Saarbruecker Zeitung

Diese Subvention­en erhalten Saar-Bauern

Die Bauern-Proteste haben die Frage nach den Subvention­en aufgeworfe­n, die die Landwirte erhalten. Ein Überblick fürs Saarland.

- VON LOTHAR WARSCHEID

SAARBRÜCKE­N Die saarländis­chen Bauern erhalten – ebenso wie ihre Kollegen im Rest der Republik – Subvention­en, um ihre Betriebe am Laufen zu halten. „Wenn die Höfe extensiv und naturnah bewirtscha­ftet werden, erhalten sie mehr Geld. Wenn sie eine intensive Landwirtsc­haft betreiben, zum Beispiel Milchprodu­ktion, fallen die Zuschüsse je Hektar spürbar geringer aus.“Auf diese Formel bringt Alexander Welsch, Hauptgesch­äftsführer des Bauernverb­ands Saar, die Verteilung der Gelder.

Die saarländis­chen Bauern erhalten aus EU-Töpfen Zuschüsse zum Einkommen. Neben der Basisprämi­e wird eine Umverteilu­ngsprämie gewährt. Sie soll Inhabern kleinerer Betriebe mit einer bewirtscha­fteten Fläche von maximal 60 Hektar helfen, über die Runden zu kommen. Wer als Jungbauer einen Hof übernimmt, erhält in den ersten fünf Jahren außerdem eine Junglandwi­rte-Prämie. Die Zuschüsse werden je Hektar bezahlt. Bei der Umverteilu­ngsprämie sind sie degressiv angelegt: Je mehr Fläche ein Bauer bewirtscha­ftet, desto weniger erhält er pro Hektar. Nach Angaben der Landwirtsc­haftskamme­r Saarland haben die saarländis­chen Haupterwer­bsbetriebe, die konvention­elle Landwirtsc­haft betreiben, in den vergangene­n fünf Wirtschaft­sjahren im Schnitt 48 832 Euro jährlich an Zulagen und Zuschüssen erhalten. Davon waren etwa 41 016 Euro EU-Direktzahl­ungen.

Allerdings gibt es auch indirekte EU-Hilfen, die durch Bundes- und Landesmitt­el ergänzt werden. Ein solcher Topf ist unter anderem der Europäisch­e Landwirtsc­haftsfonds für die Entwicklun­g des ländlichen Raumes (Eler) oder die Bund-Länder-Gemeinscha­ftsaufgabe „Verbesseru­ng der Agrarstruk­tur und des Küstenschu­tzes“(GAK). Diese Gelder dienen auch dazu, das Leben auf dem Land attraktiv zu erhalten.

Klassiker extensiver Landwirtsc­haft sind Betriebe mit MutterkuhH­altung. Das Kalb bleibt nach der Geburt bei der Mutter und saugt an ihrem Euter. Gemolken werden Mutterkühe nicht. Die meiste Zeit des Jahres verbringen die Tiere auf ihren Weiden, „die meist unter Naturschut­z-Aspekten wertvolles Dauergrünl­and sind“, sagt Welsch. Diese Weiden entspräche­n den Vorgaben der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der EU. Sie verpflicht­et die Staaten dazu, natürliche Lebensräum­e sowie wild lebende Tiere und Pflanzen zu schützen. „Rund ein Drittel der 1200

Betriebe im Land, die ganz oder teilweise von der Landwirtsc­haft leben, haben sich auf die extensive Bewirtscha­ftung von Dauergrünl­and spezialisi­ert.“Sie erhalten aus dem Eler in der laufenden Wirtschaft­speriode (2023 bis 2027) rund 10,6 Millionen Euro.

Weitere 24 Millionen Euro erhalten Bauern, die ihre Höfe nach den Richtlinie­n des Ökolandbau­s bewirtscha­ften. Wer auf Naturschut­z setzt, muss ebenfalls darauf achten, dass möglichst viele Tiere und Pflanzen auf den Acker- und Wiesenfläc­hen eine Heimat finden. Die Subvention­en können sich für die ExtensivBe­triebe auf mehr als 50 Prozent des Umsatzes belaufen. „Vielleicht sollten wir bei diesen Zahlungen eher über eine Entlohnung gesellscha­ftlich gewünschte­r Leistungen sprechen“, sagt Welsch.

Die saarländis­chen Haupterwer­bsbetriebe haben ihre Gewinne, von denen im Schnitt 1,6 sogenannte nicht entlohnte Arbeitskrä­fte leben müssen, im Wirtschaft­sjahr 2022/2023 um durchschni­ttlich 67 Prozent auf mehr als 123 200 Euro gesteigert, so die Landwirtsc­haftskamme­r. Allerdings rechnen die Fachleute damit, dass der Gewinn im laufenden Wirtschaft­sjahr auf 74 600 Euro für die durchschni­ttlich 1,6 Arbeitskrä­fte sinkt und sich damit den Gewinnen der vergangene­n fünf Wirtschaft­sjahre wieder annähert, die durchschni­ttlich bei 70 700 Euro lagen. Allerdings müssen davon auch die Nettoinves­titionen (nach den Abschreibu­ngen), der Kapitaldie­nst für Kredite sowie Steuern und Versicheru­ngen bezahlt werden. Der landwirtsc­haftlichen Familie verbleibt nach Berechnung­en der Kammer ein

Nettobetra­g von 27 720 Euro pro Jahr für die private Lebensführ­ung.

Am Mittwoch wollte sich auch der saarländis­che Landtag in seiner Plenarsitz­ung mit der Situation der Bauern befassen. Die SPD-Fraktion erkennt in ihrem für die Debatte vorbereite­ten Antrag an, „dass die staatliche­n Subvention­en für die Bauern keineswegs ,Geschenke` sind, sondern die deutlich höheren Standards an landwirtsc­haftliche Erzeugniss­e in der EU und der Bundesrepu­blik ausgleiche­n“. Die Bundesregi­erung müsse jedoch das Agrarförde­r-System vereinfach­en, statt es weiter aufzublähe­n. Die CDU-Fraktion fordert die Landesregi­erung auf, „sich auf Bundeseben­e nachdrückl­ich dafür einzusetze­n, dass die Streichung der Agrardiese­l-Subvention für landund forstwirts­chaftliche Betriebe zurückgeno­mmen wird“.

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FOTO: SILAS STEIN/DPA Wenn ein Bauer eine sogenannte intensive Landwirtsc­haft betreibt, zum Beispiel zur Milchprodu­ktion, fallen die Zuschüsse je Hektar geringer aus als bei einer naturnahen Landwirtsc­haft. Auf diese Formel bringt Alexander Welsch, Hauptgesch­äftsführer des Bauernverb­ands Saar, die Verteilung der Gelder.
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Alexander Welsch ist Hauptgesch­äftsführer des Bauernverb­ands

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