Saarbruecker Zeitung

Saarland prüft neues Modell für Krankenver­sicherung von Beamten

Beamte sind bisher in aller Regel nicht gesetzlich krankenver­sichert, sondern erhalten Beihilfe. Nun prüft das Land die Übernahme eines Modells aus Hamburg.

- VON DANIEL KIRCH

SAARBRÜCKE­N Das Saarland könnte dem Beispiel mehrerer anderer Bundesländ­er folgen und seinen Beamten den Weg in die gesetzlich­e Krankenver­sicherung deutlich erleichter­n. Das Finanz- und das Innenminis­terium prüfen die Umsetzung des in Hamburg geltenden Modells in der saarländis­chen Landesverw­altung, wie ein Sprecher des Finanzress­orts auf SZ-Anfrage mitteilte. Dabei würden auch finanziell­e Auswirkung­en auf den Landeshaus­halt untersucht.

Beamte, die sich gesetzlich krankenver­sichern wollen, müssen bisher nicht nur den Arbeitnehm­er-, sondern auch den Arbeitgebe­r-Anteil zahlen – das macht es finanziell äußerst unattrakti­v. Hamburg hatte dies 2018 als erstes Bundesland geändert. In der Hansestadt erhalten neu eingestell­te Beamte, die sich für die gesetzlich­e Krankenver­sicherung entscheide­n, von ihrem Dienstherr­n den Arbeitgebe­r-Anteil überwiesen. Sie können dann auch ihre Kinder beitragsfr­ei mitversich­ern.

Der Hamburger Senat sah in dieser Gesetzesän­derung „ein Stück Sozialgesc­hichte in Deutschlan­d“. Denn das schaffe echte Wahlfreihe­it, sei gerecht, stärke die gesetzlich­e Krankenver­sicherung und verringere den Verwaltung­saufwand. Die SPDBundest­agsfraktio­n und Bundesgesu­ndheitsmin­ister Karl Lauterbach (SPD) befürworte­n das „Hamburger Modell“, das rund die Hälfte der Bundesländ­er inzwischen übernommen hat oder übernehmen will.

Beamte haben grundsätzl­ich einen Anspruch auf Krankenbei­hilfe. Das heißt, der Dienstherr zahlt bei aktiven Beamten 50 Prozent der ArztRechnu­ngen und bei Pensionäre­n 70 Prozent. Dafür müssen sie aber in Vorleistun­g treten und sich das Geld dann anschließe­nd über die Beihilfe und – für die restlichen 30 bis 50 Prozent – von einer ergänzende­n privaten Zusatzvers­icherung erstatten lassen.

Hintergrun­d für die Änderung in Hamburg war nach den Worten von Volker Wiedemann, dem Leiter des Personalam­ts Hamburgs, dass es „weder zeitgemäß noch sozial gerecht“sei, die Krankheits­kosten von Beamten ausschließ­lich über individuel­le Beihilfe und ergänzende private Krankenver­sicherung abzusicher­n. Als Vorteile sieht er auch, dass Beamte nicht mehr bis zur Kostenerst­attung durch die Beihilfe und die ergänzende private Versicheru­ng in Vorleistun­g treten müssen und der Verwaltung­saufwand entfällt. Dennoch entschied sich seit der Reform nur eine deutliche Minderheit der neu eingestell­ten Hamburger Beamten für das neue Modell, nämlich 1706 von 10 639.

Was die Belastunge­n für den Landeshaus­halt anbelangt, ging der Hamburger Senat bei der Umstellung 2018 davon aus, dass langfristi­g Kostenneut­ralität erreicht werde.

Beamte, die sich gesetzlich krankenver­sichern wollen, müssen bisher nicht nur den Arbeitnehm­er-, sondern auch den Arbeitgebe­r-Anteil zahlen.

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