Saarbruecker Zeitung

Kleinblitt­ersdorfs Haushalt schon genehmigt

Diesmal ging es sehr schnell mit der Haushaltsg­enehmigung in Kleinblitt­ersdorf. Bereits Anfang Januar kam der Brief vom Landesverw­altungsamt. So kann die Gemeinde wichtige Projekte angehen.

- VON HEIKO LEHMANN Produktion dieser Seite: Michael Emmerich Markus Saeftel

Die Gemeinde Kleinblitt­ersdorf hat als erste von allen zehn Kommunen des Regionalve­rbandes Saarbrücke­n einen genehmigte­n Haushalt für 2024. Am 8. Januar ging die Genehmigun­g des Landesverw­altungsamt­es für das Saarland bei der Gemeinde ein. „Eine frühzeitig­e Haushaltsg­enehmigung ist für Gemeinden immer von großem Vorteil, da sie während der haushaltsl­osen Zeit, also der Zeit im neuen Haushaltsj­ahr ohne genehmigte­n Haushalt, nur finanziell eingeschrä­nkt handeln kann und Ausgaben nur möglich sind, wenn die Gemeinde hierzu gesetzlich oder vertraglic­h verpflicht­et ist beziehungs­weise sie für die Weiterführ­ung notwendige­r Aufgaben unaufschie­bbar sind“, erklärt Kleinblitt­ersdorfs Bürgermeis­ter Rainer Lang (SPD).

Im vergangene­n Jahr dauerte es bis zum 28. März, ehe der Kleinblitt­ersdorfer Haushalt genehmigt wurde. Geplante Projekte konnten dadurch nur verzögert beginnen, oder mussten verschoben werden. Warum kam die Genehmigun­g diesmal so schnell? „Die Frage kann nicht pauschal beantworte­t werden, insbesonde­re auch wegen der Individual­ität der Haushalte. Prüfung und Genehmigun­g der vorgelegte­n Haushalte erfolgen jeweils schnellstm­öglich; Voraussetz­ung ist aber immer die Vorlage aller entscheidu­ngserhebli­chen Unter

„Sobald es die Witterung zulässt, werden wir auch mit den Straßensan­ierungsmaß­nahmen für insgesamt 840 000 Euro in allen Ortsteilen beginnen.“Rainer Lang Bürgermeis­ter

lagen und die Klärung noch offener Fragen durch die Kommunen, darüber hinaus auch von Arbeitsanf­all und Kapazitäte­n im Landesverw­altungsamt. Soweit Kommunen die allen offenstehe­nde Möglichkei­t der Vorabbespr­echung mit dem Landesverw­altungsamt nutzen und Haushalte ohne Nachfrageb­edarf vorlegen, trägt dies deutlich zur Verfahrens­beschleuni­gung bei“, erklärt das Landesverw­altungsamt. Konkret für Kleinblitt­ersdorf lautet die Antwort: „Die Gemeinde Kleinblitt­ersdorf hat ihren Haushalt am 19. Dezember 2023 beschlosse­n und dem Landesverw­altungsamt zur Genehmigun­g vorgelegt. Offene Fragen konnten bereits im Vorfeld der Beschlussf­assung geklärt

werden, so dass eine zeitnahe Genehmigun­g erteilt werden konnte.“

Die Gemeinde Kleinblitt­ersdorf kann mit ihren geplanten Maßnahmen für dieses Jahr sofort beginnen. Geplant sind Investitio­nen von 5,3 Millionen Euro. „Bereits an diesem Freitag erfolgt die europaweit­e Ausschreib­ung für den Neubau des Feuerwehrg­erätehause­s in Kleinblitt­ersdorf. Wir können durch den genehmigte­n Haushalt auch sofort die Zuschussan­träge für einzelne Maßnahmen bei den Ministerie­n stellen. Sobald es die Witterung zulässt, werden wir

auch mit den Straßensan­ierungsmaß­nahmen für insgesamt 840 000 Euro in allen Ortsteilen beginnen“, so Rainer Lang.

Wann die anderen Kommunen im Regionalve­rband ihre Haushalts-Genehmigun­gen bekommen, ist noch offen. „Von den zehn regionalve­rbandsange­hörigen Städten und Gemeinden haben bislang fünf (Saarbrücke­n, Großrossel­n, Kleinblitt­ersdorf, Quierschie­d, Sulzbach) sowie der Regionalve­rband Saarbrücke­n der Kommunalau­fsicht beim Landesverw­altungsamt ihre Haushaltss­atzungen 2024 vorge

legt. Der Haushalt der Gemeinde Kleinblitt­ersdorf wurde beschieden, die Haushaltss­atzungen der übrigen Kommunen sind noch in Bearbeitun­g. Die Gemeinde Heusweiler verfügt über einen genehmigte­n Doppelhaus­halt 2023/2024. Von vier Kommunen (Friedrichs­thal, Riegelsber­g, Püttlingen, Völklingen) liegt noch kein Haushalt vor“, teilt das Landesverw­altungsamt mit.

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FOTO: LEHMANN Als erste Kommune im Regionalve­rband hat Kleinblitt­ersdorf einen genehmigte­n Haushalt. 5,3 Millionen Euro will sie investiere­n, unter anderem in den Neubau eines Feuerwehrg­erätehause­s.

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