Rehlinger oder Winzent – wer ist das Saarland-Oberhaupt?
(kir) Spieglein, Spieglein an der Wand, wer ist die Nummer eins im ganzen Land? Ministerpräsidentin Anke Rehlinger (SPD)? Oder etwa Landtagspräsidentin Heike Winzent (SPD)?
Diese Frage kam auf, als die SZ kürzlich über die Hochzeit der Landtagspräsidentin berichtete und schrieb: „Landtagspräsidentin Heike Becker, protokollarisch die Nummer eins des Landes, hat geheiratet und den Familiennamen ihres Partners angenommen.“Dagegen wurde eingewandt, dass in der Verfassung des Saarlandes steht: „Der Ministerpräsident vertritt das Land nach außen.“In der Verfassung des Saarlandes wird man jedoch zur protokollarischen Rangfolge nichts finden. „Es gibt in der Bundesrepublik keine offiziellen protokollarischen Ranglisten, die eine innerstaatliche Rangordnung verbindlich festlegen würden“, bestätigt die Landtagsverwaltung.
Auf Bundesebene lautet die Rangfolge wie folgt: 1. Bundespräsidentin oder Bundespräsident, 2. Präsidentin oder Präsident des Deutschen Bundestages, 3. Bundeskanzlerin oder Bundeskanzler, 4. Präsidentin oder Präsident des Bundesrates (zugleich Stellvertreter/in des Staatsoberhaupts), 5. Präsidentin oder Präsident des Bundesverfassungsgerichts. Nach dieser Rangfolge richten sich zum Beispiel die Sitzordnung bei Feiern und Gedenkveranstaltungen.
In der Staatspraxis habe sich etabliert, dass das Protokoll den/die Vertreter/in der Legislative ranghöher als den/die Vertreter/in der Exekutive platziert, erklärt die Verwaltung des saarländischen Landtags. Das gilt auch in den Bundesländern. „Demnach ist die Landtagspräsidentin als Vertreterin der Legislative ranghöher als die Ministerpräsidentin als Vertreterin der Exekutive.“Jedoch unterliege jeder Anlass in der protokollarischen Praxis einer individuellen Prüfung. Es gibt Anlässe, bei denen die Landtagspräsidentin der Ministerpräsidentin den Vortritt lässt.