Lohn- und Gehaltsabrechnung – Leistungen eines Steuerberaters
Zu den unternehmerischen Pflichten gehört die korrekte Lohn- und Gehaltsabrechnung. Vielfältige gesetzliche Vorgaben müssen beachtet werden. Kompetente Steuerberater aus der Region können bei der schwierigen Aufgabe wirksam unterstützen.
Der Begriff „Lohn- und Gehaltsabrechnung“kommt im allgemeinen Sprachgebrauch einigermaßen harmlos um die Ecke. Denn er beschreibt die Verpflichtung von Unternehmen, ihre Arbeitnehmer auf Grundlage der geschlossenen Verträge und von diesen erbrachten Leistungen korrekt zu bezahlen. Doch mit der Aufstellung des monatlich fälligen Zahlenwerks sind in
Deutschland zahlreiche rechtliche Regelungen verknüpft. Und die sind nicht nur komplex, sondern durchaus auch kompliziert. Nicht wenige Unternehmen empfinden die Bestimmungen als bürokratischen Hürden, die zeitaufwändig sind, Personal binden, Produktivität und Kreativität mindern. Und weil Unternehmer eigentlich alle Kraft auf den wirtschaftlichen Erfolg konzentrieren wollen, erfreut sich die Unterstützung, die Steuerberater aus der Region bei der Lohn- und Gehaltsabrechnung leisten können, wachsender Beliebtheit.
Name, Anschrift, Geburtsdatum, Sozialversicherungsnummer, Steuer-ID und Steuerklasse des Beschäftigten sind auf der Lohn- und Gehaltsabrechnung vermerkt, Ebenso wie der Beginn des Arbeitsverhältnisses, der Abrechnungszeitraum und die Entgeltbestandteile. Zu der stundengenauen Berechnung des Lohns oder der Überweisung des vereinbarten Gehalts und der Übersicht über bereits genommene und noch verbleibende Urlaubstage gesellen sich vorgeschriebene Meldungen der Daten an staatliche Stellen, Renten- und Krankenversicherungen. Noch komplizierter wird die individuell zu erstellende Lohn- und Gehaltsabrechnung beispielsweise dann, wenn es um die Einbeziehung der betrieblichen Altersvorsorge durch Gehaltsumwandlung geht, die Regelungen zur Versteuerung eines Firmenwagens, Spesen, Tankgutscheine, Mutterschutz, Elternzeit, Krankentage und Kurzarbeit.
Was gehört alles dazu?
Steuerberater kann wirksam entlasten
Die zuverlässig erstellte Datenübersicht ist Grundlage der Zahlungen des Arbeitgebers an die Arbeitnehmer direkt, aber auch an Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung, an Ämter, Kassen und Versorgungseinrichtungen.
Die Beachtung vielfältiger, durchaus komplizierter Vorgaben gehört für Steuerbe
rater zum alltäglichen Aufgabenfeld. Mit Fach- und Rechtskompetenz können die Steuerexperten auch bei der Lohn- und Gehaltsabrechnung
größere Unternehmen wirksam unterstützen – und kleineren Firmen die Einrichtung einer eigenen Lohnbuchhaltung ersparen. Die Kosten für
die Erstellung der Abrechnung und die Führung der Lohnkonten berechnen sich nach der gültigen Gebührenordnung für Steuerberater.