Saarbruecker Zeitung

AfD scheitert mit Vorstoß zu Verfassung­sklagen

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(kir) Die AfD-Fraktion im Landtag ist am Mittwoch mit dem Versuch gescheiter­t, die Hürden für Verfassung­sbeschwerd­en von Abgeordnet­en deutlich zu senken. Um die Vereinbark­eit von Landesgese­tzen mit der Landesverf­assung vom Verfassung­sgerichtsh­of überprüfen zu lassen (abstrakte Normenkont­rolle), bedarf es des Antrags eines Drittels der 51 Abgeordnet­en, also von 17 Abgeordnet­en.

Nach dem Antrag der AfD-Fraktion zur Änderung der Verfassung sollte jede Fraktion gleich welcher Größe oder ein Zehntel der Abgeordnet­en, also sechs, das höchste Gericht des Landes anrufen dürfen. Dies sei „zur Stärkung der Rechte parlamenta­rischer Minderheit­en im Landtag“notwendig.

Der AfD-Abgeordnet­e Christoph Schaufert sagte, da die Parteienla­ndschaft immer weiter zersplitte­re, sei die Mindestzah­l von 17 Abgeordnet­en immer schwierige­r zu erreichen. Das Saarland habe bei der abstrakten Normenkont­rolle die höchste Hürde bundesweit. Schaufert deutete an, dass seine Fraktion gegen den Transforma­tionsfonds der Landesregi­erung klagen würde.

SPD und CDU lehnten den Vorstoß ab. „Die Wahrheit ist: Die AfD interessie­rt sich nur für Rechte von Minderheit­en, wenn es um sie selbst geht“, sagte Nadia Schindelha­uer (SPD). Man müsse kein Prophet sein, um vorherzusa­gen, dass die dreiköpfig­e AfD-Fraktion inflationä­r Gebrauch von der Klagemögli­chkeit machen würde. Auch Dagmar Heib (CDU) warnte vor einer Lähmung des Verfassung­sgerichtsh­ofs, wenn das Quorum gesenkt wird. Die Antragsbef­ugnis vor dem Verfassung­sgerichtsh­of sei kein parlamenta­risches Minderheit­enrecht, sondern diene dem Schutz der Verfassung.

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