CDU will Profi-Clubs im Saar-Fußball an den Polizei-Kosten beteiligen
Die Regelung soll für kommerzielle „Hochrisikospiele“gelten. Als einziges Bundesland hat bisher Bremen bei den Vereinen Gebühren erhoben.
Angesichts regelmäßiger Großeinsätze der Polizei bei Heimspielen des 1. FC Saarbrücken und der SV Elversberg kommt aus dem Landtag erstmals die Forderung, den Vereinen und Verbänden einen Teil der Kosten in Rechnung zu stellen. Der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion, Raphael Schäfer, fordert für sogenannte Hochrisikospiele – also Spiele, bei denen die Polizei Gewalt erwartet und deshalb mehrere Hundert Polizisten aufbietet – eine Beteiligung an den Kosten.
Das erste Bundesland, das Gebühren erhoben hat, ist Bremen. Die Deutsche Fußball-Liga (DFL) wehrt sich seit 2015 vor Gericht. Aktuell wird in Karlsruhe eine Verfassungsbeschwerde der DFL bearbeitet. „Spätestens wenn auch das Bundesverfassungsgericht die von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bereits gedeckte Gebührenpraxis bestätigt, sollte auch das Saarland die Kosten des Mehraufwandes für Hochrisikospiele im Profifußball erheben“, sagte der CDU-Politiker Schäfer. Dies sei „ein Gebot der Lastengerechtigkeit“.
Eine solche Gebührenerhebung müsse sich auf „kommerzielle Großveranstaltungen mit erwartetem erhöhtem Ausschreitungsrisiko und übermäßiger Beanspruchung des staatlichen Sicherheitsapparates“beschränken. Die Einnahmen sollten für mehr Polizei-Personal und eine bessere Polizei verwendet werden.
Die Landesregierung hatte bereits in der Vergangenheit erklärt, dass sie vor einer politischen Entscheidung den Ausgang des Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht abwarten will. Sie befürwortet eine bundeseinheitliche Lösung.
In der Drittliga-Saison 2022/23 gab es sechs Hochrisiko- oder „Rot“Spiele beim 1. FC Saarbrücken und zwei bei der SV Elversberg. Bei Heimspielen des FCS waren bis zu 790 Beamte zum Einsatz, darunter ganze Hundertschaften aus anderen Bundesländern, deren Einsatz – außer bei Rheinland-Pfalz – das Saarland bezahlen muss. Die Polizei-Gewerkschaften sehen die Beamten der Saar-Polizei durch die regelmäßigen Fußball-Einsätze völlig über der Belastungsgrenze.
Die DFL, die die Spiele der 1. und 2. Liga austrägt und vermarktet, begründet ihre Klage gegen die Gebührenbescheide in Bremen damit, dass die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit eine staatliche Kernaufgabe sei, die aus Steuermitteln finanziert werden müsse. Zudem sei die Bereitstellung zusätzlicher Polizeikräfte weder von der DFL veranlasst, noch erfolge dies im überwiegenden Interesse der DFL. Auch leisteten die Gebühren keinen Beitrag zur Prävention von Gewalt und zur Schonung von Ressourcen der Polizei.