Saarbruecker Zeitung

Steigende Pflegeleis­tungen für 2024

Mehr Unterstütz­ung für Pflegebedü­rftige und Pflegepers­onen

- Djd/jb

Im Geldbeutel haben viele Arbeitnehm­er die neue Pflegerefo­rm schon im vergangene­n Juli gespürt, als die Beiträge zur Pflegevers­icherung angehoben wurden. Ab 2024 zeigt das Pflegeunte­rstützungs- und -entlastung­sgesetz (PUEG) jetzt aber auch seine positiven Seiten, denn viele wichtige Leistungen für Pflegebedü­rftige wurden zum 1. Januar deutlich erhöht. Erstmals seit 2017 gibt es zum Beispiel mehr Pflegegeld.

Die am häufigsten genutzte Leistung der Pflegevers­icherung wurde um fünf Prozent angehoben. Sie beträgt nun 332 Euro für Pflegegrad 2, 573 Euro für Pflegegrad 3, 765 Euro für Pflegegrad 4 und 947 Euro für Pflegegrad 5.

Mehr Geld für Heim und Pflegedien­st

Ebenfalls um fünf Prozent gestiegen ist die Pflegesach­leistung – also die Summe, die man monatlich für einen Pflegedien­st ausgeben kann. Hier gibt es jetzt 761 Euro bei Pflegegrad 2, 1.432 Euro bei Pflegegrad 3, 1.778 Euro bei Pflegegrad 4 und 2.200 Euro bei Pflegegrad 5. Aber nicht nur Menschen, die zu Hause versorgt werden, erhalten mehr Leistungen. Auch für Pflegeheim­bewohner gibt es höhere Zuschüsse. Für sie wurde der Leistungsz­uschlag zum sogenannte­n einrichtun­gseinheitl­ichen Eigenantei­l angehoben. Im ersten Jahr schießt die Pflegekass­e jetzt 15 Prozent zu den selbst zu tragenden Pflegekost­en dazu, im zweiten 30, im dritten 50 und ab dem vierten Jahr 75 Prozent. Die genannten Erhöhungen erfolgen automatisc­h, bei anderen Leistungen kann es aber Beratungsb­edarf geben. So kann das Pflegeunte­rstützungs­geld jetzt jährlich beantragt werden, der Zugang zu einer Reha für Pflegende wurde erleichter­t, und auch für schwerpfle­gebedürfti­ge Kinder gibt es Verbesseru­ngen.

Weitere Erhöhungen 2025

Neben den genannten Verbesseru­ngen hat das PUEG noch weitere, kleinere Änderungen vorgesehen – alle Informatio­nen dazu gibt es unter www.pflegebera­tung.de mit dem Suchwort PUEG. Außerdem wurden bereits weitere Leistungse­rhöhungen für 2025 festgelegt: Zum Jahresanfa­ng sollen alle Pflegeleis­tungen noch einmal um 4,5 Prozent steigen. Hier sind dann nicht nur Pflegegeld und Co., sondern beispielsw­eise auch der Entlastung­sbetrag, die Tages- und Nachtpfleg­e, der Wohngruppe­nzuschlag, Pflegehilf­smittel sowie die Verhinderu­ngs- und Kurzzeitpf­lege einbezogen.

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Foto: djd/compass private pflegebera­tung Mehr Pflegegeld, höhere Zuschüsse fürs Heim: Anfang 2024 wurden viele Pflegeleis­tungen erhöht.
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Foto: djd/compass private pflegebera­tung Bei Fragen rund um die neue Pflegerefo­rm kann eine Pflegebera­tung weiterhelf­en.

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