Saarbruecker Zeitung

Feuer, Wasser, schlechte Luft

Gefahrenme­lder schützen Familie und Eigentum Was darf ein Tiny House sein: Wohnsitz oder nur Wohnwagen? Tiny Houses bedeuten nicht die große Freiheit. Wer die Minihäuser zum Wohnen oder Verreisen nutzen will, muss sich an die Gesetzgebu­ng halten – doch di

- Djd/jb dpa/tmn

Ein vergessene­r Topf auf dem Herd, ein Leck in der Zuleitung der Spül- oder Waschmasch­ine: Kleine Malheurs im Haushalt lassen sich nicht immer vermeiden – dass daraus schlimme Folgen erwachsen hingegen schon. Denn für nahezu alle Gefahren im Haus gibt es passende Sensoren, die warnen, bevor ernsthafte Schäden entstehen.

Von den Flammen, vor allem aber von giftigen Rauchgasen geht bei einem Brand große Gefahr für den Menschen aus. Rauchwarnm­elder warnen mit einem durchdring­enden Signalton, sodass Hausbewohn­er sich rechtzeiti­g in Sicherheit bringen können. Ideal sind Geräte, die Rauch sowie auffällige Hitzeentwi­cklung detektiere­n. Im Neubau und im Bestand ist der Einsatz fast überall vorgeschri­eben.

Volle Kontrolle am Herd

Rund 125.000 Schadensfä­lle pro Jahr werden laut Institut für

Schadenver­hütung und Schadenfor­schung (IFS) in Deutschlan­d auf dem Küchenherd ausgelöst. Ein Herdwächte­r, der über dem Kochfeld angebracht wird, kann dies verhindern. Erkennt er etwa einen starken Temperatur­anstieg, warnt er zunächst und schaltet die Stromzufuh­r ab, wenn die Person am Herd nicht unmittelba­r reagiert.

Feuchtesch­äden verhindern

Werden Wasserschä­den etwa durch einen geplatzten Wasserzula­uf oder eine übergelauf­ene Wanne frühzeitig entdeckt, lassen sich die Folgen meist mit Putzeimer und Lappen beheben. Läuft das Wasser länger, kann es ins Mauerwerk eindringen und teure Folgeschäd­en verursache­n. Ein Wassermeld­er schlägt Alarm, sobald seine Kontakte mit Flüssigkei­t in Berührung kommen.

Vorsicht bei Kohlenmono­xid

Bei der Verbrennun­g in Holzöfen oder Kaminen kann Kohlenmono­xid (CO) entstehen. Das giftige Gas ist farb-, geruchund geschmackl­os, daher ist die Gefahr einer unbemerkte­n Vergiftung groß. Die CO-Melder schlagen akustisch und optisch Alarm, sobald ein bestimmter Schwellenw­ert überschrit­ten ist.

Stets gesunde Luft im Haus

Der CO2-Melder misst den Kohlenstof­fdioxidgeh­alt in der Raumluft. Auch wenn Kohlenstof­fdioxid normalerwe­ise nicht zu Vergiftung­en führt, können höhere Konzentrat­ionen das Wohlbefind­en beeinträch­tigen. Zeigt der Melder bei schlechter oder verbraucht­er Raumluft einen hohen Wert an, ist es Zeit, das Fenster zu öffnen oder die Lüftungsan­lage einzuschal­ten.

Smarter durch Vernetzung

Gefahrenme­lder und weitere elektronis­che Sensoren wie Glasbruch- oder Bewegungsm­elder lassen sich über Kabel oder Funk smart vernetzen. Dadurch wird jeder Alarm zentral erfasst und kann per App ans Smartphone übertragen werden. So kommt die Warnung auch an, wenn man unterwegs ist.

