80 Jahre alte Linde gefällt
Baum am ehemaligen Holzer Sportplatz musste Neubauprojekt weichen.
(dg) Auf einen vermeintlichen Umweltfrevel machte Leser Uwe Wohlfahrt aus Holz die SZ aufmerksam. Am 31. Januar habe es im geplanten Neubaugebiet am ehemaligen Holzer Fußballplatz „eine Kahlschlagaktion“der Gemeinde gegeben. Dabei wurde auch eine etwa 80 Jahre alte Linde gefällt. „Trotz einer Protestaktion der Anwohner konnte die Zerstörung dieses wunderschönen und einzigartigen Baumes nicht verhindert werden“, schreibt Wohlfahrt. Die Heusweiler Bauamtsleiterin Heike Nowack habe gesagt, in diesem Falle stehe Baurecht vor Umweltrecht.
„Auch eine Vertreterin des Umweltamtes vertrat diese Meinung. Alles spricht vom Umweltschutz und davon, alte Baumbestände zu erhalten. Leere Worte!“, so Wohlfahrt weiter.
Die SZ hat bei der Gemeindeverwaltung nachgefragt. „Der Baum wurde nicht unnötig gefällt, sondern steht im geplanten Ein- und Ausfahrtsbereich der neu anzulegenden Straße sowie im Bereich der neu zu verlegenden Entwässerungsleitungen“, sagt Bauamtsleiterin Heike Nowack. Sie verweist darauf, dass die Arbeiten für die Leitungen das Wurzelwerk des Baumes ohnehin massiv beeinträchtigt hätten. „Dies hätte der Baum nicht überlebt“, sagt die Bauamtsleiterin.
Des Weiteren habe die Linde in unmittelbarer Nähe des geplanten Regenrückhaltebeckens gestanden, da sich in diesem Straßenabschnitt der Übergang zum bereits vorhandenen Kanalnetz befindet. „Aufgrund des Zuschnitts des Gebietes und seiner Topografie war keine andere Erschließungsmöglichkeit gegeben“, so Heike Nowack.
Sie erinnert auch daran, dass die Planung des Wohnbaugebietes und seiner Erschließung schon seit mehreren Jahren bestehe und jedem, der sich dafür interessiert, bekannt gewesen sein dürfte. „Einwände wurden in dieser Hinsicht von den Bürgern während des Bebauungsplanverfahrens nicht vorgebracht“, betont Heike Nowack.
Der Baum habe zwar entsprechend der kommunalen Baumschutzsatzung unter Schutz gestanden, die Satzung regele aber auch Ausnahmen. „Insbesondere, wenn eine nach den baurechtlichen Vorschriften zulässige Nutzung sonst nicht oder nur unter wesentlichen Beschränkungen verwirklicht werden kann. Dies ist hier der Fall, sodass Baurecht tatsächlich vor Umweltrecht steht“, so die Bauamtsleiterin.
Die Linde durfte somit in der vegetationslosen Zeit gefällt werden. Die Gemeinde Heusweiler ist aber verpflichtet, Ersatz zu schaffen. So ist im Bebauungsplan festgelegt, dass entsprechende Bäume und Sträucher auf den privaten Grundstücken gepflanzt werden müssen.