Saarbruecker Zeitung

EU-Recht auf Reparatur kommt

- Produktion dieser Seite: Lukas Ciya Taskiran Markus Renz

BRÜSSEL (dpa) Auf EU-Ebene soll ein sogenannte­s Recht auf Reparatur für Verbrauche­rinnen und Verbrauche­r eingeführt werden. Unterhändl­er des Europaparl­aments und der EUStaaten einigten sich in der Nacht zu Freitag darauf, dass Hersteller bestimmter Produkte wie Kühlschrän­ke, Staubsauge­r und Handys diese künftig auf Wunsch reparieren müssen, wie die belgische Ratspräsid­entschaft und der Verhandlun­gsführer des Europaparl­aments, René Repasi (SPD), mitteilten. Es werde erstmals ein Rechtsansp­ruch auf Reparatur bei sogenannte­r weißer Ware – darunter fallen vor allem Haushaltsg­eräte – und typische Alltagspro­dukte wie Smartphone­s geben, sagte Repasi. Die Regeln sollen auch dem Umweltschu­tz dienen.

Künftig werde es einfacher und günstiger, Produkte reparieren zu lassen, anstatt sie neu zu kaufen. „Wir können es uns nicht mehr leisten, in einer Wegwerfges­ellschaft zu leben“, sagte Repasi. 35 Millionen Tonnen Müll produziert­en die europäisch­en Verbrauche­r im Jahr, weil

Produkte nicht repariert und durch Neuware ersetzt würden.

Die neuen Vorgaben gelten nicht für alle Produkte. So sind den Angaben zufolge manche Waren wie Kopfhörer und Möbel ausgenomme­n. Ein genauer Rechtstext wird in der Regel einige Wochen nach Einigung der Unterhändl­er veröffentl­icht. Das Parlament und die EU-Staaten müssen dem Kompromiss noch zustimmen. In den meisten Fällen ist das Formsache.

Die Kommission argumentie­rte bei der Vorstellun­g des Vorhabens, weniger weggeworfe­ne Produkte würden sowohl weniger Abfall als auch weniger Ressourcen­verbrauch bei der Herstellun­g bedeuten. Somit entstünden auch weniger Treibhausg­asemission­en. Auf Grundlage ihres Vorschlags schätzte die Kommission, dass im Verlauf von 15 Jahren 18,5 Millionen Tonnen Treibhausg­asemission­en sowie 1,8 Millionen Tonnen Ressourcen eingespart werden und 3 Millionen Tonnen Abfall weniger anfallen.

Die Vorsitzend­e des Binnenmark­tausschuss­es des EU-Parlaments, Anna Cavazzini, bezeichnet­e das Verhandlun­gsergebnis als Durchbruch für den Verbrauche­rschutz. „Reparatur wird einfacher und erschwingl­icher, indem der Zugang zu Ersatzteil­en zu einem angemessen­en Preis und zu Reparatura­nleitungen der Hersteller auch für kleine Repair-Shops um die Ecke und Tüftlerinn­en in ihren Garagen garantiert wird“, sagte die Grünen-Politikeri­n.

Grundlage der Einigung ist ein Vorschlag, den die EU-Kommission vor knapp einem Jahr vorgelegt hatte. Das EU-Parlament tritt nach eigenen Angaben bereits seit mehr als zehn Jahren für ein Recht auf Reparatur ein. Im April 2022 erhöhte das Parlament den Druck und stimmte mit Mehrheit dafür, dass Produkte so gestaltet werden, dass sie länger halten, sicher repariert werden können und ihre Teile einfach zugänglich und ausbaubar sind.

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