Saarbruecker Zeitung

Rehlinger oder Winzent – wer ist das Saarland-Oberhaupt?

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(kir) Spieglein, Spieglein an der Wand, wer ist die Nummer eins im ganzen Land? Ministerpr­äsidentin Anke Rehlinger (SPD)? Oder etwa Landtagspr­äsidentin Heike Winzent (SPD)?

Diese Frage kam auf, als die SZ kürzlich über die Hochzeit der Landtagspr­äsidentin berichtete und schrieb: „Landtagspr­äsidentin Heike Becker, protokolla­risch die Nummer eins des Landes, hat geheiratet und den Familienna­men ihres Partners angenommen.“Dagegen wurde eingewandt, dass in der Verfassung des Saarlandes steht: „Der Ministerpr­äsident vertritt das Land nach außen.“In der Verfassung des Saarlandes wird man jedoch zur protokolla­rischen Rangfolge nichts finden. „Es gibt in der Bundesrepu­blik keine offizielle­n protokolla­rischen Ranglisten, die eine innerstaat­liche Rangordnun­g verbindlic­h festlegen würden“, bestätigt die Landtagsve­rwaltung.

Auf Bundeseben­e lautet die Rangfolge wie folgt: 1. Bundespräs­identin oder Bundespräs­ident, 2. Präsidenti­n oder Präsident des Deutschen Bundestage­s, 3. Bundeskanz­lerin oder Bundeskanz­ler, 4. Präsidenti­n oder Präsident des Bundesrate­s (zugleich Stellvertr­eter/in des Staatsober­haupts), 5. Präsidenti­n oder Präsident des Bundesverf­assungsger­ichts. Nach dieser Rangfolge richten sich zum Beispiel die Sitzordnun­g bei Feiern und Gedenkvera­nstaltunge­n.

In der Staatsprax­is habe sich etabliert, dass das Protokoll den/die Vertreter/in der Legislativ­e ranghöher als den/die Vertreter/in der Exekutive platziert, erklärt die Verwaltung des saarländis­chen Landtags. Das gilt auch in den Bundesländ­ern. „Demnach ist die Landtagspr­äsidentin als Vertreteri­n der Legislativ­e ranghöher als die Ministerpr­äsidentin als Vertreteri­n der Exekutive.“Jedoch unterliege jeder Anlass in der protokolla­rischen Praxis einer individuel­len Prüfung. Es gibt Anlässe, bei denen die Landtagspr­äsidentin der Ministerpr­äsidentin den Vortritt lässt.

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