Letzte Ruhestätte im Kolumbarium
Die Bestattungskultur hat sich gewandelt – Feuerbestattungen liegen im Trend. Viele Angehörige entscheiden sich für eine Bestattung ihrer Liebsten im Kolumbarium bzw. in der Urnenwand.
Erdbestattung oder Feuerbestattung? – Eine Frage, die in den letzten Jahren die Angehörigen von Verstorbenen immer häufiger zugunsten der Feuerbestattung beantwortet haben. Laut der Gütegemeinschaft Feuerbestattungsanlagen waren im Jahr 2022 rund 78 Prozent aller Bestattungen deutschlandweit Urnenbestattungen – Tendenz weiter steigend. Dass, wie in früheren Zeiten, eine Körperbestattung aus religiösen Beweggründen gewählt wird, hat immer mehr an Bedeutung verloren. Hinzu kommt, dass auch die beiden großen Kirchen die Feuerbestattung längst erlauben, so dass einer Beisetzung etwa durch den Pfarrer nichts im Wege steht. Bei der Feuerbestattung, auch Kremation, Kremierung oder Einäscherung ge
Die Formen von Kolumbarien sind vielfältig. Ihnen gemeinsam sind die horizontal und vertikal aneinandergereihten Urnenkammern.
nannt, wird der Verstorbene in einem Sarg im Krematorium eingeäschert und anschließend in einer Urne beigesetzt. In Deutschland besteht übrigens eine Sargpflicht, das bedeutet, dass die Einäscherung ausschließlich in einem Sarg erfolgen darf, der vollständig mit verbrannt wird.
Möglichkeiten der Urnenbeisetzung
Nach der Kremation kann die Urne beigesetzt werden, wobei es verschiedene Möglichkeiten gibt: die Erdbestattung der Urne auf dem Friedhof, die Beisetzung in einem sogenannten Kolumbarium (häufig auch als Urnenwand bezeichnet), das Begräbnis im Rahmen einer Baumbestattung auf dem Friedhof oder in einem ausgewiesenen Waldstück (Friedwald) oder schließlich die Urnenbeisetzung im Rahmen einer Seebestattung. Die Urne darf den Angehörigen nicht übergeben werden, da die Aufbewahrung der Asche oder die Beisetzung im Garten verboten sind. Das Bestattungsgesetz sieht vor, dass derzeit die Beisetzung der Urne innerhalb von sechs Wochen nach der Einäscherung erfolgen muss. In anderen europäischen Ländern, etwa in Frankreich, den Niederlanden oder in Österreich, darf die Urne auf Wunsch mit nach Hause genommen werden.
Grabkammern im Kolumbarium
Die meisten Urnenbeisetzungen erfolgen in einem Kolumbarium, gemeinhin als Urnenwand oder Urnenstele bekannt. Es handelt sich hierbei um ein oberirdisches Bauwerk auf einem Friedhof, das der Aufbewahrung von Urnen in einzelnen Grabkammern dient, die in der Regel jeweils mit einer Platte verschlossen sind, auf denen üblicherweise Namen und Lebensdaten
Ein modern gestaltetes Kolumbarium mit asymmetrisch angeordneten Kammern.
des Verstorbenen angebracht sind. Bei der Beisetzung wird die Urne – meist von der Friedhofshalle aus – entweder von Mitarbeitern des Bestatters, Friedhofsbediensteten oder aber auf besonderen Wunsch auch von Angehörigen zum Kolumbarium getragen. Mit der Aufgabe von Kirchen gibt es auch häufiger Gotteshäuser, die zu Kolumbarien umgewidmet werden und in deren Innenraum die einzelnen Urnen frei stehen können. Die Bestattung in einem Kolumbarium zählt zu den ältesten christlichen Bestattungsformen und reicht bis in die Zeit der Römer zurück.
Viele Gründe sprechen für das Kolumbarium
Immer mehr Menschen entscheiden sich unter anderem aus Kostengründen für eine Beisetzung in einem Kolumbarium. Denn in der Regel fallen die Bestattungskosten für eine Beisetzung in einem Kolumbarium im Vergleich zu anderen Bestattungsvarianten geringer aus. Beispielsweise entfallen hier die Kosten für einen Grabstein, da die Urnenkammer mit einer Stein- oder Glasplatte verschlossen wird. Außerdem entstehen für die Angehörigen keine Kosten für die Grabpflege. Allerdings ist zu beachten, dass häufig keine Blumen hinterlegt oder Kerzen aufgestellt werden dürfen. Wem das wichtig ist, der sollte sich vorher über die entsprechenden Regularien in der Friedhofssatzung informieren. Diese variieren von Ort zu Ort. Ein weiterer Vorteil des Kolumbariums besteht darin, dass man sich nach der Beisetzung der Urne nicht mehr um die Pflege des Grabes kümmern muss. Das Kolumbarium selbst und sein Umfeld werden in ordentlichem Zustand gehalten, das ist Teil der Vereinbarung bei der Auswahl der Grabstätte. Je nach Größe und Auswahl der einzelnen Urnenkammern ist es möglich, mehrere Urnen in eine Kammer zu stellen, so dass – analog zu früheren Familiengräbern – etwa die Urnen von Lebenspartnern an gemeinsamer Stätte untergebracht werden können. Hierzu ist es lediglich notwendig, dass durch das Friedhofsamt oder das Beerdigungsinstitut die Abschlussplatte wieder geöffnet wird. Wer mehrere Urnen in einer gemeinsamen Kammer verwahren möchte, sollte schon bei der ersten Beisetzung dies bei der Beschriftung der Grabplatte berücksichtigen.
Regularien zur Nutzungszeit
Die jeweilige Friedhofsordnung legt die Ruhezeit des Verstorbenen fest. In den meisten Fällen sind das zwanzig Jahre, in denen die Urnen in der Wand verbleiben. Handelt es sich um ein Wahlgrab, besteht die Möglichkeit auf Verlängerung der Ruhefrist. Erfolgt die Bestattung im Kolumbarium in einer Reihengrabstelle, so ist nach dem Ablauf der Nutzungszeit keine Verlängerung mehr möglich. Nach dem Ablauf der Ruhefrist in einer Urnenwand ist es üblich, dass die Urnen aus der Wand entfernt und in einem anonymen Gemeinschaftsgrab beigesetzt werden.
Vorsorge treffen für die Bestattung
Immer mehr Menschen möchten die Entscheidung über ihre Bestattungsform, den Bestattungsort und damit auch über die Kosten und den nachfolgenden Pflegeaufwand nicht ihren Hinterbliebenen überlassen. Deshalb gibt es die Möglichkeit, in Absprache mit dem Bestattungsinstitut all diese Dinge vorab zu klären und festzulegen – wenn gewünscht, bis ins Detail. Es besteht sogar die Möglichkeit, mit einer Sterbegeldversicherung rechtzeitig sicherzustellen, dass die Hinterbliebenen keine finanziellen Lasten durch die Beerdigung zu tragen haben. Alle Fragen rund um das Thema Feuerbestattung allgemein und um die Beisetzung im Kolumbarium beantworten die Bestattungsunternehmen. Sie können auch kompetent Auskunft geben über die anfallenden Kosten und die örtlichen Besonderheiten, die laut Friedhofsordnung einzuhalten sind.