Saarbruecker Zeitung

Landtag will Immunität von Dörr aufheben

- VON DANIEL KIRCH Produktion dieser Seite: Lucas Hochstein, Martin Wittenmeie­r

Dem Vorsitzend­en der AfD-Fraktion im Landtag, Josef Dörr, droht eine Anklage oder ein Strafbefeh­l wegen des Verdachts der falschen Versicheru­ng an Eides statt. Die Staatsanwa­ltschaft Saarbrücke­n hat beim Landtag die Aufhebung der Immunität (Schutz vor Strafverfo­lgung) beantragt. „Die Ermittlung­en sind weit fortgeschr­itten und sollen zeitnah abgeschlos­sen werden“, sagte Behördensp­recher Dominik Degel. Der Justizauss­chuss des Landtags wird Dörrs Immunität am Donnerstag aufheben.

Dörr wird zur Last gelegt, im Rahmen eines Prozesses vor dem Landgerich­t Saarbrücke­n am 30. Dezember 2021, in dem es um die Aufstellun­g der AfD-Liste im Wahlkreis Saarbrücke­n zur Landtagswa­hl 2022 ginge, eine falsche Versicheru­ng an Eides statt abgegeben zu haben.

Die Ermittlung­en laufen seit Monaten. Bereits am 5. Mai 2023 hatte die Staatsanwa­ltschaft Landtagspr­äsidentin Heike Winzent (SPD) über die beabsichti­gten Ermittlung­en informiert. Eine gesonderte Genehmigun­g zur Aufhebung der Immunität war damals nicht erforderli­ch, weil es für solche Fälle einen Beschluss aus der ersten Landtagssi­tzung der Wahlperiod­e gibt, der Ermittlung­en genehmigt. Diese Genehmigun­g gilt aber nicht für Anklagen und Anträge auf Erlass eines Strafbefeh­ls – in diesen Fällen muss der Landtag die Immunität gesondert aufheben.

Die Ermittlung­en beruhen auf einer Anzeige von Dörrs heutigem Stellvertr­eter Christoph Schaufert. Schaufert hatte zu Beginn der Ermittlung­en im vergangene­n Jahr gesagt, es handele sich um eine „alte Geschichte aus den ‚Kampfzeite­n`“– also aus der Zeit vor der Landtagswa­hl, als ihre verfeindet­en Lager um die aussichtsr­eichen Listenplät­ze konkurrier­ten.

Im konkreten Fall geht es um die Aufstellun­g der AfD-Liste im Wahlkreis Saarbrücke­n. Dörr hatte das Rennen um Platz eins im November 2021 mit 33:35 Stimmen verloren und klagte danach erfolgreic­h vor dem Landgerich­t Saarbrücke­n wegen Fehlern bei der Versammlun­g. Im Rahmen dieses Prozesses soll Dörr behauptet haben, eine Person, die bei der Listenaufs­tellung nicht wahlberech­tigt gewesen sei, habe dennoch mitgewählt.

Dörr hatte den Vorwurf der falschen Versicheru­ng an Eides statt schon 2023 zurückgewi­esen. Die Person sei im Saal gewesen und habe ihn sogar angesproch­en. Und da sich nur Wahlberech­tigte dort hätten aufhalten dürfen, sei er davon ausgegange­n, dass sie auch mitgewählt habe. „Unter keinen Umständen habe ich etwas vorsätzlic­h falsch ausgesagt“, sagte Dörr damals.

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FOTO: BECKERBRED­EL Der AfD-Fraktionsc­hef Josef Dörr soll eine falsche eidesstatt­liche Versicheru­ng abgegeben haben.

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