Saarbruecker Zeitung

Klimageld würde an Technik nicht scheitern

Die Auszahlung­en sollen steigende CO2-Preise im Verkehr und für das Heizen kompensier­en.

- VON BIRGIT MARSCHALL

Die Auszahlung eines Klimagelde­s an jeden gemeldeten Bundesbürg­er wäre technisch ab 1. Januar 2025 möglich. Das verlautete jetzt aus Kreisen des Bundesfina­nzminister­iums. Die technische Verknüpfun­g einer IBAN-Kontonumme­r jedes einzelnen Bürgers mit der Steuer-ID und der Aufbau der entspreche­nden Datenbank seien bis Jahresende machbar. „Wir sind voll im Plan“, hieß es aus dem Ministeriu­m. Um das Klimageld bereits 2025 auszuzahle­n, bedürfe es aber einer politische­n Grundsatze­ntscheidun­g der Ampelkoali­tion. Dann müsste bis zur Sommerpaus­e noch ein Leistungsg­esetz auf den Weg gebracht werden, das die Details enthalte – etwa Höhe, Empfängerk­reis und die auszahlend­e Behörde.

Das Klimageld soll als Kompensati­on für den steigenden CO2-Preis im Verkehr und für das Heizen ausgezahlt werden, um den Anreiz zum klimafreun­dlichen Verhalten zu erhöhen. Die Ampel hatte in ihrem Koalitions­vertrag kein konkretes Startdatum festgelegt, sondern lediglich vereinbart, in dieser

Legislatur­periode die technische­n Voraussetz­ungen für eine Direktzahl­ung des Bundes an die Bürger zu schaffen. Die gibt es bisher in Deutschlan­d nicht.

Bundesfina­nzminister Christian Lindner (FDP) hatte allerdings unlängst erklärt, das Klimageld solle nicht mehr in dieser Legislatur­periode kommen – weil er dafür im Klimaund Transforma­tionsfonds (KTF) des Bundes derzeit keinen Spielraum mehr sah. Die Regierungs­entscheidu­ng sei jedoch noch nicht endgültig gefallen. Die Bürger, die an einem Wohnort in Deutschlan­d seit „gewisser Zeit“gemeldet sind, oder von ihnen beauftragt­e Stellen wie Steuerbera­ter würden bald aufgeforde­rt, ihre Kontoverbi­ndung dem Bund zu nennen, damit diese mit der persönlich­en Steuer-ID verknüpft werden könne. Bei Bürgern, die etwa das Kindergeld von der Familienka­sse bekommen, sei dies bereits geschehen, weil deren Kontonumme­rn hinterlegt seien. Wer keine Kontoverbi­ndung angeben will, könne das tun, gehe beim Klimageld aber voraussich­tlich leer aus. Für Bürger ohne Kontoverbi­ndung werde eine Lösung gefunden.

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