Was Pendler beim Busstreik beachten müssen
Der Streik bei den kommunalen Busunternehmen im Saarland sorgt ab Donnerstagabend für erhebliche Einschränkungen im Nahverkehr. Bis einschließlich Freitag müssen sich Kunden anderweitig organisieren. Erst mit Ende der Spätschicht sollen die Beschäftigten an ihren Arbeitsplatz zurückkehren. Damit ist am Samstag wieder mit regulärem Angebot zu rechnen.
Insbesondere im Raum Saarbrücken, Neunkirchen, Saarlouis und Völklingen bleiben Busse im Depot. Hier sind zumeist kommunale Betriebe unterwegs. Oder in deren Auftrag private Subunternehmer, deren Beschäftigte die Verdi ebenfalls aufgerufen hat, die Arbeit niederzulegen. Es geht um mehr Lohn, Zuschläge sowie Urlaubsgeld. Verdi spricht von etwa 1000 Beschäftigten, die zum Streik aufgerufen sind.
Wer im Einzugsgebiet des privaten Dienstleisters Saar-Mobil unterwegs ist, dürfte Chancen haben, einen Bus zu bekommen. Denn hier gibt es aktuell keinen Ausstand. Saar-Mobil betreibt Linien unter anderem in St. Wendel, im Saarpfalz-Kreis und im
Regionalverband. Im Landkreis Merzig-Wadern ist die Arge-Nahverkehrsgesellschaft Betreiber des Busverkehrs. Dabei handelt es sich um einen Zusammenschluss zahlreicher Privatunternehmen aus dem gesamten Landkreis. Auch hier ist nicht mit Ausfällen zu rechnen.
In Saarbrücken streiken Mitarbeiter der Saarbahn. Diese ist nicht nur für die namensgebenden Züge verantwortlich. Die Bahnen sollen nach Plan fahren. Allerdings wird die Bus-Sparte bestreikt. Sämtliche Linien – auch die Schulbusse – fallen aus.
Nachdem zuvor der Bahnstreik DB-Züge weitgehend lahmgelegt hatte, sind Regional- noch Fernverkehr jetzt nicht betroffen.
Wer als Berufspendler auf den Nahverkehr angewiesen ist, sollte sich bereits im Vorfeld darum kümmern, wie er zu seinem Arbeitsplatz kommt. Denn Streik bei Verkehrsunternehmen ist per se kein Grund, zuhause zu bleiben.
Wer zu spät kommt, weil der Bus nicht fährt, der hat grundsätzlich keinen Anspruch auf den vollen Lohn. Denn das zählt nach Ansicht von Arbeitsrechtlern nicht zu dem Risiko, das der Arbeitgeber zu über
nehmen hat. Streik, Schnee und Eis sind demnach sogenannte Wegerisiken. Die trage der Arbeitnehmer. Damit auch den Lohnausfall.
Das hat weitere Konsequenzen: So muss sich der Angestellte rechtzeitig darum kümmern, pünktlich zur Arbeit zu erscheinen. Der Mitarbeiter muss sich folglich Alternativen suchen. Wenn die Wahl aufs Auto fällt und damit der Pendler in einen Stau gerät, ist das keine höhere Gewalt, die er für eine Lohnfortzahlung geltend gemacht werden kann. Schlimmer noch: wenn damit zu rechnen ist, dass viele Berufspendler diesem Beispiel folgen, auf den eigenen Wagen umzusteigen, und viel Verkehr zu Verspätungen führen kann. Wer dies sehenden Auges in Kauf nimmt, verstößt gegen den Arbeitsvertrag. Es droht eine Abmahnung. Denn dann sei nachweisbar, dass sich der Angestellte keine Mühe gegeben hat, pünktlich da zu sein. Passiert das häufiger, drohe schlimmstenfalls sogar die Kündigung. Aber all das muss auch im Verhältnis zum Aufwand stehen, relativieren Anwälte. Denn die Alternativfahrt zum Job müsse zumutbar sein. Sich einen Tag zuvor auf den Weg machen, zähle definitiv nicht dazu. Auch nicht eine Taxifahrt, wenn die quasi mehr kostet, als es der Verdienst hergibt.
Ein Recht Verspätungen nachzuarbeiten gibt es nicht – auch nicht auf Home-Office. Dazu bedürfe es einer Betriebsvereinbarung oder Tarifverträge regeln dies. Mündliche Absprachen dazu gelten ebenfalls als vertragliche Abmachungen.