Pro Tag durchschnittlich 21 Fälle von Fahrerflucht
SAARBRÜCKEN (mju) Mit scharfer Kritik reagiert Andreas Rinnert, Landesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei (GdP) im Saarland, auf Pläne von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP), so genannte Unfallflucht künftig nur noch als Ordnungswidrigkeit zu ahnden. Mit diesen Überlegungen beschäftigt sich derzeit auch der Verkehrsgerichtstag in Goslar. Rinnert verweist darauf, dass sich die Polizei im Jahr 2022 im Saarland pro Tag durchschnittlich mit 21 Fällen des unerlaubten Entfernens vom Unfallort (Fahrerflucht) beschäftigte. Durch die Herabstufung von einer Straftat zur Ordnungswidrigkeit sieht der Gewerkschaftschef die „große Gefahr“, dass in der Öffentlichkeit der Eindruck entstehe, „Fahrerflucht sei bloß ein Kavaliersdelikt“. Die Fallzahlen würden dann mit hoher Wahrscheinlichkeit weiter steigen.
Derzeit wird das unerlaubte Entfernen vom Unfallort mit Geld- oder Freiheitsstrafe (bis zu drei Jahren) geahndet. Zudem kann der Führerschein entzogen werden. „Irritiert“zeigt sich Rinnert über die Begründung des Bundesjustizministers, Polizei und Justiz könnten durch eine entsprechende Änderung erheblich Personal sparen: „Die Arbeit ist ja nicht verschwunden, nur weil Fahrerflucht nicht mehr als Straftat verfolgt wird. Die Polizei ist laut Gesetz für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten ebenso zuständig, wie von Straftaten.“Der Ermittlungsaufwand sei vergleichbar.
Überlegungen, die derzeitigen Regelungen zu Meldepflichten und Wartezeiten am Unfallort auf „zeitgemäße Beine“zu stellen, stehe die GdP Saar offen gegenüber. So wird beispielsweise über ein digitales Meldeportal diskutiert. Rinnert dazu: „Wichtigste Prämisse ist, dass niemand auf einem fremdverursachten Unfallschaden sitzen bleibt.“Je einfacher sich die Unfallmeldung gestalte, desto verwerflicher sei es, doch zu fliehen. Hier müsste dann sogar über eine Strafverschärfung diskutiert werden.