Saarbruecker Zeitung

Was tun nach einem Unfall?

Wer mit seinem Fahrzeug am Straßenver­kehr teilnimmt, sollte die wichtigste­n Abläufe kennen

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Ein Unfall im Straßenver­kehr ist schnell passiert. Ständig kracht es auf deutschen Straßen und niemand kann davon ausgehen, dass er sein Autofahrer­leben über Jahrzehnte unfallfrei meistern kann. Das Vertrauen in die eigenen Fähigkeite­n, Umsicht, defensive Fahrweise, vorausscha­uendes Fahren, die Beherrschu­ng des eigenen Fahrzeugs und fit, was die Verkehrsre­geln betrifft, alles schön und gut, wenn es nicht auch „die anderen“gäbe.

Ruhe bewahren – Unfallstel­le sichern

Ist man in einen Unfall verwickelt, sollte man versuchen die Ruhe zu bewahren und die notwendige­n und teils gesetzlich geregelten Maßnahmen abarbeiten. Als Unfallbete­iligter, unabhängig von irgendeine­r Schuldfrag­e, hat man zunächst am Unfallort zu verbleiben. Alles andere wäre Fahrerfluc­ht. Die Sicherung der Unfallstel­le hat oberste Priorität um Folgeunfäl­le zu vermeiden. Das heißt: Warnblinkl­icht einschalte­n, Warndreiec­k aufstellen, Warnweste anziehen!

Gibt es Verletzte, ist erstmal Erste Hilfe zu leisten, die Polizei und die Rettungskr­äfte sind zu verständig­en.

Ist Sicherheit hergestell­t und alle Unfallbete­iligten sind versorgt, geht es an die formelle Abwicklung des Unfalls. In erster Linie gilt es Beweise zu sichern, heißt, erst mal alles fotografie­ren: die Endstellun­g der Fahrzeuge, Schäden an den Fahrzeugen, Brems- und Schleuders­puren und Sonstiges, was von Bedeutung sein könnte. Von möglichen Zeugen sollte man die Personalie­n erfragen. Auch die Polizei wird den Unfall aufnehmen und weitere Beweise sichern, etwa ob Alkohol oder Drogen im Spiel sind, die Fahrerlaub­nisse vorliegen die Fahrzeuge entspreche­nd zugelassen sind und zum Zeitpunkt des Unfalls verkehrsta­uglich waren. Dass all diese Beweise gesichert werden, ist wichtig zur Klärung der Schuldfrag­e und zur Schadensab­wicklung mit den Versicheru­ngen.

Unfallberi­cht und Beweisdoku­mentation

Bei einem Unfall mit oberflächl­ichem Sachschade­n, sogenannte­n Bagatellsc­häden, muss die Polizei nicht zwingend verständig­t werden, sofern die Unfallbete­iligten besonnen reagieren und sich an der Unfallstel­le einigen. Das bedeutet nicht, dass die Schuldfrag­e geklärt ist. Ein Schuldeing­eständnis sollte auch keiner abgeben, möglicherw­eise sieht man das am nächsten Tag doch wieder anders.

Kontaktdat­en und Versicheru­ngsnummern sind auszutausc­hen, ein Unfallberi­cht ist zur Beweisdoku­mentation zu erstellen, denn die Versicheru­ng muss sich ein Bild vom Hergang des Unfalls mit aussagekrä­ftigen Beweisen verschaffe­n können. Vordrucke für den Unfallberi­cht gibt es von den Versicheru­ngen oder man druckt sich Vorlagen aus dem Internet aus – sollte eigentlich jeder im Auto haben. Sind trotz Bagatellsc­haden Personen verletzt, muss die Polizei verständig­t werden.

Schadensab­wicklung

Ist die Unfallsitu­ation überstande­n, geht es an die Schadensab­wicklung, denn es gibt immer Verursache­r und Geschädigt­e.

In manchen Fällen haben Unfallgegn­er auch prozentual­e Teilschuld, die dennoch beglichen werden muss. Zunächst ist der Unfall der eigenen Versicheru­ng zu melden. Dies sollte in einer Frist von drei Tagen, am besten noch am gleichen Tag erfolgen. Beweismitt­el, Unfallberi­cht, Kontakt- und Versicheru­ngsdaten des Unfallgegn­ers sind der Versicheru­ng zu übermittel­n, diese wird dann die Schadensab­wicklung übernehmen. Zur Schadensab­wicklung muss zuerst die Schadenshö

he ermittelt werden. Versicheru­ngen haben hier eigene, bestellte Gutachter, dennoch hat jeder das Recht ein eigenes, unabhängig­es Gutachten erstellen zu lassen. Den gegnerisch­en Versicheru­ngsgutacht­er sollte man auf jeden Fall ablehnen, es geht schließlic­h um die eigenen Interessen. Bei Bagatellsc­häden, man geht von einer Summe von zirka 750 Euro aus, kann auch ein Kostenvora­nschlag der Werkstatt ausreichen.

Neben den Schäden am Fahrzeug hat ein Geschädigt­er weitere Ansprüchen auf

Schadenser­satz. Dazu gehören etwa das Recht auf Nutzungsau­sfallentsc­hädigung oder Mietwagen für die unfallbedi­ngte Reparaturd­auer, auch durch den Unfall bedingte Anwaltskos­ten oder Verbringun­gskosten, Abschleppk­osten sowie Verschrott­ungskosten bei Totalschad­en. Bei einem Personensc­haden des Fahrers entstehen gegebenenf­alls Ansprüche auf Schmerzens­geld, Heilbehand­lungskoste­n oder Ersatzleis­tungen für Verdiensta­usfall und anderes mehr. hr

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Foto: pixelklex / stock.adobe.com Ein Unfall ist immer ärgerlich, dennoch müssen Schuldfrag­e und Schadensab­wicklung gemanagt werden. Autofahrer sollten wissen, was nach einem Unfall zu tun ist.
 ?? Foto: Gina Sanders /- stock.adobe.com ?? Die Schadenshö­he muss ermittelt werden. Geschädigt­e können dafür auch einen eigenen, unabhängig­en Gutachter bestellen.
Foto: Gina Sanders /- stock.adobe.com Die Schadenshö­he muss ermittelt werden. Geschädigt­e können dafür auch einen eigenen, unabhängig­en Gutachter bestellen.

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