AfD scheitert mit Vorstoß zu Verfassungsklagen
(kir) Die AfD-Fraktion im Landtag ist am Mittwoch mit dem Versuch gescheitert, die Hürden für Verfassungsbeschwerden von Abgeordneten deutlich zu senken. Um die Vereinbarkeit von Landesgesetzen mit der Landesverfassung vom Verfassungsgerichtshof überprüfen zu lassen (abstrakte Normenkontrolle), bedarf es des Antrags eines Drittels der 51 Abgeordneten, also von 17 Abgeordneten.
Nach dem Antrag der AfD-Fraktion zur Änderung der Verfassung sollte jede Fraktion gleich welcher Größe oder ein Zehntel der Abgeordneten, also sechs, das höchste Gericht des Landes anrufen dürfen. Dies sei „zur Stärkung der Rechte parlamentarischer Minderheiten im Landtag“notwendig.
Der AfD-Abgeordnete Christoph Schaufert sagte, da die Parteienlandschaft immer weiter zersplittere, sei die Mindestzahl von 17 Abgeordneten immer schwieriger zu erreichen. Das Saarland habe bei der abstrakten Normenkontrolle die höchste Hürde bundesweit. Schaufert deutete an, dass seine Fraktion gegen den Transformationsfonds der Landesregierung klagen würde.
SPD und CDU lehnten den Vorstoß ab. „Die Wahrheit ist: Die AfD interessiert sich nur für Rechte von Minderheiten, wenn es um sie selbst geht“, sagte Nadia Schindelhauer (SPD). Man müsse kein Prophet sein, um vorherzusagen, dass die dreiköpfige AfD-Fraktion inflationär Gebrauch von der Klagemöglichkeit machen würde. Auch Dagmar Heib (CDU) warnte vor einer Lähmung des Verfassungsgerichtshofs, wenn das Quorum gesenkt wird. Die Antragsbefugnis vor dem Verfassungsgerichtshof sei kein parlamentarisches Minderheitenrecht, sondern diene dem Schutz der Verfassung.