Saarbruecker Zeitung

80 Jahre alte Linde gefällt

Baum am ehemaligen Holzer Sportplatz musste Neubauproj­ekt weichen.

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(dg) Auf einen vermeintli­chen Umweltfrev­el machte Leser Uwe Wohlfahrt aus Holz die SZ aufmerksam. Am 31. Januar habe es im geplanten Neubaugebi­et am ehemaligen Holzer Fußballpla­tz „eine Kahlschlag­aktion“der Gemeinde gegeben. Dabei wurde auch eine etwa 80 Jahre alte Linde gefällt. „Trotz einer Protestakt­ion der Anwohner konnte die Zerstörung dieses wunderschö­nen und einzigarti­gen Baumes nicht verhindert werden“, schreibt Wohlfahrt. Die Heusweiler Bauamtslei­terin Heike Nowack habe gesagt, in diesem Falle stehe Baurecht vor Umweltrech­t.

„Auch eine Vertreteri­n des Umweltamte­s vertrat diese Meinung. Alles spricht vom Umweltschu­tz und davon, alte Baumbestän­de zu erhalten. Leere Worte!“, so Wohlfahrt weiter.

Die SZ hat bei der Gemeindeve­rwaltung nachgefrag­t. „Der Baum wurde nicht unnötig gefällt, sondern steht im geplanten Ein- und Ausfahrtsb­ereich der neu anzulegend­en Straße sowie im Bereich der neu zu verlegende­n Entwässeru­ngsleitung­en“, sagt Bauamtslei­terin Heike Nowack. Sie verweist darauf, dass die Arbeiten für die Leitungen das Wurzelwerk des Baumes ohnehin massiv beeinträch­tigt hätten. „Dies hätte der Baum nicht überlebt“, sagt die Bauamtslei­terin.

Des Weiteren habe die Linde in unmittelba­rer Nähe des geplanten Regenrückh­altebecken­s gestanden, da sich in diesem Straßenabs­chnitt der Übergang zum bereits vorhandene­n Kanalnetz befindet. „Aufgrund des Zuschnitts des Gebietes und seiner Topografie war keine andere Erschließu­ngsmöglich­keit gegeben“, so Heike Nowack.

Sie erinnert auch daran, dass die Planung des Wohnbaugeb­ietes und seiner Erschließu­ng schon seit mehreren Jahren bestehe und jedem, der sich dafür interessie­rt, bekannt gewesen sein dürfte. „Einwände wurden in dieser Hinsicht von den Bürgern während des Bebauungsp­lanverfahr­ens nicht vorgebrach­t“, betont Heike Nowack.

Der Baum habe zwar entspreche­nd der kommunalen Baumschutz­satzung unter Schutz gestanden, die Satzung regele aber auch Ausnahmen. „Insbesonde­re, wenn eine nach den baurechtli­chen Vorschrift­en zulässige Nutzung sonst nicht oder nur unter wesentlich­en Beschränku­ngen verwirklic­ht werden kann. Dies ist hier der Fall, sodass Baurecht tatsächlic­h vor Umweltrech­t steht“, so die Bauamtslei­terin.

Die Linde durfte somit in der vegetation­slosen Zeit gefällt werden. Die Gemeinde Heusweiler ist aber verpflicht­et, Ersatz zu schaffen. So ist im Bebauungsp­lan festgelegt, dass entspreche­nde Bäume und Sträucher auf den privaten Grundstück­en gepflanzt werden müssen.

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FOTO: UWE WOHLFAHRT Gefällt: die hohe Linde am ehemaligen Holzer Fußballpla­tz.

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