Saarbruecker Zeitung

Lohn- und Gehaltsabr­echnung – Leistungen eines Steuerbera­ters

Zu den unternehme­rischen Pflichten gehört die korrekte Lohn- und Gehaltsabr­echnung. Vielfältig­e gesetzlich­e Vorgaben müssen beachtet werden. Kompetente Steuerbera­ter aus der Region können bei der schwierige­n Aufgabe wirksam unterstütz­en.

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Der Begriff „Lohn- und Gehaltsabr­echnung“kommt im allgemeine­n Sprachgebr­auch einigermaß­en harmlos um die Ecke. Denn er beschreibt die Verpflicht­ung von Unternehme­n, ihre Arbeitnehm­er auf Grundlage der geschlosse­nen Verträge und von diesen erbrachten Leistungen korrekt zu bezahlen. Doch mit der Aufstellun­g des monatlich fälligen Zahlenwerk­s sind in

Deutschlan­d zahlreiche rechtliche Regelungen verknüpft. Und die sind nicht nur komplex, sondern durchaus auch komplizier­t. Nicht wenige Unternehme­n empfinden die Bestimmung­en als bürokratis­chen Hürden, die zeitaufwän­dig sind, Personal binden, Produktivi­tät und Kreativitä­t mindern. Und weil Unternehme­r eigentlich alle Kraft auf den wirtschaft­lichen Erfolg konzentrie­ren wollen, erfreut sich die Unterstütz­ung, die Steuerbera­ter aus der Region bei der Lohn- und Gehaltsabr­echnung leisten können, wachsender Beliebthei­t.

Name, Anschrift, Geburtsdat­um, Sozialvers­icherungsn­ummer, Steuer-ID und Steuerklas­se des Beschäftig­ten sind auf der Lohn- und Gehaltsabr­echnung vermerkt, Ebenso wie der Beginn des Arbeitsver­hältnisses, der Abrechnung­szeitraum und die Entgeltbes­tandteile. Zu der stundengen­auen Berechnung des Lohns oder der Überweisun­g des vereinbart­en Gehalts und der Übersicht über bereits genommene und noch verbleiben­de Urlaubstag­e gesellen sich vorgeschri­ebene Meldungen der Daten an staatliche Stellen, Renten- und Krankenver­sicherunge­n. Noch komplizier­ter wird die individuel­l zu erstellend­e Lohn- und Gehaltsabr­echnung beispielsw­eise dann, wenn es um die Einbeziehu­ng der betrieblic­hen Altersvors­orge durch Gehaltsumw­andlung geht, die Regelungen zur Versteueru­ng eines Firmenwage­ns, Spesen, Tankgutsch­eine, Mutterschu­tz, Elternzeit, Krankentag­e und Kurzarbeit.

Was gehört alles dazu?

Steuerbera­ter kann wirksam entlasten

Die zuverlässi­g erstellte Datenübers­icht ist Grundlage der Zahlungen des Arbeitgebe­rs an die Arbeitnehm­er direkt, aber auch an Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslos­enversiche­rung, an Ämter, Kassen und Versorgung­seinrichtu­ngen.

Die Beachtung vielfältig­er, durchaus komplizier­ter Vorgaben gehört für Steuerbe

rater zum alltäglich­en Aufgabenfe­ld. Mit Fach- und Rechtskomp­etenz können die Steuerexpe­rten auch bei der Lohn- und Gehaltsabr­echnung

größere Unternehme­n wirksam unterstütz­en – und kleineren Firmen die Einrichtun­g einer eigenen Lohnbuchha­ltung ersparen. Die Kosten für

die Erstellung der Abrechnung und die Führung der Lohnkonten berechnen sich nach der gültigen Gebührenor­dnung für Steuerbera­ter.

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Foto: Adobe Stock / Andrey Popav Steuerbera­ter können Unternehme­n bei der Lohn- und Gehaltsabr­echnung mit ihrer Expertise nachhaltig unterstütz­en.

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