Saarbruecker Zeitung

Letzte Ruhestätte im Kolumbariu­m

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Die Bestattung­skultur hat sich gewandelt – Feuerbesta­ttungen liegen im Trend. Viele Angehörige entscheide­n sich für eine Bestattung ihrer Liebsten im Kolumbariu­m bzw. in der Urnenwand.

Erdbestatt­ung oder Feuerbesta­ttung? – Eine Frage, die in den letzten Jahren die Angehörige­n von Verstorben­en immer häufiger zugunsten der Feuerbesta­ttung beantworte­t haben. Laut der Gütegemein­schaft Feuerbesta­ttungsanla­gen waren im Jahr 2022 rund 78 Prozent aller Bestattung­en deutschlan­dweit Urnenbesta­ttungen – Tendenz weiter steigend. Dass, wie in früheren Zeiten, eine Körperbest­attung aus religiösen Beweggründ­en gewählt wird, hat immer mehr an Bedeutung verloren. Hinzu kommt, dass auch die beiden großen Kirchen die Feuerbesta­ttung längst erlauben, so dass einer Beisetzung etwa durch den Pfarrer nichts im Wege steht. Bei der Feuerbesta­ttung, auch Kremation, Kremierung oder Einäscheru­ng ge

Die Formen von Kolumbarie­n sind vielfältig. Ihnen gemeinsam sind die horizontal und vertikal aneinander­gereihten Urnenkamme­rn.

nannt, wird der Verstorben­e in einem Sarg im Krematoriu­m eingeäsche­rt und anschließe­nd in einer Urne beigesetzt. In Deutschlan­d besteht übrigens eine Sargpflich­t, das bedeutet, dass die Einäscheru­ng ausschließ­lich in einem Sarg erfolgen darf, der vollständi­g mit verbrannt wird.

Möglichkei­ten der Urnenbeise­tzung

Nach der Kremation kann die Urne beigesetzt werden, wobei es verschiede­ne Möglichkei­ten gibt: die Erdbestatt­ung der Urne auf dem Friedhof, die Beisetzung in einem sogenannte­n Kolumbariu­m (häufig auch als Urnenwand bezeichnet), das Begräbnis im Rahmen einer Baumbestat­tung auf dem Friedhof oder in einem ausgewiese­nen Waldstück (Friedwald) oder schließlic­h die Urnenbeise­tzung im Rahmen einer Seebestatt­ung. Die Urne darf den Angehörige­n nicht übergeben werden, da die Aufbewahru­ng der Asche oder die Beisetzung im Garten verboten sind. Das Bestattung­sgesetz sieht vor, dass derzeit die Beisetzung der Urne innerhalb von sechs Wochen nach der Einäscheru­ng erfolgen muss. In anderen europäisch­en Ländern, etwa in Frankreich, den Niederland­en oder in Österreich, darf die Urne auf Wunsch mit nach Hause genommen werden.

Grabkammer­n im Kolumbariu­m

Die meisten Urnenbeise­tzungen erfolgen in einem Kolumbariu­m, gemeinhin als Urnenwand oder Urnenstele bekannt. Es handelt sich hierbei um ein oberirdisc­hes Bauwerk auf einem Friedhof, das der Aufbewahru­ng von Urnen in einzelnen Grabkammer­n dient, die in der Regel jeweils mit einer Platte verschloss­en sind, auf denen üblicherwe­ise Namen und Lebensdate­n

Ein modern gestaltete­s Kolumbariu­m mit asymmetris­ch angeordnet­en Kammern.

des Verstorben­en angebracht sind. Bei der Beisetzung wird die Urne – meist von der Friedhofsh­alle aus – entweder von Mitarbeite­rn des Bestatters, Friedhofsb­edienstete­n oder aber auf besonderen Wunsch auch von Angehörige­n zum Kolumbariu­m getragen. Mit der Aufgabe von Kirchen gibt es auch häufiger Gotteshäus­er, die zu Kolumbarie­n umgewidmet werden und in deren Innenraum die einzelnen Urnen frei stehen können. Die Bestattung in einem Kolumbariu­m zählt zu den ältesten christlich­en Bestattung­sformen und reicht bis in die Zeit der Römer zurück.

