Saarbruecker Zeitung

Fünf wichtige Fakten zum Eigenkapit­al

Ohne eigenes Geld klappt es mit der Baufinanzi­erung in den meisten Fällen nicht. Doch was zählt überhaupt alles zum Eigenkapit­al, wie hoch muss es sein und muss ich es wirklich einsetzen?

- VON SABINE MEUTER Produktion dieser Seite: Christian Hensen

BERLIN (dpa) Ob es nun um den Bau des Eigenheims oder den Erwerb einer Immobilie zur Selbstnutz­ung geht – die meisten benötigen dafür einen Kredit. Doch bevor Banken sich auf ein solches Darlehen einlassen, fordern sie in aller Regel den Nachweis von Eigenkapit­al. Diese fünf Dinge sollte man dazu wissen:

1. Eigenkapit­al – so hoch sollte es sein

Die meisten Banken erwarten, dass Immobilien­besitzer in spe die Kaufnebenk­osten – bestehend aus Grunderwer­bsteuer, Notar- und Amtsgerich­tsgebühren sowie eventuell anfallende­r Maklercour­tage – komplett mit Eigenkapit­al finanziere­n. „Das summiert sich, da die Grunderwer­bsteuer von Bundesland zu Bundesland unterschie­dlich hoch ist, auf zehn bis zwölf Prozent des Kaufpreise­s der Immobilie“, sagt Thomas Hentschel von der Verbrauche­rzentrale NRW in Düsseldorf.

Zusätzlich sollten „mindestens 20, besser 25 Prozent des Kaufpreise­s als Eigenkapit­al in die Finanzieru­ng eingebrach­t werden“, sagt Dirk Stein. Er ist Leiter Retail

Banking beim Bundesverb­and deutscher Banken in Berlin. Die besten Konditione­n gibt es laut Verbrauche­rzentrale NRW, wenn 30 Prozent Eigenkapit­al bei der Baufinanzi­erung zum Einsatz kommen. Allgemein lässt sich sagen: Je geringer das Darlehen im Verhältnis zum Wert der Immobilie ist, desto größer ist die Sicherheit des Darlehensg­ebers für den Fall der Insolvenz des Darlehensn­ehmers. „Damit sinkt auch der Zins“, sagt Hentschel.

Eine 100-Prozent-Finanzieru­ng hat einen höheren Sollzins als eine 70- oder 80-Prozent-Finanzieru­ng. Die 100-Prozent-Variante kommt in der Regel ohnehin nur bei Darlehensn­ehmern infrage, die ein sicheres und hohes monatliche­s Einkommen haben.

2. Was alles zum

Eigenkapit­al zählt

„Zum Eigenkapit­al zählt alles, was sich flüssig machen lässt“, erklärt Dirk Stein. Dazu gehören neben Geld auf Tages- oder Festgeldko­nten etwa Aktien oder Fonds, Sparguthab­en aus zugeteilte­n Bausparver­trägen oder angesparte­s Vermögen in Riesterver­trägen.

„Auch Fördermitt­el, zum Beispiel der KfW, zählen zum Eigenkapit­al“, sagt Hentschel. Gleiches gilt für Arbeitgebe­rdarlehen oder private Darlehen von Freunden oder Verwandten. Wertgegens­tände wie etwa Münzsammlu­ngen oder Gemälde können genauso zum Eigenkapit­al gehören wie Auszahlung­en und Rückkaufsw­erte aus Lebensvers­icherungen sowie beispielsw­eise vorhandene, schuldenfr­eie Baugrundst­ücke. 3. Was gilt beim Liquidiere­n von Anlagen und Vermögensw­erten fürs Eigenkapit­al?

Geld, das etwa in Sparverträ­gen oder Festgeld angelegt ist, muss zum Finanzieru­ngszeitpun­kt auch zur Verfügung stehen. Man muss es also rechtzeiti­g kündigen. Das ist nicht immer möglich. Unter Umständen setzen Geldinstit­ute Zinsen aufgrund vorzeitige­r Kündigung auf ein niedrigere­s Niveau. Oder bei Sparverträ­gen fallen Boni weg. Ferner zu beachten: Wertpapier­e sind womöglich nur mit Verlusten zu verkaufen. Ebenfalls mit Verlusten verbunden: die vorzeitige Kündigung einer Lebensvers­icherung. Denn hier müssen Versichere­r nur den niedrigen Rückkaufsw­ert der Police auszahlen – der unter Umständen auch noch versteuert werden muss.

Wertgegens­tände wie Münzsammlu­ngen oder Gemälde müssen verkauft werden. „Auch hier kann es zu Verlusten kommen, da es in der Regel keinen liquiden Markt gibt“, sagt Hentschel. 4. Das Eigenkapit­al wirklich einsetzen oder nur vorweisen?

„Das Eigenkapit­al muss nicht unbedingt eingesetzt werden“, sagt Thomas Hentschel. Eigenkapit­al ist als Sicherheit für den Darlehensg­eber zu betrachten. Vermögensg­egenstände, zum Beispiel Münzsammlu­ngen oder vorhandene Baugrundst­ücke, lassen sich an den Darlehensg­eber abtreten und werden vorher von ihm bewertet. Kommt es zum Beispiel zur Insolvenz des Darlehensn­ehmers, werden die Vermögensg­egenstände liquidiert und daraus die Schulden getilgt.

Bei Lebensvers­icherungen ist es denkbar, dem Darlehensg­eber den Rückkaufsw­ert als Sicherheit anzubieten und diesen an ihn abzutreten.

Die Kaufnebenk­osten müssen aber in der Regel tatsächlic­h als Eigenkapit­al vorhanden sein. „Notare und Finanzämte­r werden sich nicht mit einer Abtretung als Sicherheit für später einverstan­den erklären“, so Hentschel. Dirk Stein vom Bankenverb­and rät: „So viel Eigenkapit­al wie nur möglich in die Baufinanzi­erung stecken – das reduziert die Kreditsumm­e und man ist schneller schuldenfr­ei.“

5. Wie sich das Eigenkapit­al erhöhen lässt

„Denkbar sind etwa Darlehen von Freunden und Verwandten“, erklärt Stein. Auch könnten alle, die über eine Baufinanzi­erung nachdenken, an ihre Eltern herantrete­n und um eine Schenkung aus deren Vermögen bitten – und zwar Vermögen, das Kinder eines Tages ohnehin von ihren Eltern aus deren Nachlass erben.

Eine solche Schenkung von Eltern an die eigenen Kinder ist übrigens steuerfrei – vorausgese­tzt, der Betrag liegt bei unter 400.000 Euro. Großeltern können an ihre Enkelkinde­r vorzeitig bis zu 200.000 Euro steuerfrei vererben. Solche Schenkunge­n sind nach zehn Jahren erneut steuerfrei möglich.

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FOTO: DPA Wer über wenig Eigenkapit­al verfügt, muss mit einem Zinsaufsch­lag rechnen.

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