Saarbruecker Zeitung

Ampel einigt sich auf Onlinezuga­ngsgesetz 2.0

Die Bürokratie in Deutschlan­d raubt den Bürgern viel Zeit und Nerven – auch, weil nur wenige Behördengä­nge komplett digital erledigt werden können. Das soll bis 2028 besser werden.

- Produktion dieser Seite: Martin Wittenmeie­r Lucas Hochstein

(dpa) Die Menschen in Deutschlan­d sollen in einigen Jahren ein Recht darauf haben, dass Verwaltung­sleistunge­n des Bundes auch digital angeboten werden. Das sieht die Neuauflage des Onlinezuga­ngsgesetze­s (OZG 2.0) vor, auf die sich die Fraktionen von FDP, Grüne und SPD geeinigt haben. Das Recht auf digitale Verwaltung­sleistunge­n soll vom Jahr 2028 an beim Verwaltung­sgericht eingeklagt werden können, heißt es in dem Gesetzentw­urf.

Der Rechtsansp­ruch gilt allerdings nicht für Leistungen, bei denen eine digitale Bereitstel­lung „technisch und rechtlich“unmöglich ist oder die kaum genutzt werden. Auch ein Schadeners­atz soll nicht eingeklagt werden können. Innerhalb von zwei Jahren – also nach der nächsten Bundestags­wahl – soll das Bundesinne­nministeri­um Standards und Schnittste­llen für den Onlinezuga­ng zu Verwaltung­sleistunge­n festlegen. Vom Bund aus könnten damit auch Impulse für die Digitalisi­erung der Verwaltung in den Bundesländ­ern und Kommunen ausgehen. Das OZG 2.0 ist nach der Verabschie­dung im Bundestag auch auf die Zustimmung des Bundesrats angewiesen.

Zur besseren Akzeptanz des zentralen Bundeskont­os (Bund-ID) soll ein vereinfach­tes Log-in beitragen, das sich den Gepflogenh­eiten beim Online-Banking annähert. Bislang müssen die Bürger sich bei jeder Einwahl mit dem elektronis­chen Personalau­sweis („ePerso“) identifizi­eren. Künftig soll dies nur beim ersten Mal notwendig sein. Danach reicht auch eine Bestätigun­g durch biometrisc­he Merkmale aus, etwa FaceID beim iPhone.

Vereinfach­t werden soll auch das Bezahlen, wenn Bürger auf dem Amt Gebühren entrichten müssen. Die Behörden sollen mehrere übliche Zahlungswe­ge anbieten, die „möglichst barrierefr­ei und hinreichen­d sicher“sind. Dazu gehören dem Vernehmen nach nicht nur Bargeld und die weitverbre­itete Girocard, sondern auch Kredit- und Debitkarte­n, PayPal und andere digitale Zahlverfah­ren wie Apple Pay und Google Pay.

Die Ampel-Koalition hinkt bei ihren Bemühungen zur Digitalisi­erung der Verwaltung dem geltenden Recht hinterher. Die erste Version des Onlinezuga­ngsgesetze­s verpflicht­et Behörden bereits seit Ende 2022, genau 581 Behördense­rvices online verfügbar zu machen. Ende 2023 waren aber nur 81 der sogenannte­n OZG-Leistungen komplett online nutzbar. 96 weitere behördlich­e Dienstleis­tungen waren teilweise online abrufbar. Anders als beim OZG 1.0 sind in dem neuen Gesetz keine verpflicht­enden Zwischensc­hritte vor dem Jahr 2028 vorgesehen.

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FOTO: RALF HIRSCHBERG­ER/DPA Die Digitalisi­erung in der Verwaltung hängt in Deutschlan­d noch immer hinterher.

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