Streiks im Luftverkehr – Das können Reisende tun
Verdi hat das Bodenpersonal der Lufthansa zu einem ganztägigen Warnstreik an mehreren Flughäfen am Mittwoch aufgerufen. Viele Flugausfälle sind zu erwarten.
(dpa) Gefühlt folgt aktuell ein Streik auf den nächsten. Am Mittwoch hat die GewerkschaftVerdidas Bodenpersonal der Lufthansa zu einem ganztägigen Streik aufgerufen. Betroffen sind die Lufthansa-Standorte Frankfurt am Main, München, Hamburg, Berlin und Düsseldorf.
An manchen der Flughäfen könnte der Streik lautVerdi auch Auswirkungen auf andere Airlines der Star-Alliance-Partner haben zum Beispiel wenn dort das Schalterpersonal der Lufthansa diese Gäste normalerweise auch betreut..
Infos über Streichungen und Umbuchungsmöglichkeiten sollten Kunden der Lufthansa seit Montag 16 Uhr
per Mail oder in der Lufthansa App erhalten, teilte das Unternehmen im Internet mit. Wer für Mittwoch und Donnerstag einen Flug gebucht hat, den bittet die Lufthansa regelmäßig ihre Internetseite zu aktuellen Fluginformationen zu besuchen.
Welche Rechte Betroffene haben, erklärt der Reiserechtler Paul Degott: Die Fluggesellschaft muss bei Flugausfällen und Verspätungen von
mehr als drei Stunden aktiv andere Reisemöglichkeiten anbieten. Das kann auch automatisch passieren und etwa per Mail mitgeteilt werden. Ratsam ist immer, Kontakt mit der Airline aufzunehmen oder sich auf deren Internetseite zu informieren. Hat ein Flug mehr als fünf Stunden Verspätung, können Reisende das Ticket zurückgeben und ihr Geld zurückverlangen – Gutscheine müssen sie nicht akzeptieren. Auch Bearbeitungsgebühren dürfen nicht von der Airline einbehalten werden.
Der Haken ist: Man muss sich dann selbst darum kümmern, wie man dennoch ans Ziel kommt. Oft zahlt man dabei am Ende drauf und hat zusätzlich den Organisationsaufwand. Degott rät daher Reisenden, die Fluggesellschaft zu bemühen. Es sei günstiger, die Airline in der Pflicht zu lassen, sich um eine zeitnahe Ersatzbeförderung zu kümmern.
So sei es durch Hilfe der Airline vielleicht möglich, mit der Bahn zu einem anderen Flughafen zu fahren und von dort zu fliegen. Bei innerdeutschen Flügen bieten Airlines ihren Kunden oft auch Bahntickets an, um ans Ziel zu kommen. Bleibt man am Flughafen und wartet etwa auf einen Ersatzflug, muss die Airline einem je nach Wartezeit Mahlzeiten und Getränke bereitstellen.
Gegebenenfalls muss die Fluggesellschaft auch eine Unterbringung in einem Hotel und die nötigen Transfers besorgen.
Beim Thema Entschädigungen wird es etwas komplizierter. „Entscheidend ist, wer da streikt“, sagt Degott. Am Mittwoch ist das Bodenpersonal der Lufthansa zum Streik aufgerufen. Das heißt für betroffene Passagiere: Bei Verspätungen und Flugausfällen könnten Ausgleichsansprüche in Betracht kommen. Wie hoch mögliche Entschädigungen sind, legt die EU-Fluggastrechte-Verordnung fest. Bei Verspätungen von mehr als drei Stunden am Zielort oder kurzfristigen Annullierungen etwa liegen sie je nach Flugstrecke zwischen 250 und 600 Euro.
„Bei einer Pauschalreise ist der Veranstalter in der Pflicht“, sagt Degott. Wer aufgrund des Warnstreiks beispielsweise erst einen Tag später in den Urlaub fliegt, kann den Reisepreis anteilig mindern. Das heißt, man zahlt dann für einen Tag weniger.
Auch wenn Piloten in den Streik gehen, müssen sich Passagiere auf Ausfälle und Verspätungen einstellen. Auch hier gilt: Streiks oder Warnstreiks des eigenen Personals sind ein Umstand, der im Einflussbereich der Airline liegt. So zählen innerbetriebliche Streiks nach der aktuellen Rechtsprechung nicht als „außergewöhnlicher Umstand“, mit dem sie sich von der Zahlungsverpflichtung befreien könnten.
Schlechtes Wetter ist laut Paul Degott nicht automatisch ein außerordentlicher Umstand. „Auch wenn viele Fluggesellschaften dies gerne so argumentieren“, erklärt der Experte. Es komme dabei nämlich auf viele Fragen an: Welche Wettersituation wann eingetroffen ist. Wann diese der Fluggesellschaft bekannt geworden ist, wann und wie sie sich hierauf eingestellt hat oder nicht? Ist der Flugbetrieb am betroffenen Flughafen gleichwohl weitergegangen oder nicht? Waren andere Fluggesellschaften von der Wettersituation in gleicher Weise betroffen?
Infos über Streichungen und Umbuchungsmöglichkeiten sollten Kunden der Lufthansa seit Montag per Mail oder in der Lufthansa App erhalten.