Ein gutes Urteil für die deutsche Demokratie
Es ist ein Urteil, das zufälligerweise genau in eine zwar aufgeheizte, aber notwendige Debatte fällt: Der früheren NPD wird die staatliche Parteienfinanzierung für sechs Jahre gestrichen. Das entschied das Bundesverfassungsgericht am Dienstag in Karlsruhe. Damit hatten die Anträge von Bundestag, Bundesregierung und Bundesrat Erfolg. Die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD), die sich inzwischen in Die Heimat umbenannt hat, sei darauf ausgerichtet, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen, urteilten die Richter.
Hat das Urteil nun unmittelbare Folgen auf die Diskussion um ein AfD-Verbot oder das Entziehen von staatlichen Geldern für die Partei? Die Antwort lautet: Nein, hat es nicht. Aber es ist ein Hinweis darauf, dass man es sich als Staat nicht gefallen lassen muss, wenn eine Partei an der Verfassung rüttelt. Diese klare Maßgabe eines Gerichts könnte in diesen Tagen nicht wichtiger sein.
Warum? Zur Erinnerung:
Die AfD erhielt 2022 rund 10,5 Millionen Euro über die staatliche Parteienfinanzierung. Doch mehrere AfD-Landesverbände werden als gesichert rechtsextrem eingestuft, ebenso die Jugendorganisation. Die Gesamtpartei wird beobachtet. Grundlage des jetzigen Urteils ist eine 2017 erfolgte Grundgesetzergänzung, wonach einer Partei auch dann staatliche Finanzmittel entzogen werden können, wenn sie nicht verboten ist. Die Klausel beschloss der Bundestag mit ZweiDrittel-Mehrheit. Hintergrund war, dass das Verfassungsgericht zwar das Verbot der NPD abgelehnt hatte, auch mit der Begründung, dass sie zu irrelevant war. Gleichzeitig stellten die Richter aber die verfassungsfeindlichen Ziele der Partei fest und mahnten eine Überprüfung der staatlichen Finanzierung an.
Es ist das erste Mal, dass das Bundesverfassungsgericht auf Grundlage der neuen Gesetzeslage entschieden hat. Es ist ein Urteil, das klarmacht: bis hier hin und nicht weiter. Denn diejenigen, die die Axt an den jetzigen Staat legen wollen, aber gerne von ihm profitieren, müssen gewarnt sein.
Doch klar ist auch: Auch der Ausschluss von der Parteienfinanzierung setzt voraus, dass zuvor die Verfassungsfeindlichkeit einer Partei vom Bundesverfassungsgericht festgestellt wurde. Und die Hürden sind ähnlich hoch wie bei einem Verbotsverfahren. Der Weg wäre also weder schnell gangbar noch einfach. Doch das Sammeln von Indizien und Beweisen der Verfassungsfeindlichkeit der AfD durch den Verfassungsschutz sollte verstärkt erfolgen. Es könnte sich lohnen.
Und der AfD muss ihrerseits klar sein: Ihren Bemühungen, Deutschland in seinen Grundfesten zu verändern, sind Riegel vorgeschoben. Eine Demokratie muss und kann vieles aushalten. Der eigenen Abschaffung gegenüber ist sie jedoch wehrhaft.
Das hat Karlsruhe am Dienstag gezeigt.