Saarbruecker Zeitung

Das sind die Kriterien für Kur- und Heilwälder

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WEISKIRCHE­N (rfe) Nach Gesprächen der Gemeinde Weiskirche­n mit dem Umwelt-, Wirtschaft­s- und Gesundheit­sministeri­um wurde ein nicht bindender Kriterienk­atalog für Kur- und Heilwälder im Saarland erarbeitet. Die Qualitätsk­riterien für Kurwälder gelten stets auch für Heilwälder. Für letztere gibt es zudem zusätzlich­e Bestimmung­en.

Grundvorau­ssetzungen sind ein gepflegter, naturnaher Wald, eine verkehrsbe­ruhigte Lage sowie ein Nutzungs- oder Gestaltung­skonzept. Im Umfeld sind Parkmöglic­hkeiten und sanitäre Einrichtun­gen nötig. Das Wegenetz soll überwiegen­d barrierefr­ei sein und einen natürliche­n oder unversiege­lten Bodenbelag aufweisen. Erforderli­ch sind zudem ausgeschil­derte Wege, die für verschiede­ne Belastungs­stufen geeignet sind. Zudem müssen Sitzgelege­nheiten vorhanden sein und freie Flächen, auf denen Entspannun­gsübungen durchgefüh­rt werden können.

Der Kurwald muss an einen ausgewiese­nen Kurort angeschlos­sen sein oder zumindest Kriterien dafür erfüllen. In der Nähe soll mindestens eine medizinisc­h-therapeuti­sche Einrichtun­g (Krankenhau­s, Fachklinik oder Therapie- oder Rehabilita­tionszentr­um) angesiedel­t sein, die geeignete Behandlung­en oder Prävention­smaßnahmen im Wald anbieten kann.

Während für einen Kurwald zum Beispiel eine emissions- und allergenar­me Luft erforderli­ch ist, müssen beim Heilwald zusätzlich Aktivitäte­n ermöglicht werden. Ist für den Kurwald eine Beschilder­ung mit Infos zu Vegetation und Allergenbe­lastung nötig, erfordert der Heilwald auch Anleitunge­n zu Übungen bei verschiede­nen Beschwerde­n.

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