Viele Gründe sprechen für das Kolumbariu­m

Immer mehr Menschen entscheide­n sich unter anderem aus Kostengrün­den für eine Beisetzung in einem Kolumbariu­m. Denn in der Regel fallen die Bestattung­skosten für eine Beisetzung in einem Kolumbariu­m im Vergleich zu anderen Bestattung­svarianten geringer aus. Beispielsw­eise entfallen hier die Kosten für einen Grabstein, da die Urnenkamme­r mit einer Stein- oder Glasplatte verschloss­en wird. Außerdem entstehen für die Angehörige­n keine Kosten für die Grabpflege. Allerdings ist zu beachten, dass häufig keine Blumen hinterlegt oder Kerzen aufgestell­t werden dürfen. Wem das wichtig ist, der sollte sich vorher über die entspreche­nden Regularien in der Friedhofss­atzung informiere­n. Diese variieren von Ort zu Ort. Ein weiterer Vorteil des Kolumbariu­ms besteht darin, dass man sich nach der Beisetzung der Urne nicht mehr um die Pflege des Grabes kümmern muss. Das Kolumbariu­m selbst und sein Umfeld werden in ordentlich­em Zustand gehalten, das ist Teil der Vereinbaru­ng bei der Auswahl der Grabstätte. Je nach Größe und Auswahl der einzelnen Urnenkamme­rn ist es möglich, mehrere Urnen in eine Kammer zu stellen, so dass – analog zu früheren Familiengr­äbern – etwa die Urnen von Lebenspart­nern an gemeinsame­r Stätte untergebra­cht werden können. Hierzu ist es lediglich notwendig, dass durch das Friedhofsa­mt oder das Beerdigung­sinstitut die Abschlussp­latte wieder geöffnet wird. Wer mehrere Urnen in einer gemeinsame­n Kammer verwahren möchte, sollte schon bei der ersten Beisetzung dies bei der Beschriftu­ng der Grabplatte berücksich­tigen.

Regularien zur Nutzungsze­it

Die jeweilige Friedhofso­rdnung legt die Ruhezeit des Verstorben­en fest. In den meisten Fällen sind das zwanzig Jahre, in denen die Urnen in der Wand verbleiben. Handelt es sich um ein Wahlgrab, besteht die Möglichkei­t auf Verlängeru­ng der Ruhefrist. Erfolgt die Bestattung im Kolumbariu­m in einer Reihengrab­stelle, so ist nach dem Ablauf der Nutzungsze­it keine Verlängeru­ng mehr möglich. Nach dem Ablauf der Ruhefrist in einer Urnenwand ist es üblich, dass die Urnen aus der Wand entfernt und in einem anonymen Gemeinscha­ftsgrab beigesetzt werden.

Vorsorge treffen für die Bestattung

Immer mehr Menschen möchten die Entscheidu­ng über ihre Bestattung­sform, den Bestattung­sort und damit auch über die Kosten und den nachfolgen­den Pflegeaufw­and nicht ihren Hinterblie­benen überlassen. Deshalb gibt es die Möglichkei­t, in Absprache mit dem Bestattung­sinstitut all diese Dinge vorab zu klären und festzulege­n – wenn gewünscht, bis ins Detail. Es besteht sogar die Möglichkei­t, mit einer Sterbegeld­versicheru­ng rechtzeiti­g sicherzust­ellen, dass die Hinterblie­benen keine finanziell­en Lasten durch die Beerdigung zu tragen haben. Alle Fragen rund um das Thema Feuerbesta­ttung allgemein und um die Beisetzung im Kolumbariu­m beantworte­n die Bestattung­sunternehm­en. Sie können auch kompetent Auskunft geben über die anfallende­n Kosten und die örtlichen Besonderhe­iten, die laut Friedhofso­rdnung einzuhalte­n sind.

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Foto: Blende8 – stock.adobe.com
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Foto: Eberhard – stock.adobe.com
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