Ordnungswidrigkeiten, Verkehrszivil- & Verkehrsstrafrecht
Wie werden Vergehen im Straßenverkehr sanktioniert und wann kommt das Verkehrsrecht zur Anwendung? Ein Überblick!
Wer am Straßenverkehr teilnimmt, ob als Auto- und Motorradfahrer, als Radfahrer oder als Fußgänger, unterliegt gewissen Regeln und bewegt sich nicht im rechtsfreien Raum – auch wenn so manche, hat man den Eindruck, dieses Privileg allzu gerne für sich beanspruchen würden. Folglich gibt es auch einen großen Sanktionskatalog, der die ganze Bandbreite an Vergehen zu erfassen sucht und entsprechende Strafen in Aussicht stellt. Wie diese ausfallen, hängt unter anderem davon ab, ob es sich um Ordnungswidrigkeiten handelt oder ob das Verkehrszivil- bzw. das Verkehrsstrafrecht greift.
Ordnungswidrigkeiten kosten Geld
Unter dem Oberbegriff der Ordnungswidrigkeiten lassen sich eher harmlose Fehlhandlungen fassen wie das Falschparken, das Parken ohne Parkscheibe oder die Geschwindigkeitsüberschreitung. Weitere Ordnungswidrigkeiten sind die Missachtung der Vorfahrt, zu geringer Abstand, Missachtung des Überholverbots oder ein nicht angelegter Sicherheitsgurt. Aber auch das Überfahren einer roten Ampel oder die Nutzung des Handys am Steuer fallen hierunter.
Es gilt grundsätzlich: Ordnungswidrigkeiten sind keine Straftaten! Wer sich eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr zu Schulden kommen lässt, muss mit einem Verwarn- bzw. Bußgeld sowie je nach Schwere mit einem Fahrverbot und Punkten in Flensburg rechnen. Verwarnund Bußgeld sind übrigens nicht identisch. Unterschiede gibt es bei der Höhe und bei den rechtlichen Konsequenzen. Ein Verwarngeld beträgt meist zwischen 5 Euro und 55 Euro. Ab 60 Euro ist von einem Bußgeld die Rede. Wird das Verwarngeld bezahlt, ist der Fall abgeschlossen.
Ein Bußgeld hat im Gegensatz dazu immer ein Bußgeldverfahren zur Folge. Zum Verwarnungsgeld kommen dadurch Gebühren sowie geringfügige Auslagen.
Strittige Fälle im Verkehrszivilrecht
Eher unbekannt, verglichen mit dem Katalog der Ordnungswidrigkeiten, dürfte bei Verkehrsteilnehmern das Themenfeld des Verkehrszivilrechts sein, das einen Bereich des Verkehrsrechts darstellt. Es umfasst vor allem das Verkehrshaftungsrecht und das Verkehrsvertragsrecht (Autokauf oder Leasing inklusive Vertragsgestaltung und die daraus herzuleitenden Gewährleistungsansprüche).
Für beide gelten die grundsätzlichen Regeln des Schadensersatzrechts, des Schuldrechts und des Sachenrechts, allerdings mit einigen verkehrsrechtlichen Besonderheiten. Das Verkehrsrecht ist äußerst komplex und umfasst sämtliche Gesetze und Vorschriften bezüglich des Transports von Personen und Waren auf öffentlichen Verkehrswegen.
Es gilt für Führer von Kraftfahrzeugen ebenso wie für Radfahrer und Fußgänger. Insbesondere geht es beim Verkehrszivilrecht um die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen wegen Fahrzeug- und Reparaturmängeln, die Geltendmachung von vertraglichen Ansprüchen gegenüber Kasko und Teilkasko sowie die Geltendmachung resp. Abwehr von Ansprüchen aus Leasingverträgen. Kommt es
Wer einen Unfall unter Alkoholeinfluss baut, muss mit Sanktionen rechnen.
zu Streitfällen, empfiehlt es sich, juristischen Beistand zu holen. Der Rechtsanwalt prüft die Rechtslage und zeigt den weiteren Weg auf, etwa mit der Geltendmachung der Sachmängelansprüche durch Nacherfüllung, Minderung des Kaufpreises, Schadensersatz oder Rücktritt vom Kauf- bzw. Leasingvertrag. Immer wieder sorgt die Rückgabe eines Leasingfahrzeuges für Ärger: Muss der Nutzer für Schäden zahlen oder handelt es sich um die üblichen Gebrauchsspuren, die in den Leasingraten inkludiert sind? Der Fachmann weiß auch hier Rat!
Straftaten im Straßenverkehr
Das Verkehrsstrafrecht ist wie das Verkehrszivilrecht Teil des Verkehrsrechts und hat die Aufgabe, die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten. Es definiert Verkehrsdelikte, die als Verkehrsstraftaten gewertet werden. Im Gegensatz zu den Ordnungswidrigkeiten handelt es sich um schwerwiegendere Verstöße.
Es wird im Verkehrsstrafrecht davon ausgegangen, dass die Straftaten bewusst ausgeübt werden, während es zu Ordnungswidrigkeiten eher aufgrund von Fahrlässigkeit kommt. Straftaten stellen grundsätzlich eine höhere Gefährdung des Straßenverkehrs dar und werden dementsprechend auch härter bestraft. Verkehrsstraftaten haben meist eine Gerichtsverhandlung zur Folge. Daher ist beim Verkehrsstrafrecht in der Regel ein Rechtsanwalt hinzuzuziehen. Bei einer Verurteilung hat der Straftäter laut Verkehrsstrafrecht entweder mit einer Geld- oder gar einer Freiheitsstrafe zu rechnen. Verkehrsstraftaten werden häufig mit dem Entzug der Fahrerlaubnis sowie mit einer Eintragung ins Flensburger Fahreignungsregister geahndet. Zu den Verkehrsstraftaten zählen etwa die Trunkenheitsfahrt, Fahren im Vollrausch (unter Alkohol und/oder Drogen), Fahrerflucht, das Fahren ohne Fahrerlaubnis, Kennzeichenmissbrauch und die Gefährdung des Straßenverkehrs. Auch unterlassene Hilfeleistung gehört in diesen Zusammenhang und wird mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 1 Jahr, Fahrverbot bis 6 Monate (plus 2 Punkte) oder Entziehung der Fahrerlaubnis (plus 3 Punkte) geahndet. Verbotene Autorennen werden ebenso als Straftaten gewertet wie Nötigung. Fahrlässige Körperverletzung und fahrlässige Tötung stehen auf der Negativskala der Verkehrsstraftaten ganz oben. Das Strafmaß hierfür reicht bis 3 bzw. 5 Jahre Freiheitsstrafe. Führerscheinentzug und Punkte in Flensburg sind hier fast nur eine Randnotiz. Wenn die Fahrerlaubnis entzogen worden ist, muss diese übrigens nach Ablauf der Sperrfrist neu beantragt werden.
Anders verhält es sich bei einem Fahrverbot zwischen ein und drei Monaten. Der Betroffene wird zwar auch für den Straßenverkehr quasi gesperrt, er kann jedoch nach dieser Frist wieder ohne eine Neubeantragung fahren.