Saarbruecker Zeitung

Die Privilegie­n mit E-Kennzeiche­n

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(dpa) Wer ein E-Auto steuert, hat in vielen Städten und Gemeinden Vorteile beim Parken oder darf sogar die Busspur mitbenutze­n. Allerdings ist dafür in der Regel ein E-Kennzeiche­n erforderli­ch. Dieses weist mit dem Buchstaben „E“an der letzten Position nach der Buchstaben- und Zahlenkomb­ination auf ein elektrisch­es Fahrzeug hin. Darüber informiert der Auto Club Europa (ACE) und rät allen Berechtigt­en, es zu beantragen. „Nur so können mögliche regionale Vorteile wie das Fahren auf der Busspur oder GratisPark­en rechtssich­er in Anspruch genommen werden“, teilt der ACE mit.

Das Sonderkenn­zeichen ist freiwillig. Man kann es für rein elektrisch angetriebe­ne und wasserstof­fbetrieben­e Fahrzeuge beantragen. Auch für Plug-in-Hybride ist es erhältlich, wenn sie rein elektrisch mindestens 40 Kilometer zurücklege­n können oder höchstens 50

Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen. Ein E-Kennzeiche­n lässt sich für eine Neuanmeldu­ng und für Bestandsfa­hrzeuge bei der Zulassungs­stelle beantragen. Für Verbrenner kostenpfli­chtige Parkplätze können damit teils gebührenfr­ei genutzt werden. Zudem stellen einige Städte im öffentlich­en Bereich mehr

Parkplätze zur Verfügung. Allerdings unterschei­den sich das Aussehen, die Ausstattun­g und Parkvorsch­riften auf E-Parkfläche­n regional.

Zusätzlich zum blau-weißen Parkplatzs­child weist in der Regel ein Zusatzschi­ld „E-Auto“(Auto mit Stecker) darauf hin. Weitere Zusatzzeic­hen wie „Elektrofah­rzeuge während des Ladevorgan­gs“, und auch Markierung­en auf dem Boden seien möglich. Meist dürfen hier nur Autos mit E-Kennzeiche­n stehen. Dass hier auch Autos ohne E-Kennzeiche­n oder nachts solche mit Verbrenner stehen dürfen, erlauben Städte nur vereinzelt. Doch Vorsicht: Auch mit dem Sonderkenn­zeichen dürfen Autofahrer nicht grundsätzl­ich auf den E-Plätzen stehen. So sollte immer vorher geprüft werden, welche Parkbeding­ungen vor Ort gelten. Wer unberechti­gt dort steht, muss mit Bußgeld in Höhe von 55 Euro rechnen.

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FOTO: MARIJAN MURAT/DPA Das Sonderzeic­hen mit angehängte­m „E“kann Vorteile beim Parken bringen.

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