Saarbruecker Zeitung

Streiks im Luftverkeh­r – Das können Reisende tun

Verdi hat das Bodenperso­nal der Lufthansa zu einem ganztägige­n Warnstreik an mehreren Flughäfen am Mittwoch aufgerufen. Viele Flugausfäl­le sind zu erwarten.

- VON PETER LÖSCHINGER UND TOM NEBE Produktion dieser Seite: Lukas Ciya Taskiran Markus Renz

(dpa) Gefühlt folgt aktuell ein Streik auf den nächsten. Am Mittwoch hat die Gewerkscha­ftVerdidas Bodenperso­nal der Lufthansa zu einem ganztägige­n Streik aufgerufen. Betroffen sind die Lufthansa-Standorte Frankfurt am Main, München, Hamburg, Berlin und Düsseldorf.

An manchen der Flughäfen könnte der Streik lautVerdi auch Auswirkung­en auf andere Airlines der Star-Alliance-Partner haben zum Beispiel wenn dort das Schalterpe­rsonal der Lufthansa diese Gäste normalerwe­ise auch betreut..

Infos über Streichung­en und Umbuchungs­möglichkei­ten sollten Kunden der Lufthansa seit Montag 16 Uhr

per Mail oder in der Lufthansa App erhalten, teilte das Unternehme­n im Internet mit. Wer für Mittwoch und Donnerstag einen Flug gebucht hat, den bittet die Lufthansa regelmäßig ihre Internetse­ite zu aktuellen Fluginform­ationen zu besuchen.

Welche Rechte Betroffene haben, erklärt der Reiserecht­ler Paul Degott: Die Fluggesell­schaft muss bei Flugausfäl­len und Verspätung­en von

mehr als drei Stunden aktiv andere Reisemögli­chkeiten anbieten. Das kann auch automatisc­h passieren und etwa per Mail mitgeteilt werden. Ratsam ist immer, Kontakt mit der Airline aufzunehme­n oder sich auf deren Internetse­ite zu informiere­n. Hat ein Flug mehr als fünf Stunden Verspätung, können Reisende das Ticket zurückgebe­n und ihr Geld zurückverl­angen – Gutscheine müssen sie nicht akzeptiere­n. Auch Bearbeitun­gsgebühren dürfen nicht von der Airline einbehalte­n werden.

Der Haken ist: Man muss sich dann selbst darum kümmern, wie man dennoch ans Ziel kommt. Oft zahlt man dabei am Ende drauf und hat zusätzlich den Organisati­onsaufwand. Degott rät daher Reisenden, die Fluggesell­schaft zu bemühen. Es sei günstiger, die Airline in der Pflicht zu lassen, sich um eine zeitnahe Ersatzbefö­rderung zu kümmern.

So sei es durch Hilfe der Airline vielleicht möglich, mit der Bahn zu einem anderen Flughafen zu fahren und von dort zu fliegen. Bei innerdeuts­chen Flügen bieten Airlines ihren Kunden oft auch Bahnticket­s an, um ans Ziel zu kommen. Bleibt man am Flughafen und wartet etwa auf einen Ersatzflug, muss die Airline einem je nach Wartezeit Mahlzeiten und Getränke bereitstel­len.

Gegebenenf­alls muss die Fluggesell­schaft auch eine Unterbring­ung in einem Hotel und die nötigen Transfers besorgen.

Beim Thema Entschädig­ungen wird es etwas komplizier­ter. „Entscheide­nd ist, wer da streikt“, sagt Degott. Am Mittwoch ist das Bodenperso­nal der Lufthansa zum Streik aufgerufen. Das heißt für betroffene Passagiere: Bei Verspätung­en und Flugausfäl­len könnten Ausgleichs­ansprüche in Betracht kommen. Wie hoch mögliche Entschädig­ungen sind, legt die EU-Fluggastre­chte-Verordnung fest. Bei Verspätung­en von mehr als drei Stunden am Zielort oder kurzfristi­gen Annullieru­ngen etwa liegen sie je nach Flugstreck­e zwischen 250 und 600 Euro.

„Bei einer Pauschalre­ise ist der Veranstalt­er in der Pflicht“, sagt Degott. Wer aufgrund des Warnstreik­s beispielsw­eise erst einen Tag später in den Urlaub fliegt, kann den Reisepreis anteilig mindern. Das heißt, man zahlt dann für einen Tag weniger.

Auch wenn Piloten in den Streik gehen, müssen sich Passagiere auf Ausfälle und Verspätung­en einstellen. Auch hier gilt: Streiks oder Warnstreik­s des eigenen Personals sind ein Umstand, der im Einflussbe­reich der Airline liegt. So zählen innerbetri­ebliche Streiks nach der aktuellen Rechtsprec­hung nicht als „außergewöh­nlicher Umstand“, mit dem sie sich von der Zahlungsve­rpflichtun­g befreien könnten.

Schlechtes Wetter ist laut Paul Degott nicht automatisc­h ein außerorden­tlicher Umstand. „Auch wenn viele Fluggesell­schaften dies gerne so argumentie­ren“, erklärt der Experte. Es komme dabei nämlich auf viele Fragen an: Welche Wettersitu­ation wann eingetroff­en ist. Wann diese der Fluggesell­schaft bekannt geworden ist, wann und wie sie sich hierauf eingestell­t hat oder nicht? Ist der Flugbetrie­b am betroffene­n Flughafen gleichwohl weitergega­ngen oder nicht? Waren andere Fluggesell­schaften von der Wettersitu­ation in gleicher Weise betroffen?

Infos über Streichung­en und Umbuchungs­möglichkei­ten sollten Kunden der Lufthansa seit Montag per Mail oder in der Lufthansa App erhalten.

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FOTO: DPA Am Mittwoch werden voraussich­tlich die meisten Flieger von Lufthansa am Boden bleiben. Grund ist ein Warnstreik der Gewerkscha­ft Verdi.

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