Saarland prüft neues Modell für Krankenversicherung von Beamten
Beamte sind bisher in aller Regel nicht gesetzlich krankenversichert, sondern erhalten Beihilfe. Nun prüft das Land die Übernahme eines Modells aus Hamburg.
SAARBRÜCKEN Das Saarland könnte dem Beispiel mehrerer anderer Bundesländer folgen und seinen Beamten den Weg in die gesetzliche Krankenversicherung deutlich erleichtern. Das Finanz- und das Innenministerium prüfen die Umsetzung des in Hamburg geltenden Modells in der saarländischen Landesverwaltung, wie ein Sprecher des Finanzressorts auf SZ-Anfrage mitteilte. Dabei würden auch finanzielle Auswirkungen auf den Landeshaushalt untersucht.
Beamte, die sich gesetzlich krankenversichern wollen, müssen bisher nicht nur den Arbeitnehmer-, sondern auch den Arbeitgeber-Anteil zahlen – das macht es finanziell äußerst unattraktiv. Hamburg hatte dies 2018 als erstes Bundesland geändert. In der Hansestadt erhalten neu eingestellte Beamte, die sich für die gesetzliche Krankenversicherung entscheiden, von ihrem Dienstherrn den Arbeitgeber-Anteil überwiesen. Sie können dann auch ihre Kinder beitragsfrei mitversichern.
Der Hamburger Senat sah in dieser Gesetzesänderung „ein Stück Sozialgeschichte in Deutschland“. Denn das schaffe echte Wahlfreiheit, sei gerecht, stärke die gesetzliche Krankenversicherung und verringere den Verwaltungsaufwand. Die SPDBundestagsfraktion und Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) befürworten das „Hamburger Modell“, das rund die Hälfte der Bundesländer inzwischen übernommen hat oder übernehmen will.
Beamte haben grundsätzlich einen Anspruch auf Krankenbeihilfe. Das heißt, der Dienstherr zahlt bei aktiven Beamten 50 Prozent der ArztRechnungen und bei Pensionären 70 Prozent. Dafür müssen sie aber in Vorleistung treten und sich das Geld dann anschließend über die Beihilfe und – für die restlichen 30 bis 50 Prozent – von einer ergänzenden privaten Zusatzversicherung erstatten lassen.
Hintergrund für die Änderung in Hamburg war nach den Worten von Volker Wiedemann, dem Leiter des Personalamts Hamburgs, dass es „weder zeitgemäß noch sozial gerecht“sei, die Krankheitskosten von Beamten ausschließlich über individuelle Beihilfe und ergänzende private Krankenversicherung abzusichern. Als Vorteile sieht er auch, dass Beamte nicht mehr bis zur Kostenerstattung durch die Beihilfe und die ergänzende private Versicherung in Vorleistung treten müssen und der Verwaltungsaufwand entfällt. Dennoch entschied sich seit der Reform nur eine deutliche Minderheit der neu eingestellten Hamburger Beamten für das neue Modell, nämlich 1706 von 10 639.
Was die Belastungen für den Landeshaushalt anbelangt, ging der Hamburger Senat bei der Umstellung 2018 davon aus, dass langfristig Kostenneutralität erreicht werde.
Beamte, die sich gesetzlich krankenversichern wollen, müssen bisher nicht nur den Arbeitnehmer-, sondern auch den Arbeitgeber-Anteil zahlen.