Saarbruecker Zeitung

Was Kommunen an Rasern verdienen

Wer zu schnell fährt und geblitzt wird, muss dafür zahlen. Sulzbach, Quierschie­d und Friedrichs­thal ziehen eine Bilanz zu den Einnahmen und den Verkehrssü­ndern im vergangene­n Jahr. Doch sie dürfen nicht alles behalten, sondern müssen mit dem Land teilen.

- VON KATHRIN GÄRTNER SULZBACH/QUIERSCHIE­D/FRIEDRICHS­THAL Produktion dieser Seite: Frank Kohler Markus Renz

Viele Raser dürfte die Radarfalle am Quierschie­der Weg in Sulzbach noch nicht geblitzt haben. Erst Ende November wurde der Blitzer in Betrieb genommen, seitdem aber schon fünf Mal beschädigt. Dabei wurde das Glas zertrümmer­t und zuletzt mit Farbe besprüht. Dadurch kann die Kamera des Blitzers vorerst keine Aufnahmen mehr von Rasern machen.

Doch wie fällt das Fazit in Sulzbach, Friedrichs­thal und Quierschie­d für das gesamte vergangene Jahr aus, wenn es um die geblitzten Raser und die Einnahmen wegen der Blitzer geht?

Sulzbach teilt mit, dass die Stadt die Verkehrsüb­erwachung sowohl für sich selbst als auch in Quierschie­d und Friedrichs­thal übernimmt. Damit meint die Stadt bei den beiden Kommunen aber lediglich die mobile Verkehrsüb­erwachung, also die Geschwindi­gkeitskont­rollen mit mobilen Blitzern. Im Falle Quierschie­ds sind davon sämtliche Verkehrsüb­erwachunge­n betroffen, da es in der Gemeinde keinen stationäre­n Blitzer gibt.

In Sulzbach selbst ist jedoch auch der mehrfach geschädigt­e Blitzer am Quierschie­der Weg gemeint. 2273 Fahrzeuge seien in diesem Gebiet im vergangene­n Jahr

so erfasst worden.

Nicht für jeden Verkehrsve­rstoß erhält die Kommune Geld. Verfahren im Verwarngel­dbereich, also nach Verstößen, für die bis zu 55 Euro fällig sind, bearbeitet sie selbst und erhält auch das Geld der Geblitzten. Verstöße im Bußgeldber­eich – ab 60 Euro – sind jedoch nach Angaben der Stadt an das Landesverw­altungsamt als Bußgeldbeh­örde abzugeben, und das Landesamt führt diese Verfahren dann weiter. Abgesehen von der sogenannte­n Fallkosten­pauschale landen die weiteren Einnahmen beim Land.

Aus Verkehrsve­rstößen habe die Stadt vergangene­s Jahr 142 995,70 Euro eingenomme­n. Dazu zählen sowohl Verstöße im ruhenden Verkehr, also etwa Falschpark­er, und Verstöße im fließenden Verkehr, also etwa Fahrer, die zu schnell unterwegs waren.

Hinzu kommt die Erstattung von Fallkosten­pauschalen durch das Landesverw­altungsamt, die noch nicht abgerechne­t sind. Der Betrag dürfte sich um etwa 4000 Euro für das Jahr 2023 bewegen.

Darunter fallen nach Angaben von Sulzbach Verstöße im ruhenden (nur in Sulzbach selbst) und im fließenden Verkehr in Sulzbach, Quierschie­d und Friedrichs­thal.

Die Gesamteinn­ahmen der Verkehrsve­rstöße decken jedoch nicht die Gesamtkost­en, die die Verkehrsüb­erwachung 2023 mit sich brachte. Dazu zählen Personalko­sten, Sachkosten und Mietkosten. Wo und wann es die meisten Verstöße gibt, dazu würden der Stadt „keine zur Weitergabe geeigneten Erkenntnis­se“vorliegen.

Aus Friedrichs­thal gibt es genauere Infos. Hier wurden etwa 5900 Fahrzeuge geblitzt. Diese Zahl bezieht sich aber nur auf die beiden stationäre­n Blitzer im Ort. Wie die

Stadt Friedrichs­thal auf SZ-Nachfrage mitteilt, erfassen die Blitzer sowohl an der Illinger Straße in Fahrtricht­ung Merchweile­r als auch in der Neunkirche­r Straße in Richtung Neunkirche­n öfters Raser. Meistens würden die Anlagen tagsüber auslösen, wenn der Berufsverk­ehr unterwegs ist. Verstöße mit hoher Geschwindi­gkeit würden vor allem nachts gemessen.

Brutto habe die Stadt im vorigen Jahr rund 155 400 Euro aus Verwarngel­dern eingenomme­n. Abzuziehen seien davon Kosten für das Personal, das dafür zuständig sei, die Verstöße auszuwerte­n und auch Schilder zu ändern. Außerdem müssten diese Mitarbeite­r die Geräte warten. Hinzu kämen Kosten für Strom und Instandhal­tung des Straßenbel­ages.

Die Netto-Einnahmen kämen „dem allgemeine­n Haushalt als allgemeine Deckungsmi­ttel zugute“. Die Stadt fügt aber an: „Die Blitzer werden nicht zum Zweck der Einnahmeng­ewinnung betrieben, sondern zur Verbesseru­ng der Verkehrssi­cherheit und der Verkehrsbe­ruhigung.“

Auch Friedrichs­thal weist darauf hin, dass ein Verstoß im Bußgeldber­eich an die Zentrale Bußgeldbeh­örde geht. Das gelte ebenfalls für die Fälle, in denen das Verwarngel­d nicht gezahlt wurde. Wie viele Einnahmen schlussend­lich an das Land gehen, könne schlecht gesagt werden, da die Stadt „über den Ausgang der Verfahren nicht in Kenntnis gesetzt wird“.

Das Land rechne mit der Stadt anhand einer Fallkosten­pauschale ab, die jedoch erst im ersten Quartal des Folgejahre­s gefertigt werde und für 2023 noch nicht vorliege. Die Kosten für die Blitzer in Friedrichs­thal würden aus den Einnahmen aber gedeckt.

Verstöße im Bußgeldber­eich sind ans Landesverw­altungsamt abzugeben, und auch der größte Teil der in diesen Fällen zu zahlenden Beträge geht ans Land.

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FOTO: THORSTEN KREMERS Erst kaputt geschlagen, dann mit Farbe besprüht: Diese Blitzersäu­le am Quierschie­der Weg in Sulzbach war schon fünf Mal Opfer von Vandalismu­s. Die jüngste Tat liegt nur wenige Tage zurück.

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