Kein Ruhmesblatt für Rechtsprechung
Am 1. August 2014 verstirbt ein 64 Jahre alter Patient im Universitätsklinikum des Saarlandes. Zwei Monate lang hat er dort gelegen, nachdem infolge einer Tumor-Operation Komplikationen aufgetreten waren. Weil der Ehefrau und den beiden Kindern viele Ungereimtheiten aufgefallen sind und sie von Behandlungsfehlern ausgehen, ziehen sie vor Gericht. Es wird ein Mammutprozess, der erst nun ein Ende fand.
Allerdings ohne Urteil. Die Ehefrau des Verstorbenen hat nicht mehr die Kraft, immer wieder durchleben zu müssen, wie ihr Mann im Uniklinikum dahinsiechte. Am Ende bleiben viele Fragen offen.
Der vom Gericht bestellte Gutachter, der gegenüber Klägern und Beklagten zur Neutralität verpflichtet ist, tritt mit einer verstörenden Selbstherrlichkeit und Selbstgerechtigkeit auf. Er sieht keinerlei Fehlverhalten beim Uniklinikum, allerdings steht sein Gutachten teilweise im Gegensatz zur ärztlichen Dokumentation.
Die drei von der Familie beauftragten Gutachter decken die Widersprüche auf, verweisen auf gravierende Behandlungsfehler.
Warum aber haben die Gerichte die Widersprüche lange
Zeit ignoriert? Erst in der letzten Verhandlung kündigt das Gericht an, die bisherigen schriftlichen und mündlichen Aussagen seines Gutachters kritisch zu prüfen. Die erneute zähe Auseinandersetzung mit dem Gerichtsgutachter zwingt die seelisch aufgewühlte Ehefrau jedoch dazu, den Prozess zu beenden. Die Parteien einigen sich auf einen Vergleich. Der überlange Prozess mit vier Verhandlungen vor dem Verwaltungsgericht und drei Verhandlungen vor dem Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hat die Familie persönlich und auch finanziell stark belastet – und nach vielen Jahren keine Aufklärung gebracht. Das ist kein Ruhmesblatt für unsere Rechtsprechung.