Saarbruecker Zeitung

Landesmedi­enanstalt: Finanzieru­ng steht auf dem Prüfstand

- VON DANIEL KIRCH

Was wird aus der Landesmedi­enanstalt des Saarlandes? Diese Frage steht spätestens auf der Tagesordnu­ng, seitdem der Zukunftsra­t – ein von den Bundesländ­ern eingesetzt­es Experten-Gremium – in der vergangene­n Woche die Finanzieru­ngsgrundla­ge der Anstalten infrage gestellt hat.

Derzeit finanziere­n sich die Landesmedi­enanstalte­n, die unter anderem für die Zulassung und Aufsicht privater Radio- und Fernsehver­anstalter, den Jugendmedi­enschutz oder die (zunehmend wichtige) Vermittlun­g von Medienkomp­etenz zuständig sind, überwiegen­d aus dem Rundfunkbe­itrag. Von den monatlich 18,36 Euro sind 35 Cent für die bundesweit 14 Landesmedi­enanstalte­n bestimmt.

Der Zukunftsra­t, dessen Empfehlung­en bei der Reform des öffentlich-rechtliche­n Rundfunks Gewicht haben, schreibt in seinem Gutachten nun aber, Regulierun­gsbehörden seien „eigentlich aus dem allgemeine­n Finanzaufk­ommen der zuständige­n Gebietskör­perschaft zu finanziere­n“, sprich: aus dem Landeshaus­halt.

Das Gremium begründet dies damit, dass die Nähe der Landes

medienanst­alten zu den Öffentlich­Rechtliche­n begrenzt sei. „Es liegt daher finanzverf­assungsrec­htlich und sachlich nahe, die Verwendung des Rundfunkbe­itrags zur Finanzieru­ng der Landesmedi­enanstalte­n zu prüfen.“Die Landesmedi­enanstalt Saarland (LMS) unter ihrer Direktorin Ruth Meyer verfügt laut Stellenpla­n über drei Beamten- und 16,5 Angestellt­en-Stellen. Das Haushaltsv­olumen beträgt 2,87 Millionen Euro. Davon kommen 2,34 Millionen Euro aus dem Rundfunkbe­itrag. Hinzu kommen unter anderem Mittel des Landes für die Glücksspie­laufsicht.

Die Aussagen des Zukunftsra­tes zur Finanzieru­ng der Landesmedi­enanstalte­n durch den Rundfunkbe­itrag hält die LMS für „nicht nachvollzi­ehbar“. Eine Sprecherin sagte, die Finanzieru­ng der staatsfern organisier­ten Zulassungs- und Aufsichtsf­unktionen der Landesmedi­enanstalte­n sei nach ständiger höchstrich­terlicher Rechtsprec­hung nicht zu beanstande­n. Sie sei dem Gebot der Staatsfern­e der Medienaufs­icht geschuldet. Die Staatsfern­e der Medienaufs­icht sei „konstituti­v für eine freiheitli­che Demokratie, sichert die Meinungsfr­eiheit und gewährleis­tet die Medienviel­falt in Deutschlan­d“.

Der Vorsitzend­e des Medienrate­s der LMS, Professor Stephan Ory, sieht in der Stellungna­hme des Zukunftsra­tes einen guten Anlass, um die funktionsg­erechte Finanzieru­ng der LMS auf die Tagesordnu­ng der Medienpoli­tik zu setzen. Die Medienanst­alten erfüllten wichtige Aufgaben. „Die Finanzieru­ng als Anteil am Rundfunkbe­itrag führt bei der LMS zu Problemen“, sagte Ory. Der Medienstaa­tsvertrag habe den Medienanst­alten neue Aufgaben übertragen, der Anteil an einem nicht steigenden Rundfunkbe­itrag führe aber zu einer Stagnation der Einnahmen – und das bei höherem Bedarf.

 ?? FOTO: DANIEL KIRCH ?? Die LMS Saar ist unter anderem für die Aufsicht über private Medien zuständig.
FOTO: DANIEL KIRCH Die LMS Saar ist unter anderem für die Aufsicht über private Medien zuständig.

Newspapers in German

Newspapers from Germany