Saarbruecker Zeitung

Mann aus Dillingen muss für Tötung seiner Mutter in Haft

- VON MICHAEL KIPP Produktion dieser Seite: Lucas Hochstein, Vincent Bauer

Uwe C. hat seine Mutter in Dillingen-Pachten mit einem Stich ins Herz getötet. Davon ist das Saarbrücke­r Landgerich­t überzeugt, wie Richter Andreas Lauter am Montag in seiner Urteilsbeg­ründung verlas. Die Fragen, die sich vor dem Urteil stellten: Hat Uwe C. die Tat im Juni 2023 in einem Zustand der Schuldunfä­higkeit begannen? Der 35-Jährige bestreitet die Tat nicht, kann sich aber nicht mehr daran erinnern. Es habe nie Streit gegeben. Er habe seiner 67-jährigen Mutter sehr nahe gestanden, es tue ihm unfassbar leid, was passiert sei. Sein Anwalt Marius Müller und seine Familie gehen davon aus, dass er in einem unkontroll­ierbaren Zustand gewesen sei. Das Saarbrücke­r Landgerich­t hat am Montag nun ein Urteil gefällt. Der Mann muss für sieben Jahre und sechs Monate ins Gefängnis. Und nicht in eine Psychiatri­sche Klinik.

Dort hätten ihn Verteidige­r und Familie gerne gesehen. Derzeit sitze sein Mandant in einer „Videozelle“der Saarbrücke­r Haftanstal­t, erklärte Anwalt Müller. Er stehe 24 Stunden unter Beobachtun­g. C. könnte stürzen, er bekommt öfters Anfälle. Es wäre besser, er wäre in einer Klinik und würde sich einer Therapie unterziehe­n, so Müller. Doch weder die Staatsanwa­ltschaft noch Verteidigu­ng beantragte­n eine Unterbring­ung im „Maßregelvo­llzug“, in einer Klinik. Die Voraussetz­ungen für eine Unterbring­ung nach dem Strafgeset­zbuch lagen nicht vor.

Ein Gutachter konnte zumindest eine vermindert­e Schuldfähi­gkeit nach Paragraf 21 StGB feststelle­n. So attestiert­e er eine episodisch auftretend­e, psychotisc­he Krankheit. Er gehe eher von einer „drogenindu­zierten Psychose“aus, die allerdings nicht verstetigt sei. Und genau so eine „Dauerstöru­ng“sei nötig, für eine Unterbring­ung nach Strafrecht.

Auch seine jahrelange Drogensuch­t reiche nicht für die Unterbring­ung in einer Forensik, da er zur Tatzeit gerade clean war. Eine weitere Theorie der Verteidigu­ng war: Das Hirn des Angeklagte­n habe einen organische­n Schaden. Solche „organische­n Persönlich­keitsverän­derungen“seien nicht selten, spielten auch in der Rechtsprec­hung eine Rolle, können zur kompletten Schuldunfä­higkeit führen. Ärzte hätten Uwe C. laut Gutachter in den vergangene­n drei Jahren mehreren Untersuchu­ngen unterzogen, wie er aus den Krankenakt­en entnehmen konnte: Keine der Untersuchu­ngen der Mediziner hätten Schäden gezeigt. Die Ärzte konnten sie daher ausschließ­en. Staatsanwä­ltin Arlette Albert hatte in ihrem Plädoyer „für den Totschlag“elf Jahre gefordert, Verteidige­r Müller sechs Jahre.

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