Landesmedienanstalt: Finanzierung steht auf dem Prüfstand
Was wird aus der Landesmedienanstalt des Saarlandes? Diese Frage steht spätestens auf der Tagesordnung, seitdem der Zukunftsrat – ein von den Bundesländern eingesetztes Experten-Gremium – in der vergangenen Woche die Finanzierungsgrundlage der Anstalten infrage gestellt hat.
Derzeit finanzieren sich die Landesmedienanstalten, die unter anderem für die Zulassung und Aufsicht privater Radio- und Fernsehveranstalter, den Jugendmedienschutz oder die (zunehmend wichtige) Vermittlung von Medienkompetenz zuständig sind, überwiegend aus dem Rundfunkbeitrag. Von den monatlich 18,36 Euro sind 35 Cent für die bundesweit 14 Landesmedienanstalten bestimmt.
Der Zukunftsrat, dessen Empfehlungen bei der Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks Gewicht haben, schreibt in seinem Gutachten nun aber, Regulierungsbehörden seien „eigentlich aus dem allgemeinen Finanzaufkommen der zuständigen Gebietskörperschaft zu finanzieren“, sprich: aus dem Landeshaushalt.
Das Gremium begründet dies damit, dass die Nähe der Landes
medienanstalten zu den ÖffentlichRechtlichen begrenzt sei. „Es liegt daher finanzverfassungsrechtlich und sachlich nahe, die Verwendung des Rundfunkbeitrags zur Finanzierung der Landesmedienanstalten zu prüfen.“Die Landesmedienanstalt Saarland (LMS) unter ihrer Direktorin Ruth Meyer verfügt laut Stellenplan über drei Beamten- und 16,5 Angestellten-Stellen. Das Haushaltsvolumen beträgt 2,87 Millionen Euro. Davon kommen 2,34 Millionen Euro aus dem Rundfunkbeitrag. Hinzu kommen unter anderem Mittel des Landes für die Glücksspielaufsicht.
Die Aussagen des Zukunftsrates zur Finanzierung der Landesmedienanstalten durch den Rundfunkbeitrag hält die LMS für „nicht nachvollziehbar“. Eine Sprecherin sagte, die Finanzierung der staatsfern organisierten Zulassungs- und Aufsichtsfunktionen der Landesmedienanstalten sei nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht zu beanstanden. Sie sei dem Gebot der Staatsferne der Medienaufsicht geschuldet. Die Staatsferne der Medienaufsicht sei „konstitutiv für eine freiheitliche Demokratie, sichert die Meinungsfreiheit und gewährleistet die Medienvielfalt in Deutschland“.
Der Vorsitzende des Medienrates der LMS, Professor Stephan Ory, sieht in der Stellungnahme des Zukunftsrates einen guten Anlass, um die funktionsgerechte Finanzierung der LMS auf die Tagesordnung der Medienpolitik zu setzen. Die Medienanstalten erfüllten wichtige Aufgaben. „Die Finanzierung als Anteil am Rundfunkbeitrag führt bei der LMS zu Problemen“, sagte Ory. Der Medienstaatsvertrag habe den Medienanstalten neue Aufgaben übertragen, der Anteil an einem nicht steigenden Rundfunkbeitrag führe aber zu einer Stagnation der Einnahmen – und das bei höherem Bedarf.