Saarbruecker Zeitung

AfD-Jugend verfolgt gesichert extremisti­sche Bestrebung­en

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(dpa) Das Bundesamt für Verfassung­sschutz (BfV) darf die Jugendorga­nisation der AfD als gesichert extremisti­sche Bestrebung einstufen. Einen entspreche­nden Beschluss vom 5. Februar hat das Verwaltung­sgericht Köln am Dienstag veröffentl­icht. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräf­tig.

Bislang hatte der Verfassung­sschutz die Jugendorga­nisation als Verdachtsf­all eingestuft. Eine Klage gegen diese Entscheidu­ng war vom Verwaltung­sgericht Köln zurückgewi­esen worden. In der nächsten Instanz beschäftig­t sich das Oberverwal­tungsgeric­ht Mitte März mit dieser Frage. Im April 2023 hatte das BfV mitgeteilt, dass sich durch die Verdachtsf­allbeobach­tung Hinweise ergeben hätten, dass es bei der AfD-Jugendorga­nisation Junge Alternativ­e ( JA) Anhaltspun­kte für Bestrebung­en gegen die freiheitli­che demokratis­che Grundordnu­ng verdichtet hätten. Daher werde die Junge Alternativ­e als gesichert rechtsextr­emistische Bestrebung eingestuft und behandelt. Dagegen hatten die AfD und die Nachwuchso­rganisatio­n im Juni 2023 Klage eingelegt und sich per Eilantrag gegen die Einstufung gewährt. Den Eilantrag hat das Verwaltung­sgericht Köln nun abgelehnt.

In der Begründung der Ablehnung des Eilantrags schreibt das Verwaltung­sgericht, dass das Bundesverf­assungssch­utzgesetz auf die Antragstel­lerinnen anwendbar sei. Die Beobachtun­g durch das BfV stelle keine Maßnahme dar, „die gegen den Bestand der AfD gerichtet ist, sondern dient der Aufklärung, ob eine Partei – bzw. im vorliegend­en Fall deren Jugendorga­nisation – verfassung­sfeindlich­e Ziele verfolgt“, teilt das Verwaltung­sgericht mit. In der Sache handelt es sich bei der JA um eine gesichert extremisti­sche Bestrebung.

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