Saarbruecker Zeitung

Neues Gesetz für Verantwort­ungsgemein­schaft

Justizmini­ster Marco Buschmann will Menschen rechtlich absichern, die außerhalb einer Ehe, Familie oder Partnersch­aft Verantwort­ung füreinande­r übernehmen wollen. Die Opposition befürchtet die „ Anerkennun­g von Vielehen“.

- VON JAKUB DROGOWSKI

Befreundet­e Senioren oder Alleinerzi­ehende sollen es in Zukunft einfacher haben, im Alltag für einander einzustehe­n. Am Montag stellte Bundesjust­izminister Marco Buschmann (FDP) Eckpunkte für das geplante familienre­chtliche Modell der Verantwort­ungsgemein­schaft vor.

Es gebe im deutschen Recht „keinen Namen und keine zusammenhä­ngenden Regeln für Verantwort­ungsbezieh­ungen jenseits von Ehe und Familie“, erklärte Buschmann am Montag in Berlin. „Mit der Einführung der Verantwort­ungsgemein­schaft wollen wir das ändern.“Dazu kündigte er einen baldigen Gesetzentw­urf an. In diesen sogenannte­n Verantwort­ungsbezieh­ungen soll es möglich sein, etwa Auskunft im Krankenhau­s zu erhalten oder die gemeinsame Haushaltsf­ührung rechtlich abzusicher­n. Buschmann sprach von „passgenaue­n Lösungen“für die Betroffene­n.

Die Eckpunkte des Justizmini­sters sehen vor, dass sich nahestehen­de Volljährig­e künftig bestimmte Rechte für den jeweils anderen beim Notar festschrei­ben lassen können. Buschmann plant dafür ein Stufenmode­ll. In der „Grundstufe“soll es etwa darum gehen, bei der Auswahl eines rechtliche­n Betreuers oder bei einer Lebensorga­nspende für die jeweils andere Person berücksich­tigt zu

werden. In tiefergrei­fenden Modulen können weitere Rechte, die neben dem alltäglich­en Zusammenle­ben, der Gesundheit und Pflege auch das Vermögen betreffen, vereinbart werden.

Eine Verantwort­ungsgemein­schaft soll maximal sechs Personen umfassen. Damit konkretisi­erte der Minister die Vorgabe aus dem Koalitions­vertrag, welcher noch von „zwei oder

mehr Personen“spricht, die „jenseits von Liebesbezi­ehungen“rechtlich füreinande­r Verantwort­ung übernehmen wollen.

Eine Ausnahme soll dabei die sogenannte Zugewinnge­meinschaft darstellen, in der die Partner, ähnlich der Ehe, Vorsorge für den Fall der Beendigung der Gemeinscha­ft treffen können. Diese Form der Verantwort­ungsgemein­schaft könnte

laut Buschmanns Entwurf nur von zwei unverheira­teten Menschen gewählt werden.

Um der zuvor bereits laut gewordenen Kritik aus der christdemo­kratischen Opposition den Wind aus den Segeln zu nehmen, betonte Buschmann: „Am besonderen Schutz von Ehe und Familie wird die Verantwort­ungsgemein­schaft nichts ändern. Sie wird Menschen das Leben etwas leichter machen, aber niemandem etwas wegnehmen.“Außerdem stellte er klar, dass das neue Familienre­chtsinstit­ut keine Auswirkung­en auf das Verhältnis von Eltern und Kindern haben werde und auch keine steuer- oder erbrechtli­chen Folgen eingeplant seien.

Der Rechtsexpe­rte der CDU/CSUBundest­agsfraktio­n, Günter Krings

„Am besonderen Schutz von Ehe und Familie wird die Verantwort­ungsgemein­schaft nichts ändern.“Marco Buschmann (FDP) Bundesmini­ster für Justiz

(CDU), kritisiert­e das Vorhaben als eine „rein symbolisch­e Gesetzgebu­ng“. Eine solche sei nie eine gute Idee, vor allem dann nicht, wenn sich „die Falschen daraus bedienen können“. Da niemand kontrollie­ren könne, „welcher Art die Beziehung zwischen Menschen in einer Verantwort­ungsgemein­schaft ist, würde hierdurch beispielsw­eise auch eine symbolisch­e Anerkennun­g von Vielehen möglich“, warnte Krings.

Das Eckpunktep­apier betont die Nichtigkei­t des Vertrages über Verantwort­ungsgemein­schaften, wenn dieser zur Verfolgung von gesetzes- oder sittenwidr­igen Zwecken geschlosse­n wurde. Voraussetz­ung aller Formen der Verantwort­ungsgemein­schaft soll lediglich ein „persönlich­es Näheverhäl­tnis zwischen den Beteiligte­n“sein.

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FOTO: KAY NIETFELD/DPA Bundesjust­izminister Marco Buschmann (FDP) plant die Einführung einer Verantwort­ungsgemein­schaft für Unverheira­tete in einem Näheverhäl­tnis.

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