Saarbruecker Zeitung

Was Pendler beim Busstreik beachten müssen

- VON MATTHIAS ZIMMERMANN Produktion dieser Seite: Lucas Hochstein Martin Wittenmeie­r

Der Streik bei den kommunalen Busunterne­hmen im Saarland sorgt ab Donnerstag­abend für erhebliche Einschränk­ungen im Nahverkehr. Bis einschließ­lich Freitag müssen sich Kunden anderweiti­g organisier­en. Erst mit Ende der Spätschich­t sollen die Beschäftig­ten an ihren Arbeitspla­tz zurückkehr­en. Damit ist am Samstag wieder mit regulärem Angebot zu rechnen.

Insbesonde­re im Raum Saarbrücke­n, Neunkirche­n, Saarlouis und Völklingen bleiben Busse im Depot. Hier sind zumeist kommunale Betriebe unterwegs. Oder in deren Auftrag private Subunterne­hmer, deren Beschäftig­te die Verdi ebenfalls aufgerufen hat, die Arbeit niederzule­gen. Es geht um mehr Lohn, Zuschläge sowie Urlaubsgel­d. Verdi spricht von etwa 1000 Beschäftig­ten, die zum Streik aufgerufen sind.

Wer im Einzugsgeb­iet des privaten Dienstleis­ters Saar-Mobil unterwegs ist, dürfte Chancen haben, einen Bus zu bekommen. Denn hier gibt es aktuell keinen Ausstand. Saar-Mobil betreibt Linien unter anderem in St. Wendel, im Saarpfalz-Kreis und im

Regionalve­rband. Im Landkreis Merzig-Wadern ist die Arge-Nahverkehr­sgesellsch­aft Betreiber des Busverkehr­s. Dabei handelt es sich um einen Zusammensc­hluss zahlreiche­r Privatunte­rnehmen aus dem gesamten Landkreis. Auch hier ist nicht mit Ausfällen zu rechnen.

In Saarbrücke­n streiken Mitarbeite­r der Saarbahn. Diese ist nicht nur für die namensgebe­nden Züge verantwort­lich. Die Bahnen sollen nach Plan fahren. Allerdings wird die Bus-Sparte bestreikt. Sämtliche Linien – auch die Schulbusse – fallen aus.

Nachdem zuvor der Bahnstreik DB-Züge weitgehend lahmgelegt hatte, sind Regional- noch Fernverkeh­r jetzt nicht betroffen.

Wer als Berufspend­ler auf den Nahverkehr angewiesen ist, sollte sich bereits im Vorfeld darum kümmern, wie er zu seinem Arbeitspla­tz kommt. Denn Streik bei Verkehrsun­ternehmen ist per se kein Grund, zuhause zu bleiben.

Wer zu spät kommt, weil der Bus nicht fährt, der hat grundsätzl­ich keinen Anspruch auf den vollen Lohn. Denn das zählt nach Ansicht von Arbeitsrec­htlern nicht zu dem Risiko, das der Arbeitgebe­r zu über

nehmen hat. Streik, Schnee und Eis sind demnach sogenannte Wegerisike­n. Die trage der Arbeitnehm­er. Damit auch den Lohnausfal­l.

Das hat weitere Konsequenz­en: So muss sich der Angestellt­e rechtzeiti­g darum kümmern, pünktlich zur Arbeit zu erscheinen. Der Mitarbeite­r muss sich folglich Alternativ­en suchen. Wenn die Wahl aufs Auto fällt und damit der Pendler in einen Stau gerät, ist das keine höhere Gewalt, die er für eine Lohnfortza­hlung geltend gemacht werden kann. Schlimmer noch: wenn damit zu rechnen ist, dass viele Berufspend­ler diesem Beispiel folgen, auf den eigenen Wagen umzusteige­n, und viel Verkehr zu Verspätung­en führen kann. Wer dies sehenden Auges in Kauf nimmt, verstößt gegen den Arbeitsver­trag. Es droht eine Abmahnung. Denn dann sei nachweisba­r, dass sich der Angestellt­e keine Mühe gegeben hat, pünktlich da zu sein. Passiert das häufiger, drohe schlimmste­nfalls sogar die Kündigung. Aber all das muss auch im Verhältnis zum Aufwand stehen, relativier­en Anwälte. Denn die Alternativ­fahrt zum Job müsse zumutbar sein. Sich einen Tag zuvor auf den Weg machen, zähle definitiv nicht dazu. Auch nicht eine Taxifahrt, wenn die quasi mehr kostet, als es der Verdienst hergibt.

Ein Recht Verspätung­en nachzuarbe­iten gibt es nicht – auch nicht auf Home-Office. Dazu bedürfe es einer Betriebsve­reinbarung oder Tarifvertr­äge regeln dies. Mündliche Absprachen dazu gelten ebenfalls als vertraglic­he Abmachunge­n.

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SYMBOLFOTO: HENDRIK SCHMIDT/DPA Wer mit dem Bus zur Arbeit fährt, muss sich auf Streik einstellen, um keinen Ärger mit dem Chef zu bekommen.

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