Kurier für Telefonbetrüger-Bande verurteilt
Das Amtsgericht in Saarlouis hat ein mutmaßliches Mitglied einer Telefonbetrügerbande zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Auch, weil der Mann Hintermänner genannt hat.
Der 59-jährige Pole hat geliefert. Zwei Namen hat der mutmaßliche Enkeltrickbetrüger zu Prozessauftakt vor zehn Tagen genannt; in der Hoffnung, mit einer Bewährungsstrafe davonzukommen. In der Tat: Vergangene Woche meldet die Polizei im Saarland, dass sie in Homburg einen 22-jährigen Bulgaren in seiner Wohnung festgenommen habe, seit Donnerstag sitzt er in U-Haft.
Der Vorwurf: Der Festgenommene sei Mitglied einer Schockanrufer-Bande – er sei dafür zuständig, „Läufer“(Kuriere) zu koordinieren, die Beute von ihnen einzusammeln – und sie weiterzugeben.
In der Wohnung finden die Beamten „Beweismittel“, die sie gerade auswerten. Den Mann konnte die Polizei wegen der „Stellungnahme des ersten festgenommenen Mannes“ermitteln, sagt ein Polizist am Montag aus.
Der Mann heißt Dariusz K. Er sitzt seit Juli in U-Haft in Saarbrücken, und am Montagmorgen saß er nun auf der Anklagebank des Saarlouiser Amtsgerichtes. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm banden- und gewerbsmäßigen Betrug vor. Er sei
zumindest in zwei Fällen ein sogenannter „Läufer“der Enkeltrickbande gewesen. Der Kurier ist das letzte Glied in der Betrugskette. „Die unterste Etage“, wie Staatsanwalt Andreas Bräft in seinem Plädoyer später erklären sollte.
Im ersten verhandelten Fall geht es um einen erfolgreichen Betrug. Eine
ältere Dame aus Zinsdorf (Bayern) überreichte Dariusz K. am 11. Juli 2023 rund 8000 Euro und wertvollen Schmuck, ließ sich die Übergabe vom Angeklagten damals sogar quittieren. Eine Schriftprobe überführt ihn. Dariusz K. habe für die erste Fahrt 150 Euro bekommen. Der Wert der Beute insgesamt beträgt 13 000 Euro.
Für die zweite Tat hat er kein Geld mehr bekommen. Die ging nämlich schief. Am 20. Juli 2023 in Schmelz. Die betroffene Familie bekommt morgens um 9 Uhr einen Anruf einer Komplizin des Angeklagten, die behauptet, dass die Tochter des Hauses einen Unfall verursacht hätte. Sie hätte eine 28-jährige, schwangere
Frau auf einem Zebrastreifen überfahren; Kind und Frau seien tot. Gegen 200 000 Euro Kaution könne die Tochter aber auf freien Fuß kommen. „Herr Braun“vom Amtsgericht würde das Geld einsammeln kommen. Die Schmelzer gingen zum Schein darauf ein, verständigten die Polizei, die „Herrn Braun“bei der vermeintlichen Geld- und Schmuckübergabe festnehmen. Nun sitzt „Herr Braun“als Dariusz K. aus Stettin in Polen auf der Anklagebank in Saarlouis.
Er habe von einem Enkeltrick nichts gewusst, sagte er an Prozesstag eins aus. Er gestand zwar, dass er wusste, dass da was nicht sauber sei, er dachte allerdings, es gehe um einen nicht ganz legalen Gold- und Schmuckhandel. Die, die ihn als „Kurier“engagiert hätten, hätten nichts von Schockanrufen erzählt. Dariusz K. nennt die Namen vor Gericht, erhofft sich so Strafmilderung.
Die er auch bekommen sollte, wie ein Rechtsgespräch zwischen Anwalt, Staatsanwalt und Richter am Montag ergeben hat. Darin honorierte die Staatsanwaltschaft die Hinweise auf Mittäter, auf die „nächsten Ebenen“. Auch würdigte er, das vollumfängliche Geständnis, das der Angeklagte an Prozesstag zwei seinen Anwalt am Montag verlesen ließ.
Zwei Jahre Haft auf fünf Jahre Bewährung, forderte der Staatsanwalt, dazu soll sich der Angeklagte verpflichten, in einem Folgeprozess gegen den Mann auszusagen, den er verraten hat. Die zweite Person, die er genannt hatte, konnte die Polizei noch nicht ermitteln. Anwalt Thomas Will forderte für seinen Mandanten ein Jahr und zehn Monate. Beide beantragten, den Haftbefehl aufzuheben. Richter Claus Eckel tat dies auch.
Zwei Jahre Haft auf fünf Jahre Bewährung, verhängte er. Der Haftbefehl sei aufzuheben, unter der Auflage, dass sich der Pole für weitere Ermittlungen zur Verfügung zu halten habe. Der Angeklagte konnte nach dem Prozess nach Stettin nach Hause fahren.