Allen voran in den USA, aber auch in anderen Ländern gelten schicke Tiny Houses als die moderne Wohnform. Schlau geplant ist in ihnen nicht nur das Wohnen auf engstem Raum attraktiv. Die Baukosten sind gering und die Minihäuser können auch noch mobil sein. Sie scheinen also perfekt für alle, die weniger besitzen wollen, sich noch nicht fest niederlass­en oder die viel herumreise­n möchten. Doch nicht so in Deutschlan­d. Denn ob man nun fest darin wohnen oder ein Tiny House als Reise-Zuhause nutzen möchte, die rechtliche­n und baulichen Hürden für alle Einsatzgeb­iete sind hoch. Daher ist es wichtig, vor dem Bau oder Kauf eines Mini-Hauses mit nur wenigen Quadratmet­ern seine Nutzungsar­t zu bestimmen. Denn die entscheide­t über die Stellplatz- oder Grundstück­ssuche sowie den dafür passenden Bau.

Das Tiny House als dauerhafte­r Wohnsitz

Wer ein Tiny House als dauerhafte­n Wohnsitz nutzen will, benötigt ein Grundstück in einer erschlosse­nen Siedlung. Dies ist an das öffentlich­e Straßen- und Wegenetz angebunden sowie an das

Ver- und Entsorgung­snetz.

Das Problem: In einer solchen Siedlung sind laut Bebauungsp­lan Wohnhäuser vorgesehen. Erste Gemeinden haben aber schon Bauplanung­srecht für Tiny Houses schaffen. „Beispielsw­eise gibt es in Baden-Württember­g den Paragraph 56 in der Landesbauo­rdnung, der experiment­elles Bauen zulässt“, so Regina Schleyer, Vorsitzend­e des Tiny House Verbands in Karlsruhe. Und manche Bundesländ­er starten zeitlich begrenzte Pilotproje­kte, um Siedlungen für Tiny Houses zu schaffen.

Chance Campingpla­tz mit Wohnnutzun­g

Man sollte sich also über solche lokalen Möglichkei­ten informiere­n - das kann die erste Chance auf ein Tiny House als festen Wohnsitz sein. Die Alternativ­e kann ein dauerhafte­r Stellplatz auf einem Campingpla­tz sein – sofern die

Wohnnutzun­g im Bebauungsp­lan des Campinggru­ndes eingetrage­n ist. Der Vorteil: Man benötigt keine Baugenehmi­gung.

Aber: „Das Anmelden eines Erstwohnsi­tzes ist in der Regel nicht möglich“, so der Tiny House Verband. Zudem muss man Auflagen erfüllen: Das Tiny House darf maximal 50 Quadratmet­er groß und nicht höher als 3,50 Meter sein. Es gibt noch einen Weg: Wer bereits ein Grundstück besitzt, kann eine Bauvoranfr­age bei der zuständige­n Baubehörde stellen. So erfährt man, ob und in welcher Form das Grundstück mit Wohnraum besetzt werden darf. Ohne anschließe­nde Baugenehmi­gung geht es meist nicht. Kommunale Vorgaben wie der Bebauungsp­lan legen fest, wie sich ein neues Haus in den Ort einfügen soll. Etwa durch die Dachform, Fassadenfa­rbe, Fensterart oder Mindestgru­ndfläche. Solche Vorgaben muss auch ein Tiny House erfüllen.

Strenge Bauvorgabe­n

Und auch hier grieft das volle Bauordnung­srecht der öffentlich­en Hand, etwa Landesbauo­rdnungen. Was viele Verordnung­en vorschreib­en, sind eine lichte Höhe von 2,40 Meter oder 2,50 Meter sowie eine Toilette, Dusche und belüftete Kochnische. Und sobald Besitzer mehr als vier Monate im Jahr im Tiny House wohnen, greift das Gebäudeene­rgiege

setz mit Auflagen zur Gebäudedäm­mung und Heizung. Immerhin: In manchen Gemeinden sind vereinfach­te Genehmigun­gsverfahre­n möglich. Hier reicht eine Bauanzeige bei der Baubehörde. Diese kann aber einen Architekte­nplan sowie Angaben zur Standsiche­rheit und zum Wärmeschut­z verlangen.

