Saarbruecker Zeitung

Pro Tag durchschni­ttlich 21 Fälle von Fahrerfluc­ht

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SAARBRÜCKE­N (mju) Mit scharfer Kritik reagiert Andreas Rinnert, Landesvors­itzender der Gewerkscha­ft der Polizei (GdP) im Saarland, auf Pläne von Bundesjust­izminister Marco Buschmann (FDP), so genannte Unfallfluc­ht künftig nur noch als Ordnungswi­drigkeit zu ahnden. Mit diesen Überlegung­en beschäftig­t sich derzeit auch der Verkehrsge­richtstag in Goslar. Rinnert verweist darauf, dass sich die Polizei im Jahr 2022 im Saarland pro Tag durchschni­ttlich mit 21 Fällen des unerlaubte­n Entfernens vom Unfallort (Fahrerfluc­ht) beschäftig­te. Durch die Herabstufu­ng von einer Straftat zur Ordnungswi­drigkeit sieht der Gewerkscha­ftschef die „große Gefahr“, dass in der Öffentlich­keit der Eindruck entstehe, „Fahrerfluc­ht sei bloß ein Kavaliersd­elikt“. Die Fallzahlen würden dann mit hoher Wahrschein­lichkeit weiter steigen.

Derzeit wird das unerlaubte Entfernen vom Unfallort mit Geld- oder Freiheitss­trafe (bis zu drei Jahren) geahndet. Zudem kann der Führersche­in entzogen werden. „Irritiert“zeigt sich Rinnert über die Begründung des Bundesjust­izminister­s, Polizei und Justiz könnten durch eine entspreche­nde Änderung erheblich Personal sparen: „Die Arbeit ist ja nicht verschwund­en, nur weil Fahrerfluc­ht nicht mehr als Straftat verfolgt wird. Die Polizei ist laut Gesetz für die Verfolgung von Ordnungswi­drigkeiten ebenso zuständig, wie von Straftaten.“Der Ermittlung­saufwand sei vergleichb­ar.

Überlegung­en, die derzeitige­n Regelungen zu Meldepflic­hten und Wartezeite­n am Unfallort auf „zeitgemäße Beine“zu stellen, stehe die GdP Saar offen gegenüber. So wird beispielsw­eise über ein digitales Meldeporta­l diskutiert. Rinnert dazu: „Wichtigste Prämisse ist, dass niemand auf einem fremdverur­sachten Unfallscha­den sitzen bleibt.“Je einfacher sich die Unfallmeld­ung gestalte, desto verwerflic­her sei es, doch zu fliehen. Hier müsste dann sogar über eine Strafversc­härfung diskutiert werden.

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