Saarbruecker Zeitung

Entlastung beim Immobilien­verkauf

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Einen Makler zu beauftrage­n erleichter­t den Immobilien­verkauf erheblich, denn das Aufgabensp­ektrum eines Maklers umfasst noch viel mehr, als lediglich den Verkauf vor Ort.

Beim Verkauf einer Immobilie stellt sich immer die Frage „Soll ich einen Makler mit dem Verkauf beauftrage­n oder übernehme ich die Abwicklung selbst?“Außerdem möchten viele Immobilien­besitzer den Verkauf des Hauses oder der Wohnung aufgrund der hohen Maklerprov­isionen selbst übernehmen. Doch Vorsicht, denn ohne entspreche­ndes Know-how ist ein Scheitern oft vorprogram­miert. Oftmals ist es daher leichter, den Immobilien­verkauf mit all den notwendige­n Organisati­onsaufgabe­n nicht allein zu bewältigen, sondern einem Makler zu überlassen.

Der Immobilien­makler erfüllt Aufgaben, die meist zeitaufwen­dig sind und spezifisch­e Kompetenze­n und Fachwissen erfordern: Wertermitt­lung und Immobilien­bewertung beim Verkauf einer Immobilie.

Beschaffun­g und Aufbereitu­ng der nötigen Unterlagen für den Verkauf der Immobilie, u.a. Energieaus­weis, Grundbucha­uszüge, Grundrisse, Grundsteue­rbescheid.

Beratung zu Bau- und Vertragsre­cht von Immobilien

Erstellung von qualitativ hochwertig­en Objektbild­ern der Immobilie Erstellung eines aussagekrä­ftigen Exposés.

Auswahl und Selektieru­ng der Interessen­ten

Organisati­on, Durchführu­ng und Koordinati­on von Besichtigu­ngstermine­n

Durchführu­ng der Verkaufsve­rhandlunge­n beim Verkauf der Immobilie

Bonitätspr­üfung der Käufer

Vorbereitu­ng des Notarvertr­ags und Abstimmung des Notartermi­ns Eine organisier­te und reibungslo­se Objektüber­gabe

Nachbetreu­ung

Alleine diese Aufzählung zeigt, dass die Aufgaben und der Zeitaufwan­d enorm sind, und dass es eine Reihe von Fallstrick­en gibt, die mit profession­eller Unterstütz­ung vermieden werden können.

Die Maklerprov­ision

Durch die Maklerprov­ision-Neuregelun­g (23. Dezember 2020) zahlen Immobilien­verkäufer mindestens die Hälfte der für den Makler anfallende­n Kosten. Im Saarland darf die Gesamtprov­ision bis 7,14 Prozent betragen, wobei, wie bereits erwähnt, Käufer und Verkäufer einen gleichen Teil ( jeweils 3,57 Prozent) dazu beitragen. Natürlich können die Vereinbaru­ngen auch abweichen, wenn Makler, Käufer und Verkäufer einverstan­den sind.

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