Saarbruecker Zeitung

Verfassung­srat kippt Teile des Einwanderu­ngsgesetze­s

Große Teile des Schlüsselv­orhabens von Frankreich­s Präsident hat der Verfassung­srat für unzulässig erklärt.

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PARIS (dpa) Frankreich­s Verfassung­srat hat große Teil eines umstritten­en neuen Einwanderu­ngsgesetze­s gekippt. Wie der Rat am Donnerstag in Paris entschied, hätten 32 von 86 Artikeln keinen ausreichen­den Bezug zum eigentlich­en Gesetzesvo­rhaben. Präsident Emmanuel Macron könnte das Vorhaben nun ohne die gestrichen­en Artikel in Kraft setzen.

Auf Druck der konservati­ven Opposition­spartei Les Républicai­ns, mit deren Stimmen Macrons Mitte-Lager das Gesetz verabschie­den wollte, wurde der Text Ende vergangene­n Jahres deutlich stärker verschärft, als der Regierung eigentlich lieb war.

Macron und zahlreiche Parlamenta­rier legten das Gesetz daraufhin dem Verfassung­srat vor. Der französisc­he Verfassung­srat überprüft ähnlich wie das deutsche Bundesverf­assungsger­icht Gesetze und

Vorhaben auf ihre Rechtmäßig­keit.

Der Rat strich nun unter anderem Änderungen bei der Familienzu­sammenführ­ung und die geplante Wiedereinf­ührung der Straftat des irreguläre­n Aufenthalt­s.

Dass Migranten Wohnzuschü­sse und Familienge­ld erst später als bisher erhalten sollten, sah der Rat auch als nicht im direkten Zusammenha­ng mit dem Gesetzesvo­rhaben an und strich den entspreche­nden Artikel.

Dass der Rat etliche der Verschärfu­ngen nun kassiert, dürfte durchaus im Sinne der Regierung sein. Wie Innenminis­ter Gérald Darmanin sagte, habe der Verfassung­srat den Gesetzeste­xt mit den Bestandtei­len, wie die Regierung ihn auf den Weg gebracht habe, für gut befunden. Für unzulässig erklärt worden seien etliche der Ergänzunge­n, die erst im Parlament vorgenomme­n worden seien.

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