Was tun nach einem Unfall?
Wer mit seinem Fahrzeug am Straßenverkehr teilnimmt, sollte die wichtigsten Abläufe kennen
Ein Unfall im Straßenverkehr ist schnell passiert. Ständig kracht es auf deutschen Straßen und niemand kann davon ausgehen, dass er sein Autofahrerleben über Jahrzehnte unfallfrei meistern kann. Das Vertrauen in die eigenen Fähigkeiten, Umsicht, defensive Fahrweise, vorausschauendes Fahren, die Beherrschung des eigenen Fahrzeugs und fit, was die Verkehrsregeln betrifft, alles schön und gut, wenn es nicht auch „die anderen“gäbe.
Ruhe bewahren – Unfallstelle sichern
Ist man in einen Unfall verwickelt, sollte man versuchen die Ruhe zu bewahren und die notwendigen und teils gesetzlich geregelten Maßnahmen abarbeiten. Als Unfallbeteiligter, unabhängig von irgendeiner Schuldfrage, hat man zunächst am Unfallort zu verbleiben. Alles andere wäre Fahrerflucht. Die Sicherung der Unfallstelle hat oberste Priorität um Folgeunfälle zu vermeiden. Das heißt: Warnblinklicht einschalten, Warndreieck aufstellen, Warnweste anziehen!
Gibt es Verletzte, ist erstmal Erste Hilfe zu leisten, die Polizei und die Rettungskräfte sind zu verständigen.
Ist Sicherheit hergestellt und alle Unfallbeteiligten sind versorgt, geht es an die formelle Abwicklung des Unfalls. In erster Linie gilt es Beweise zu sichern, heißt, erst mal alles fotografieren: die Endstellung der Fahrzeuge, Schäden an den Fahrzeugen, Brems- und Schleuderspuren und Sonstiges, was von Bedeutung sein könnte. Von möglichen Zeugen sollte man die Personalien erfragen. Auch die Polizei wird den Unfall aufnehmen und weitere Beweise sichern, etwa ob Alkohol oder Drogen im Spiel sind, die Fahrerlaubnisse vorliegen die Fahrzeuge entsprechend zugelassen sind und zum Zeitpunkt des Unfalls verkehrstauglich waren. Dass all diese Beweise gesichert werden, ist wichtig zur Klärung der Schuldfrage und zur Schadensabwicklung mit den Versicherungen.
Unfallbericht und Beweisdokumentation
Bei einem Unfall mit oberflächlichem Sachschaden, sogenannten Bagatellschäden, muss die Polizei nicht zwingend verständigt werden, sofern die Unfallbeteiligten besonnen reagieren und sich an der Unfallstelle einigen. Das bedeutet nicht, dass die Schuldfrage geklärt ist. Ein Schuldeingeständnis sollte auch keiner abgeben, möglicherweise sieht man das am nächsten Tag doch wieder anders.
Kontaktdaten und Versicherungsnummern sind auszutauschen, ein Unfallbericht ist zur Beweisdokumentation zu erstellen, denn die Versicherung muss sich ein Bild vom Hergang des Unfalls mit aussagekräftigen Beweisen verschaffen können. Vordrucke für den Unfallbericht gibt es von den Versicherungen oder man druckt sich Vorlagen aus dem Internet aus – sollte eigentlich jeder im Auto haben. Sind trotz Bagatellschaden Personen verletzt, muss die Polizei verständigt werden.
Schadensabwicklung
Ist die Unfallsituation überstanden, geht es an die Schadensabwicklung, denn es gibt immer Verursacher und Geschädigte.
In manchen Fällen haben Unfallgegner auch prozentuale Teilschuld, die dennoch beglichen werden muss. Zunächst ist der Unfall der eigenen Versicherung zu melden. Dies sollte in einer Frist von drei Tagen, am besten noch am gleichen Tag erfolgen. Beweismittel, Unfallbericht, Kontakt- und Versicherungsdaten des Unfallgegners sind der Versicherung zu übermitteln, diese wird dann die Schadensabwicklung übernehmen. Zur Schadensabwicklung muss zuerst die Schadenshö
he ermittelt werden. Versicherungen haben hier eigene, bestellte Gutachter, dennoch hat jeder das Recht ein eigenes, unabhängiges Gutachten erstellen zu lassen. Den gegnerischen Versicherungsgutachter sollte man auf jeden Fall ablehnen, es geht schließlich um die eigenen Interessen. Bei Bagatellschäden, man geht von einer Summe von zirka 750 Euro aus, kann auch ein Kostenvoranschlag der Werkstatt ausreichen.
Neben den Schäden am Fahrzeug hat ein Geschädigter weitere Ansprüchen auf
Schadensersatz. Dazu gehören etwa das Recht auf Nutzungsausfallentschädigung oder Mietwagen für die unfallbedingte Reparaturdauer, auch durch den Unfall bedingte Anwaltskosten oder Verbringungskosten, Abschleppkosten sowie Verschrottungskosten bei Totalschaden. Bei einem Personenschaden des Fahrers entstehen gegebenenfalls Ansprüche auf Schmerzensgeld, Heilbehandlungskosten oder Ersatzleistungen für Verdienstausfall und anderes mehr. hr