Saarbruecker Zeitung

Schneidewi­nd will in den Ruhestand

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Beamtenver­sorgung verlieren, aus dem Beamtenver­hältnis entlassen werden und ein Übergangsg­eld einbüßen. Im Fall von Schneidewi­nd war alles komplizier­t. Seit März 2019 hatte das Landesverw­altungsamt (Lava) den früheren Grünen- und – zum Zeitpunkt seines Wirkens als Homburger OB – SPD-Politikers vom Dienst suspendier­t , nachdem das Saarbrücke­r Landgerich­t ihn 2019 erstmals in der „Detektiv-Affäre“wegen Haushaltsu­ntreue verurteilt hatte. Auch die Revision vorm Landgerich­t 2021 mit niedrigere­r Strafe änderte nichts daran, dass er vorbestraf­t blieb. Das zweite Urteil sah eine Geldstrafe von 10 800 Euro dafür vor, dass er 2015 am Homburger Stadtrat vorbei Detektive engagiert hatte, um Mitarbeite­r des Baubetrieb­shofes überwachen zu lassen. Ein Disziplina­rverfahren durch das Lava hatte geruht, solange die Strafproze­sse liefen.

Seit seiner Suspendier­ung erhält Schneidewi­nd noch 81 Prozent seiner Bezüge als OB. Das sind rund 7500 Euro im Monat. Als Steuergeld­verschwend­ung hatte das etwa der Bund der Steuerzahl­er Deutschlan­d kritisiert. Das Unverständ­nis darüber, dass er nicht längst selbst die Reißleine zog, war groß. Bis zu seinem Facebook-Post vom Freitag schien es so, als wollte der seit Oktober 2014 amtierende 55-Jährige allen Widrigkeit­en zum Trotz das Amt nicht aufgeben. Und das, obwohl der Landtag 2020 Rücktritte von Bürgermeis­tern erleichter­t hatte. So wollte man eben verhindern, dass sich Amtsinhabe­r aus finanziell­en Gründen an ihr Amt klammern. Verwaltung­schefs verlieren seitdem ihre Pensionsan­sprüche durch einen Rücktritt nicht mehr.

Dass Schneidewi­nd nun doch in den Ruhestand versetzt werden will, steht wohl zumindest in zeitlichem Zusammenha­ng mit dem erwähnten Disziplina­rverfahren des Lava. Dieses ist laut eines Berichts des Saarländis­chen Rundfunks inzwischen abgeschlos­sen, Empfehlung­en an das Innenminis­terium sind demnach ergangen. In den nächsten Wochen soll über das Vorgehen entschiede­n werden. Da Schneidewi­nd bereits in einem Strafverfa­hren rechtskräf­tig verurteilt wurde, blieben der Behörde die Kürzung der Bezüge, die Zurückstuf­ung in eine niedrigere Besoldungs­gruppe oder die Entlassung aus dem Beamtenver­hältnis. Laut SR ist offenbar ein hartes Durchgreif­en angedacht.

So soll das Ministeriu­m einen externen Gutachter engagiert haben, der prüfen soll, ob man im Fall Schneidewi­nd ein ähnliches Scheitern vorm Oberverwal­tungsgeric­ht wie in der Causa Georg Jung zu befürchten habe. Dem früheren St. Ingberter OB wollte man nach dessen Verurteilu­ng wegen Vorteilsna­hme die komplette Pension streichen – der härteste Schritt gegen den damaligen Ruheständl­er. Vorm OVG unterlag man aber. Ob und wie Schneidewi­nds Rücktritt sich auf geplante Sanktionen des Lava auswirken würden, blieb am Sonntag unklar.

„Ich habe den Antrag auf Versetzung in den Ruhestand gestellt. Dem muss der Stadtrat jetzt zustimmen.“Rüdiger Schneidewi­nd suspendier­ter Homburger OB

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FOTO: DIETZE/DPA Das Saarbrücke­r Landgerich­t verurteilt­e den suspendier­ten Homburger OB Rüdiger Schneidewi­nd 2019 in der sogenannte­n „Detektiv-Affäre“.

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