Das sind die Kriterien für Kur- und Heilwälder
WEISKIRCHEN (rfe) Nach Gesprächen der Gemeinde Weiskirchen mit dem Umwelt-, Wirtschafts- und Gesundheitsministerium wurde ein nicht bindender Kriterienkatalog für Kur- und Heilwälder im Saarland erarbeitet. Die Qualitätskriterien für Kurwälder gelten stets auch für Heilwälder. Für letztere gibt es zudem zusätzliche Bestimmungen.
Grundvoraussetzungen sind ein gepflegter, naturnaher Wald, eine verkehrsberuhigte Lage sowie ein Nutzungs- oder Gestaltungskonzept. Im Umfeld sind Parkmöglichkeiten und sanitäre Einrichtungen nötig. Das Wegenetz soll überwiegend barrierefrei sein und einen natürlichen oder unversiegelten Bodenbelag aufweisen. Erforderlich sind zudem ausgeschilderte Wege, die für verschiedene Belastungsstufen geeignet sind. Zudem müssen Sitzgelegenheiten vorhanden sein und freie Flächen, auf denen Entspannungsübungen durchgeführt werden können.
Der Kurwald muss an einen ausgewiesenen Kurort angeschlossen sein oder zumindest Kriterien dafür erfüllen. In der Nähe soll mindestens eine medizinisch-therapeutische Einrichtung (Krankenhaus, Fachklinik oder Therapie- oder Rehabilitationszentrum) angesiedelt sein, die geeignete Behandlungen oder Präventionsmaßnahmen im Wald anbieten kann.
Während für einen Kurwald zum Beispiel eine emissions- und allergenarme Luft erforderlich ist, müssen beim Heilwald zusätzlich Aktivitäten ermöglicht werden. Ist für den Kurwald eine Beschilderung mit Infos zu Vegetation und Allergenbelastung nötig, erfordert der Heilwald auch Anleitungen zu Übungen bei verschiedenen Beschwerden.