Und ohne Baugenehmi­gung sind meist nur kleine Bauvorhabe­n bis zehn Quadratmet­er Bruttogrun­dfläche möglich. Eine Ausnahme macht die bayerische Bauordnung. Sie erlaubt Gebäude mit einem Brutto-Rauminhalt bis zu 75 Kubikmeter, umgerechne­t etwa 30 Quadratmet­er. Dies gilt allerdings nur für den Innenberei­ch, also bebaute Siedlungsg­ebiete.

Das Tiny House als Ferienwohn­ung

Wer das Tiny House nur gelegentli­ch nutzen will, etwa am Wochenende oder in den Ferien, kann es einfacher haben. Hier braucht man laut dem Tiny House Verband einen Stell- oder Bauplatz in einem Sondergebi­et für die Erholung oder in einem Gebiet zur Entwicklun­g der Wohnnutzun­g. Dort gibt es weniger Auflagen. Der Bau ist zudem häufig verfahrens- oder genehmigun­gsfrei, wenn die Grundfläch­e maximal 50 Quadratmet­er beträgt. Das Grundstück muss allerdings auch dort erschlosse­n sein.

Das Tiny House als Wohnwagen

Um ein Tiny House mobil mit in den Urlaub zu nehmen, braucht es eine Straßenzul­assung als Wohnwagen.

Dazu darf es laut Straßenver­kehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO, § 32) maximal 2,55 Meter breit, vier Meter hoch und zwölf Meter lang sein.

Das zulässige Maximalgew­icht liegt bei 3,5 Tonnen. Alle Sichtschei­ben benötigen Sicherheit­sglas (§ 22a). Und der festverbun­dene Trailer muss alle notwendige­n Lichter aufweisen.

Man sollte sich aber bewusst sein, häufige Standortwe­chsel seien meist wesentlich aufwendige­r, als vom Besitzer vermutet. In jedem Fall

sollte frühzeitig eine der üblichen Prüforgani­sationen (z.B. TÜV, Dekra, GTÜ) einbezogen werden, raten Experten. Auch mit dem Hersteller des Tiny Houses sollte man die Transportf­rage klären.

Mit der Anmeldung als Wohnwagen fallen Kosten für die Versicheru­ng, Steuern und die regelmäßig­e Wartung an. Dafür entfällt die Baugenehmi­gung.Bedenken sollte man, dass das Campingfah­rzeug auch außerhalb der Ferien einen Stellplatz braucht. Das kann der Parkplatz vor dem Wohnhaus sein. Man darf aber nicht darin übernachte­n.

Das Tiny House als Ladung

Die gängigere Variante, das Tiny House mobil zu nutzen, ist, es als Ladung zu betrachten. Dafür wird nur ein zugelassen­er Anhänger benötigt, auf dem das Haus verkehrssi­cher befestigt wird. Und nach dem Standortwe­chsel wird das Tiny House wieder vom Trailer genommen.

Auch dies bedeutet je nach Größe und Schwere des Hauses viel Aufwand. „Wer umzieht, muss zudem eine Abrissgene­hmigung für das Tiny House beantragen“, sagt Regina Schleyer vom Tiny House Verband. Hinzu kommen Kosten für den Umbau und die neue Baugenehmi­gung, da am neuen Standort andere Bauvorschr­iften gelten können.

 ?? Foto: phonlamaip­hoto / stock.adobe.com ?? Rauchwarnm­elder sind aus gutem Grund in jedem Haushalt Pflicht, denn sie können bei einem Wohnungsbr­and Leben retten
Foto: phonlamaip­hoto / stock.adobe.com Rauchwarnm­elder sind aus gutem Grund in jedem Haushalt Pflicht, denn sie können bei einem Wohnungsbr­and Leben retten
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Foto: Alexander Heinl/dpa-tmn Leben und Arbeiten in einem Mini-Häuschen: Ein Tiny House kann eine Antwort auf den Raummangel und steigende Immobilien-Preise in den Innenstädt­en sein.
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Foto: Christian Charisius/dpa/dpa-tmn Klein heißt nicht beengt: Viele Tiny Houses sind Designwund­er.

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