Die Privilegien mit E-Kennzeichen
(dpa) Wer ein E-Auto steuert, hat in vielen Städten und Gemeinden Vorteile beim Parken oder darf sogar die Busspur mitbenutzen. Allerdings ist dafür in der Regel ein E-Kennzeichen erforderlich. Dieses weist mit dem Buchstaben „E“an der letzten Position nach der Buchstaben- und Zahlenkombination auf ein elektrisches Fahrzeug hin. Darüber informiert der Auto Club Europa (ACE) und rät allen Berechtigten, es zu beantragen. „Nur so können mögliche regionale Vorteile wie das Fahren auf der Busspur oder GratisParken rechtssicher in Anspruch genommen werden“, teilt der ACE mit.
Das Sonderkennzeichen ist freiwillig. Man kann es für rein elektrisch angetriebene und wasserstoffbetriebene Fahrzeuge beantragen. Auch für Plug-in-Hybride ist es erhältlich, wenn sie rein elektrisch mindestens 40 Kilometer zurücklegen können oder höchstens 50
Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen. Ein E-Kennzeichen lässt sich für eine Neuanmeldung und für Bestandsfahrzeuge bei der Zulassungsstelle beantragen. Für Verbrenner kostenpflichtige Parkplätze können damit teils gebührenfrei genutzt werden. Zudem stellen einige Städte im öffentlichen Bereich mehr
Parkplätze zur Verfügung. Allerdings unterscheiden sich das Aussehen, die Ausstattung und Parkvorschriften auf E-Parkflächen regional.
Zusätzlich zum blau-weißen Parkplatzschild weist in der Regel ein Zusatzschild „E-Auto“(Auto mit Stecker) darauf hin. Weitere Zusatzzeichen wie „Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs“, und auch Markierungen auf dem Boden seien möglich. Meist dürfen hier nur Autos mit E-Kennzeichen stehen. Dass hier auch Autos ohne E-Kennzeichen oder nachts solche mit Verbrenner stehen dürfen, erlauben Städte nur vereinzelt. Doch Vorsicht: Auch mit dem Sonderkennzeichen dürfen Autofahrer nicht grundsätzlich auf den E-Plätzen stehen. So sollte immer vorher geprüft werden, welche Parkbedingungen vor Ort gelten. Wer unberechtigt dort steht, muss mit Bußgeld in Höhe von 55 Euro rechnen.