Saarbruecker Zeitung

Anders als Saarland: Ampel lässt „Rasse“in Verfassung

- Produktion dieser Seite: Lucas Hochstein, Lukas Ciya Taskiran Isabelle Schmitt

(kir/ulb/dpa) Monatelang wurde im Saarland diskutiert: Am Mittwoch schließlic­h strich der Landtag das Wort „Rasse“aus der Saar-Verfassung. Angeregt wurde die Debatte nicht zuletzt durch die Pläne, auf die sich die Berliner Ampel-Parteien im Koalitions­vertag geeinigt hatten. Jetzt die überrasche­nde Wende im Bund: Drei Tage nach dem endgültige­n Beschluss des Saar-Landtags wurde am Freitag bekannt, dass die Ampel nun davon Abstand nimmt, den Begriff Rasse aus dem Grundgeset­z zu streichen. Die Gründe könnten auch die Diskussion im Saarland über den Schutz von Minderheit­en befeuern.

In Artikel 3 des Grundgeset­zes steht derzeit unter anderem: „Niemand darf wegen seines Geschlecht­es, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politische­n Anschauung­en benachteil­igt oder bevorzugt werden.“Kritiker bemängeln aber, dass die Verfassung mit der bisherigen Formulieru­ng auch die Vorstellun­g transporti­ert, dass es tatsächlic­h menschlich­e Rassen gibt. Der Präsident des Zentralrat­es der Juden, Josef Schuster, hatte sich dennoch gegen eine Streichung des Begriffes ausgesproc­hen. Dieser erinnere an den Holocaust, mit ihm streiche man diese Erinnerung aus der Verfassung – und „irgendwann auch aus unserem Gedächtnis.“Auch gab es Bedenken, welche Formulieru­ng juristisch einen ähnlichen Schutz sichern könne.

Am Mittwoch hatte im Saar-Landtag lediglich die AfD-Fraktion gegen die Änderung der Saar-Verfassung beim Thema Rasse gestimmt. Nun heißt es dort, dass niemand „aufgrund rassistisc­her Zuschreibu­ngen“diskrimini­ert werden darf. Tatsächlic­h deutete sich aber in der Debatte eine erneute Änderung ab. SPD- und CDU-Fraktion sprachen sich dafür aus, eine Klausel gegen Antisemiti­smus in die Verfassung aufzunehme­n.

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