Mann aus Dillingen muss für Tötung seiner Mutter in Haft
Uwe C. hat seine Mutter in Dillingen-Pachten mit einem Stich ins Herz getötet. Davon ist das Saarbrücker Landgericht überzeugt, wie Richter Andreas Lauter am Montag in seiner Urteilsbegründung verlas. Die Fragen, die sich vor dem Urteil stellten: Hat Uwe C. die Tat im Juni 2023 in einem Zustand der Schuldunfähigkeit begannen? Der 35-Jährige bestreitet die Tat nicht, kann sich aber nicht mehr daran erinnern. Es habe nie Streit gegeben. Er habe seiner 67-jährigen Mutter sehr nahe gestanden, es tue ihm unfassbar leid, was passiert sei. Sein Anwalt Marius Müller und seine Familie gehen davon aus, dass er in einem unkontrollierbaren Zustand gewesen sei. Das Saarbrücker Landgericht hat am Montag nun ein Urteil gefällt. Der Mann muss für sieben Jahre und sechs Monate ins Gefängnis. Und nicht in eine Psychiatrische Klinik.
Dort hätten ihn Verteidiger und Familie gerne gesehen. Derzeit sitze sein Mandant in einer „Videozelle“der Saarbrücker Haftanstalt, erklärte Anwalt Müller. Er stehe 24 Stunden unter Beobachtung. C. könnte stürzen, er bekommt öfters Anfälle. Es wäre besser, er wäre in einer Klinik und würde sich einer Therapie unterziehen, so Müller. Doch weder die Staatsanwaltschaft noch Verteidigung beantragten eine Unterbringung im „Maßregelvollzug“, in einer Klinik. Die Voraussetzungen für eine Unterbringung nach dem Strafgesetzbuch lagen nicht vor.
Ein Gutachter konnte zumindest eine verminderte Schuldfähigkeit nach Paragraf 21 StGB feststellen. So attestierte er eine episodisch auftretende, psychotische Krankheit. Er gehe eher von einer „drogeninduzierten Psychose“aus, die allerdings nicht verstetigt sei. Und genau so eine „Dauerstörung“sei nötig, für eine Unterbringung nach Strafrecht.
Auch seine jahrelange Drogensucht reiche nicht für die Unterbringung in einer Forensik, da er zur Tatzeit gerade clean war. Eine weitere Theorie der Verteidigung war: Das Hirn des Angeklagten habe einen organischen Schaden. Solche „organischen Persönlichkeitsveränderungen“seien nicht selten, spielten auch in der Rechtsprechung eine Rolle, können zur kompletten Schuldunfähigkeit führen. Ärzte hätten Uwe C. laut Gutachter in den vergangenen drei Jahren mehreren Untersuchungen unterzogen, wie er aus den Krankenakten entnehmen konnte: Keine der Untersuchungen der Mediziner hätten Schäden gezeigt. Die Ärzte konnten sie daher ausschließen. Staatsanwältin Arlette Albert hatte in ihrem Plädoyer „für den Totschlag“elf Jahre gefordert, Verteidiger Müller sechs Jahre.