Anders als Saarland: Ampel lässt „Rasse“in Verfassung
(kir/ulb/dpa) Monatelang wurde im Saarland diskutiert: Am Mittwoch schließlich strich der Landtag das Wort „Rasse“aus der Saar-Verfassung. Angeregt wurde die Debatte nicht zuletzt durch die Pläne, auf die sich die Berliner Ampel-Parteien im Koalitionsvertag geeinigt hatten. Jetzt die überraschende Wende im Bund: Drei Tage nach dem endgültigen Beschluss des Saar-Landtags wurde am Freitag bekannt, dass die Ampel nun davon Abstand nimmt, den Begriff Rasse aus dem Grundgesetz zu streichen. Die Gründe könnten auch die Diskussion im Saarland über den Schutz von Minderheiten befeuern.
In Artikel 3 des Grundgesetzes steht derzeit unter anderem: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.“Kritiker bemängeln aber, dass die Verfassung mit der bisherigen Formulierung auch die Vorstellung transportiert, dass es tatsächlich menschliche Rassen gibt. Der Präsident des Zentralrates der Juden, Josef Schuster, hatte sich dennoch gegen eine Streichung des Begriffes ausgesprochen. Dieser erinnere an den Holocaust, mit ihm streiche man diese Erinnerung aus der Verfassung – und „irgendwann auch aus unserem Gedächtnis.“Auch gab es Bedenken, welche Formulierung juristisch einen ähnlichen Schutz sichern könne.
Am Mittwoch hatte im Saar-Landtag lediglich die AfD-Fraktion gegen die Änderung der Saar-Verfassung beim Thema Rasse gestimmt. Nun heißt es dort, dass niemand „aufgrund rassistischer Zuschreibungen“diskriminiert werden darf. Tatsächlich deutete sich aber in der Debatte eine erneute Änderung ab. SPD- und CDU-Fraktion sprachen sich dafür aus, eine Klausel gegen Antisemitismus in die Verfassung aufzunehmen.