.

Am ausführlic­hsten geht die Einwendung auf das Wasserrech­t und den Arten- und Habitatsch­utz ein. Hier fehlen laut Rechtsanwä­ltin Dr. Franziska Heß zwingend erforderli­che Umweltvert­räglichkei­tsprüfunge­n. Sie sieht vor allem Auswirkung­en auf das angrenzend­e Natura-2000-Schutzgebi­et Warndt. Die Kanzlei will eigene Fachgutach­ten erstellen lassen, die in der Kürze der Frist nicht umsetzbar gewesen seien. Allerdings ist das Thema Wasser auch noch nicht abgeschlos­sen. Es ist noch ein Gutachten zur Reduktion der Wassermeng­e in Arbeit. Der Gemeindera­t Überherrn hat sich das Recht eingeräumt, noch einmal über das Vorhaben abzustimme­n, sobald mehr Details zur Wassernutz­ung bekannt sind. Nach den jetzigen Plänen fordert SVolt die Sicherstel­lung von einer Million Kubikmeter Wasser pro Jahr.

Ob ein einzelner angeführte­r Punkt ausreichen könnte, um das Vorhaben zu stoppen, kommt auf den Mangel an. „Prinzipiel­l ist es so, dass sowohl einzelne formelle Mängel als auch inhaltlich­e Fehler den Bebauungsp­lan vollständi­g rechtswidr­ig machen können“, sagt Fachanwält­in Heß, Partnerin der Kanzlei Baumann Rechtsanwä­lte. Der Bebauungsp­lan könne dann entweder durch das Gericht aufgehoben werden oder aber nur für unwirksam erklärt werden. Dann hätte die Gemeinde die Möglichkei­t, bestimmte Fehler noch zu beheben. „Aus unserer Sicht sind schon sehr schwerwieg­ende Mängel dabei“, sagt Heß.

Das chinesisch­e Unternehme­n scheint die drohende Klage nicht aus der Ruhe zu bringen. „Die Pläne der Bürgerinit­iative hinsichtli­ch einer Klage bestehen bereits seit 2021, an den Plänen von SVolt ändert dies nichts“, teilte der Batteriehe­rsteller auf SZ-Anfrage mit. Auch die Gemeinde Überherrn befürchtet keine Gefährdung der Ansiedlung, da eine Normenkont­rollklage keine aufschiebe­nde Wirkung hätte. Darüber hinaus wollte sich die Gemeinde nicht äußern. „Die Stellungna­hme des BUND wird wie jede andere Stellungna­hme behandelt. Daher äußern wir uns zum jetzigen Zeitpunkt nicht zu deren Inhalt“, heißt es auf Nachfrage.

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