Entlastung beim Immobilienverkauf
Einen Makler zu beauftragen erleichtert den Immobilienverkauf erheblich, denn das Aufgabenspektrum eines Maklers umfasst noch viel mehr, als lediglich den Verkauf vor Ort.
Beim Verkauf einer Immobilie stellt sich immer die Frage „Soll ich einen Makler mit dem Verkauf beauftragen oder übernehme ich die Abwicklung selbst?“Außerdem möchten viele Immobilienbesitzer den Verkauf des Hauses oder der Wohnung aufgrund der hohen Maklerprovisionen selbst übernehmen. Doch Vorsicht, denn ohne entsprechendes Know-how ist ein Scheitern oft vorprogrammiert. Oftmals ist es daher leichter, den Immobilienverkauf mit all den notwendigen Organisationsaufgaben nicht allein zu bewältigen, sondern einem Makler zu überlassen.
Der Immobilienmakler erfüllt Aufgaben, die meist zeitaufwendig sind und spezifische Kompetenzen und Fachwissen erfordern: Wertermittlung und Immobilienbewertung beim Verkauf einer Immobilie.
Beschaffung und Aufbereitung der nötigen Unterlagen für den Verkauf der Immobilie, u.a. Energieausweis, Grundbuchauszüge, Grundrisse, Grundsteuerbescheid.
Beratung zu Bau- und Vertragsrecht von Immobilien
Erstellung von qualitativ hochwertigen Objektbildern der Immobilie Erstellung eines aussagekräftigen Exposés.
Auswahl und Selektierung der Interessenten
Organisation, Durchführung und Koordination von Besichtigungsterminen
Durchführung der Verkaufsverhandlungen beim Verkauf der Immobilie
Bonitätsprüfung der Käufer
Vorbereitung des Notarvertrags und Abstimmung des Notartermins Eine organisierte und reibungslose Objektübergabe
Nachbetreuung
Alleine diese Aufzählung zeigt, dass die Aufgaben und der Zeitaufwand enorm sind, und dass es eine Reihe von Fallstricken gibt, die mit professioneller Unterstützung vermieden werden können.
Die Maklerprovision
Durch die Maklerprovision-Neuregelung (23. Dezember 2020) zahlen Immobilienverkäufer mindestens die Hälfte der für den Makler anfallenden Kosten. Im Saarland darf die Gesamtprovision bis 7,14 Prozent betragen, wobei, wie bereits erwähnt, Käufer und Verkäufer einen gleichen Teil ( jeweils 3,57 Prozent) dazu beitragen. Natürlich können die Vereinbarungen auch abweichen, wenn Makler, Käufer und Verkäufer einverstanden sind.