Neues Gesetz für Verantwortungsgemeinschaft
Justizminister Marco Buschmann will Menschen rechtlich absichern, die außerhalb einer Ehe, Familie oder Partnerschaft Verantwortung füreinander übernehmen wollen. Die Opposition befürchtet die „ Anerkennung von Vielehen“.
Befreundete Senioren oder Alleinerziehende sollen es in Zukunft einfacher haben, im Alltag für einander einzustehen. Am Montag stellte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) Eckpunkte für das geplante familienrechtliche Modell der Verantwortungsgemeinschaft vor.
Es gebe im deutschen Recht „keinen Namen und keine zusammenhängenden Regeln für Verantwortungsbeziehungen jenseits von Ehe und Familie“, erklärte Buschmann am Montag in Berlin. „Mit der Einführung der Verantwortungsgemeinschaft wollen wir das ändern.“Dazu kündigte er einen baldigen Gesetzentwurf an. In diesen sogenannten Verantwortungsbeziehungen soll es möglich sein, etwa Auskunft im Krankenhaus zu erhalten oder die gemeinsame Haushaltsführung rechtlich abzusichern. Buschmann sprach von „passgenauen Lösungen“für die Betroffenen.
Die Eckpunkte des Justizministers sehen vor, dass sich nahestehende Volljährige künftig bestimmte Rechte für den jeweils anderen beim Notar festschreiben lassen können. Buschmann plant dafür ein Stufenmodell. In der „Grundstufe“soll es etwa darum gehen, bei der Auswahl eines rechtlichen Betreuers oder bei einer Lebensorganspende für die jeweils andere Person berücksichtigt zu
werden. In tiefergreifenden Modulen können weitere Rechte, die neben dem alltäglichen Zusammenleben, der Gesundheit und Pflege auch das Vermögen betreffen, vereinbart werden.
Eine Verantwortungsgemeinschaft soll maximal sechs Personen umfassen. Damit konkretisierte der Minister die Vorgabe aus dem Koalitionsvertrag, welcher noch von „zwei oder
mehr Personen“spricht, die „jenseits von Liebesbeziehungen“rechtlich füreinander Verantwortung übernehmen wollen.
Eine Ausnahme soll dabei die sogenannte Zugewinngemeinschaft darstellen, in der die Partner, ähnlich der Ehe, Vorsorge für den Fall der Beendigung der Gemeinschaft treffen können. Diese Form der Verantwortungsgemeinschaft könnte
laut Buschmanns Entwurf nur von zwei unverheirateten Menschen gewählt werden.
Um der zuvor bereits laut gewordenen Kritik aus der christdemokratischen Opposition den Wind aus den Segeln zu nehmen, betonte Buschmann: „Am besonderen Schutz von Ehe und Familie wird die Verantwortungsgemeinschaft nichts ändern. Sie wird Menschen das Leben etwas leichter machen, aber niemandem etwas wegnehmen.“Außerdem stellte er klar, dass das neue Familienrechtsinstitut keine Auswirkungen auf das Verhältnis von Eltern und Kindern haben werde und auch keine steuer- oder erbrechtlichen Folgen eingeplant seien.
Der Rechtsexperte der CDU/CSUBundestagsfraktion, Günter Krings
„Am besonderen Schutz von Ehe und Familie wird die Verantwortungsgemeinschaft nichts ändern.“Marco Buschmann (FDP) Bundesminister für Justiz
(CDU), kritisierte das Vorhaben als eine „rein symbolische Gesetzgebung“. Eine solche sei nie eine gute Idee, vor allem dann nicht, wenn sich „die Falschen daraus bedienen können“. Da niemand kontrollieren könne, „welcher Art die Beziehung zwischen Menschen in einer Verantwortungsgemeinschaft ist, würde hierdurch beispielsweise auch eine symbolische Anerkennung von Vielehen möglich“, warnte Krings.
Das Eckpunktepapier betont die Nichtigkeit des Vertrages über Verantwortungsgemeinschaften, wenn dieser zur Verfolgung von gesetzes- oder sittenwidrigen Zwecken geschlossen wurde. Voraussetzung aller Formen der Verantwortungsgemeinschaft soll lediglich ein „persönliches Näheverhältnis zwischen den Beteiligten“sein.